Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2022 - 5 Sa 461/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 612a BGB, § 1 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 2 KSchG, § 134 BGB, Art 2 Abs 1 GG
Wartezeitkündigung - medizinischen Fachangestellten im Krankenhaus - fehlender Corona-Schutzimpfung - IWW
- RA Kotz
Wartezeitkündigung wegen fehlender Corona-Schutzimpfung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Corona; Coronavirus; COVID-19; Impfung; Kündigung; Persönlichkeitsrecht; SaRS-CoV-2; körperliche Unversehrtheit; Wartezeit; Wartezeitkündigung einer medizinischen Fachangestellten im Krankenhaus wegen fehlender Corona-Schutzimpfung
- rechtsportal.de
Das Maßregelungsverbot des § 612a BGB ; Zulässige Kündigung in der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG ; Impfverweigerung als Kündigungsgrund
Kurzfassungen/Presse (7)
- lto.de (Kurzinformation)
Entlassung einer Pflegekraft: Wirksame Kündigung wegen fehlender Impfbereitschaft
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fehlende Corona-Schutzimpfung: Kündigung vor Geltung der Impfpflicht erlaubt? - Corona-Virus
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wirksamkeit einer Wartezeitkündigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Entlassung einer Pflegekraft aufgrund fehlender Impfbereitschaft wirksam
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung schon vor Geltung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wirksam
- wbs.legal (Kurzinformation)
Ungeimpfte Pflegerin - Kündigung schon vor Geltung der Impfpflicht erlaubt
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Wartezeitkündigung wegen fehlender Corona-Schutzimpfung
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 18.11.2021 - 8 Ca 1008/21
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2022 - 5 Sa 461/21
- BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22
Papierfundstellen
- NZA-RR 2022, 530
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2022 - 5 Sa 461/21
Rn. 29 Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21- NJW 2022, 1999) entschieden, dass die in § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a IfSG für Krankenhauspersonal geregelte Pflicht, insbesondere eine COVID-19-Schutzimpfung nachzuweisen, die dort Beschäftigten nicht in ihren Rechten insbesondere aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG verletzt.Rn. 30 bb) Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) im Einzelnen begründet, warum die Argumente, die auch die Klägerin gegen die Geeignetheit einer COVID-19-Impfung zum Schutz von Leben und Gesundheit vulnerabler Gruppen im vorliegenden Rechtsstreit ins Feld führt, nicht durchgreifen.
Wie das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) ausgeführt hat, liegt eine zielgerichtete mittelbare Beeinträchtigung des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG vor, wenn eine Entscheidung gegen die Impfung mit nachteiligen Konsequenzen verbunden ist (…Rn. 114 ff).
Wie das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 10. Februar 2022 (1 BvR 2649/21 zur Ablehnung einer einstweiligen Anordnung) ausgeführt hat, erhöhte sich bei einer geringeren Impfquote in bestimmten Einrichtungen, unter anderem in Krankenhäusern, die Gefahr, dass sich die dort Beschäftigten infizieren und sie dann das Virus auf vulnerable Personen übertragen.
- BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12
Betriebsratsanhörung in der Wartezeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2022 - 5 Sa 461/21
Die während der Wartezeit grundsätzlich bestehende Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist das Gegengewicht zu dem im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes entstehenden materiellen Kündigungsschutz, der die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers nicht unerheblich beschneidet (vgl. BAG 12.09.2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 26 mwN). - BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 828/08
Wartezeitkündigung - Mitwirkungsverfahren
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2022 - 5 Sa 461/21
Der Gesetzgeber gewährt auch dem öffentlichen Arbeitgeber das Recht, in der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG zu prüfen, ob der neu eingestellte Arbeitnehmer seinen Vorstellungen entspricht (…vgl. BVerfG 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04 - Rn. 17 f.; BAG 22.04.2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 41 mwN).
- ArbG Berlin, 03.02.2022 - 17 Ca 11178/21
Kündigung vor Vertragsbeginn - Coronavirus - Impfung - Maßregelung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2022 - 5 Sa 461/21
Die Klägerin kann mit Verweis auf § 612a BGB nicht verlangen, dass die Beklagte ein Schutzkonzept umsetzt, das der von ihr gewünschten Form der Ausgestaltung entspricht (vgl. zu diesem Aspekt ArbG Berlin 03.02.2022 - 17 Ca 11178/21 zur Probezeitkündigung einer ungeimpften Musicaldarstellerin). - BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04
Verfassungsmäßige Anforderungen an die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2022 - 5 Sa 461/21
Der Gesetzgeber gewährt auch dem öffentlichen Arbeitgeber das Recht, in der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG zu prüfen, ob der neu eingestellte Arbeitnehmer seinen Vorstellungen entspricht (vgl. BVerfG 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04 - Rn. 17 f.;… BAG 22.04.2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 41 mwN). - BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 2.22
Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2022 - 5 Sa 461/21
Rn. 31 Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschlüssen vom 7. Juli 2022 (1 WB 2.22; 1 WB 5.22 - Pressemitteilung Nr. 44/2022) in Verfahren zweier Soldaten gegen die Verpflichtung, die COVID-19-Impfung zu dulden, festgestellt, dass die Impfung gegenüber der nunmehr vorherrschenden Omikron-Variante eine noch relevante Schutzwirkung im Sinne einer Verringerung der Infektion und Transmission bewirke. - BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 150/10
Befristung und Maßregelungsverbot
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2022 - 5 Sa 461/21
Von § 612 a BGB wird auch die Ausübung von Grundrechten erfasst, soweit sie im Verhältnis zum Arbeitgeber rechtserheblich sind (vgl. BAG 21.09.2011 - 7 AZR 150/10 - Rn. 33 mwN). - BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 673/14
Öffentliches Amt iSd. Art. 33 Abs. 2 GG
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2022 - 5 Sa 461/21
Für öffentliche Unternehmen in Privatrechtsform, die - wie die Beklagte - vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, ist anerkannt, dass die Grundrechtsbindung nicht nur den oder die Träger des jeweiligen Unternehmens trifft, sondern das Unternehmen selbst (vgl. BAG 12.04.2016 - 9 AZR 673/14 - Rn. 14 mwN). - BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 5.22
Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2022 - 5 Sa 461/21
Rn. 31 Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschlüssen vom 7. Juli 2022 (1 WB 2.22; 1 WB 5.22 - Pressemitteilung Nr. 44/2022) in Verfahren zweier Soldaten gegen die Verpflichtung, die COVID-19-Impfung zu dulden, festgestellt, dass die Impfung gegenüber der nunmehr vorherrschenden Omikron-Variante eine noch relevante Schutzwirkung im Sinne einer Verringerung der Infektion und Transmission bewirke. - BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 229/21
Hausangestellte - Arbeitgeberstellung von Ehegatten - Maßregelungsverbot
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2022 - 5 Sa 461/21
Als Maßnahme iSd. § 612a BGB kommen auch Kündigungen in Betracht (vgl. BAG 18.11.2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 28 mwN). - BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 804/11
Arbeitsvertrag - Weisungsrecht - Verpflichtung des Arbeitnehmers, die …
- BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22
Wartezeitkündigung - Maßregelungsverbot
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. Juli 2022 - 5 Sa 461/21 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. - LAG Hamm, 12.01.2023 - 18 Sa 886/22
Persönlicher Geltungsbereich des Beschäftigungsverbots nach § 20a IfSG a.F.; …
Es ist auch nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber die sechsmonatige Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG dazu nutzt, ungeimpfte Arbeitnehmer zu entlassen, nachdem er das Anforderungsprofil so ausgestaltet hat, dass nur noch geimpftes Pflegepersonal beschäftigt wird; eine derartige Kündigung verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot gemäß § 612a BGB (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.07.2022 - 5 Sa 461/21).
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