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Rechtsprechung
   LAG Köln, 04.08.2008 - 5 Sa 644/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,124691
LAG Köln, 04.08.2008 - 5 Sa 644/08 (https://dejure.org/2008,124691)
LAG Köln, Entscheidung vom 04.08.2008 - 5 Sa 644/08 (https://dejure.org/2008,124691)
LAG Köln, Entscheidung vom 04. August 2008 - 5 Sa 644/08 (https://dejure.org/2008,124691)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 212/00

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Köln, 04.08.2008 - 5 Sa 644/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG wirken die Rechtsnormen eines Tarifvertrages, auch wenn die Allgemeinverbindlichkeit mit dessen Ablauf gemäß § 5 Abs. 5 S. 3 TVG endet, gemäß § 4 Abs. 5 TVG auch gegenüber Nichttarifgebundenen (Außenseitern) nach (BAG, Urteil vom 25.10.2000 - 4 AZR 212/00 - , AP Nr. 38 zu § 4 TVG Nachwirkung).

    Nach der Entscheidung des BAG vom 25.10.2000 - 4 AZR 212/00 - (NZA 2001, 1146) entsteht eine Nachwirkung gegenüber nicht tarifgebunden Arbeitnehmern auch nach Ablauf der Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages.

    (BAG 25.10.2000 - 4 AZR 212/00, NZA 2001, 1146 ff unter 2 a der Gründe).

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 89/01

    Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen

    Auszug aus LAG Köln, 04.08.2008 - 5 Sa 644/08
    Rn. 65 a. Eine Schadensersatzpflicht kann dadurch entstehen, dass der Arbeitgeber es unterlässt, entgegen § 2 Abs. 1 NachwG einen schriftlichen Hinweis auf die für das Arbeitsverhältnis geltenden Tarifverträge (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 NachwG) zu geben (s. BAG, Urteil vom 17.04.2002 - 5 AZR 89/01 - NZA 2002, 1096 ff.; BAG, Urteil vom 29.05.2002 - 5 AZR 105/01 - EzA § 2 NachwG Nr. 4).

    Dazu muss beachtet werden, dass die nach dem NachwG bestehende Hinweispflicht nicht darin bestanden hätte, speziell auf die Ausschlussfrist des Manteltarifvertrages hinzuweisen, sondern nur allgemein auf die Geltung des Manteltarifvertrages (BAG, Urteil vom 17.04.2002 - 5 AZR 89/01 - NZA 2002, 1096 ff).

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

    Auszug aus LAG Köln, 04.08.2008 - 5 Sa 644/08
    Schließlich ist nach der Entscheidung des BAG vom 15.11.2006 - 10 AZR 665/05 - (NZA 2007, 448) keine Tarifkonkurrenz gegeben, wenn sich ein kraft Tarifbindung geltender Tarifvertrag und ein nur noch kraft Nachwirkung geltender Tarifvertrag gegenüberstehen.

    Die Revision konnte nicht - wie von der Klägerseite angeregt - zugelassen werden, da kein Fall von Divergenz vorlag und eine rechtsgrundsätzliche Bedeutung der Sache nicht angenommen werden konnte, nachdem eine höchstrichterliche Klärung insbesondere durch die BAG-Entscheidung vom 15.11.2006 ( - 10 AZR 665/05, NZA 2007, 448 ff) vorlag, wonach ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag als andere Abmachung im Sinne des § 4 Absatz 5 TVG an die Stelle eines nachwirkenden Tarifvertrages tritt.

  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 391/01

    Annahmeverzug; Zinsen

    Auszug aus LAG Köln, 04.08.2008 - 5 Sa 644/08
    Zumindest bei entschuldbarem Rechtsirrtum kann - wie dies das Bundesarbeitsgericht für das Verschulden bei Zahlungsverzug entschieden hat - eine vorwerfbare Pflichtverletzung jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt, in dem einen erstinstanzliche anderweitige Entscheidung ergeht, zu verneinen sein (so BAG, Urteil vom 13.06.2002 - 2 AZR 391/01 - NZA 2003, 44 ff.).
  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 105/01

    Tarifliche Ausschlußfrist - Nachweisgesetz

    Auszug aus LAG Köln, 04.08.2008 - 5 Sa 644/08
    Rn. 65 a. Eine Schadensersatzpflicht kann dadurch entstehen, dass der Arbeitgeber es unterlässt, entgegen § 2 Abs. 1 NachwG einen schriftlichen Hinweis auf die für das Arbeitsverhältnis geltenden Tarifverträge (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 NachwG) zu geben (s. BAG, Urteil vom 17.04.2002 - 5 AZR 89/01 - NZA 2002, 1096 ff.; BAG, Urteil vom 29.05.2002 - 5 AZR 105/01 - EzA § 2 NachwG Nr. 4).
  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 211/91

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages

    Auszug aus LAG Köln, 04.08.2008 - 5 Sa 644/08
    Eine die Nachwirkung beendende andere Abmachung kann nur eine solche sein, die auf das jeweilige Arbeitsverhältnis Anwendung findet (BAG v. 14.02.1991 - 8 AZR 166/90 - AP TVG § 3 Nr. 10; BAG v. 27.11.1991 - 4 AZR 211/91 - AP Nr. 22 zu § 4 TVG Nachwirkung).
  • BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 200/89

    Tarifkonkurrenz: BRTV-Bau - MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer und …

    Auszug aus LAG Köln, 04.08.2008 - 5 Sa 644/08
    In dem Urteil vom 14.6.1989 - 4 AZR 200/89 - (AP Nr. 16 zu§ 4 TVG Tarifkonkurrenz) geht das Bundesarbeitsgericht davon aus, dass im Falle einer Tarifkonkurrenz nach dem Grundsatz der Tarifeinheit der speziellere Tarifvertrag anzuwenden ist.
  • BAG, 14.02.1991 - 8 AZR 166/90

    Tarifvertraglicher Urlaubsanspruch; Nachwirkung

    Auszug aus LAG Köln, 04.08.2008 - 5 Sa 644/08
    Eine die Nachwirkung beendende andere Abmachung kann nur eine solche sein, die auf das jeweilige Arbeitsverhältnis Anwendung findet (BAG v. 14.02.1991 - 8 AZR 166/90 - AP TVG § 3 Nr. 10; BAG v. 27.11.1991 - 4 AZR 211/91 - AP Nr. 22 zu § 4 TVG Nachwirkung).
  • LAG Köln, 23.08.2007 - 5 Sa 933/07

    Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Köln, 04.08.2008 - 5 Sa 644/08
    Rn. 30 Die erkennende Kammer geht wie bereits das LAG Köln in seinem Urteil vom 23.8.2007 - 5 Sa 933/07 - davon aus, dass die von der Beklagten angeordneten Arbeitsunterbrechungen, die so genannten "Breakstunden" nach § 615 S.3 BGB zu vergüten sind, soweit sie von der insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Klägerpartei substantiiert vorgetragen worden sind.
  • LAG Köln, 23.08.2007 - 5 Sa 490/07

    Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Köln, 04.08.2008 - 5 Sa 644/08
    Rn. 43 Unter Übernahme der Rechtsauffassung und der Begründung des Urteils des LAG Köln vom 23.8.2007 - 5 Sa 490/07 - ist auch die erkennende Kammer der Auffassung, dass die Manteltarifverträge für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in NRW Anwendung finden.
  • LAG Köln, 22.11.2011 - 11 Sa 1406/10

    Umfang der Arbeitszeit; Aufstockung auf eine Vollzeitbeschäftigung

    Das Arbeitsangebot nach § 294 BGB lag schlüssig in der Anwesenheit des Klägers am Arbeitsplatz und seiner zu vermutenden Bereitschaft, auch in der Breakstunde zu arbeiten (vgl. z.B.: LAG Köln, Urt. v. 23.08.2007 - 5 Sa 928/07 - Urt. v. 04.08.2008 - 5 Sa 644/08 -;…Urt. v. 08.02.2010 - 4 Sa 1165/09 - Urt. v. 05.03.2010 - 11 Sa 971/09 - Urt. v. 05.11.2010 - 10 Sa 340/10 - vgl. auch: BAG, Urt. v. 07.11.2002 - 2 AZR 742/00 -).
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