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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 19.09.2002 - 5 Sa 649/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5090
LAG Düsseldorf, 19.09.2002 - 5 Sa 649/02 (https://dejure.org/2002,5090)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.09.2002 - 5 Sa 649/02 (https://dejure.org/2002,5090)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. September 2002 - 5 Sa 649/02 (https://dejure.org/2002,5090)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Altersteilzeit, Aufstockungsbetrag, Berücksichtigung des Kirchensteuerhebesatz

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 3 Abs. 1 Ziff. 1 a ATG Art. 3, 4 GG
    Altersteilzeit, Aufstockungsbetrag, Berücksichtigung des Kirchensteuerhebesatz

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 3 Abs. 1 Ziff. 1 a ATG Art. 3, 4 GG
    Altersteilzeit, Aufstockungsbetrag, Berücksichtigung des Kirchensteuerhebesatz

  • Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    ATG § 3 Abs. 1 Ziff. 1 a, GG Art. 3, 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ATG § 3 Abs. 1 Nr. 1a; GG Art. 3; GG Art. 4
    Altersteilzeit, Aufstockungsbetrag, Berücksichtigung des Kirchensteuerhebesatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung des Kirchensteuerhebesatz bei der Berechnung der Altersteilzeitvergütung; Berechnung eines Aufstockungsbetrages; Berechnung der Altersteilzeitnettovergütung ; Bestimmungen in einer Konzernbetriebsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Altersteilzeit; fiktiver Kirchensteuerhebesatz bei der Altersteilzeitvergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2003, 616
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Kirchensteuer Arbeitslose

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2002 - 5 Sa 649/02
    2.2.1 Bereits das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 23.03.1994 - 1 BvL 8/85 - NJW 1994, 2346) hat in der genannten Entscheidung festgestellt, dass es mit dem Grundgesetz vereinbar sei, dass nach § 111 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 AFG (a. F.) auch bei Arbeitslosen, die keiner Kirche angehören, bei der Berechnung des Nettoentgelts, nachdem sich die Höhe des Arbeitslosengeldes bestimmt, ein Kirchensteuerhebesatz zu berücksichtigen ist.
  • BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96

    Sozialplanabfindung bei Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2002 - 5 Sa 649/02
    Zu beachten ist dabei der Gesamtzusammenhang der Regelung, weil er auf den wirklichen Willen der Betriebspartner und damit auf den Zweck der Regelung schließen lassen kann (BAG, Urteil vom 17.11.1998 - 1 AZR 221/98 - AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung; BAG, Urteil vom 16.03.1994 - 10 AZR 606/93 - AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972; BAG, Urteil vom 05.02.1997 - 10 AZR 553/96 - AP Nr. 112 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 221/98

    Auslegung eines Sozialplans - Begriff des Kündigungstermins

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2002 - 5 Sa 649/02
    Zu beachten ist dabei der Gesamtzusammenhang der Regelung, weil er auf den wirklichen Willen der Betriebspartner und damit auf den Zweck der Regelung schließen lassen kann (BAG, Urteil vom 17.11.1998 - 1 AZR 221/98 - AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung; BAG, Urteil vom 16.03.1994 - 10 AZR 606/93 - AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972; BAG, Urteil vom 05.02.1997 - 10 AZR 553/96 - AP Nr. 112 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93

    Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2002 - 5 Sa 649/02
    Zu beachten ist dabei der Gesamtzusammenhang der Regelung, weil er auf den wirklichen Willen der Betriebspartner und damit auf den Zweck der Regelung schließen lassen kann (BAG, Urteil vom 17.11.1998 - 1 AZR 221/98 - AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung; BAG, Urteil vom 16.03.1994 - 10 AZR 606/93 - AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972; BAG, Urteil vom 05.02.1997 - 10 AZR 553/96 - AP Nr. 112 zu § 112 BetrVG 1972).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.2001 - 2 A 11297/00
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2002 - 5 Sa 649/02
    Darüber hinaus bieten die streitbefangenen Regelungen auch keine Anreize zu Veränderungen im bekenntnisspezifischen Verhalten, die einen Verstoß gegen Art. 4 Abs. 1 GG diskutabel erscheinen lassen könnten (so auch: Oberwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.01.2001 - 2 A 11297/00 - n. v., inzwischen bestätigt vom Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.02.2002 - 2 C 15/01 - ZTR 2002, 399).
  • LAG München, 08.04.2003 - 8 Sa 507/02

    Altersteilzeitvergütung

    Der Kirchensteuer-Hebesatz ist ein reiner Rechnungsposten, der bekenntnisspezifisch neutral ist, weil weder eine tatsächliche Erhebung von Kirchensteuer bei ihm, noch eine Abführung ihrer Beiträge an die Kirchen stattfindet; Anreize zur Veränderung im bekenntnisspezifischen Verhalten können daher von dieser gesetzlichen, tarifvertraglichen, betriebsvereinbarungsrechtlichen und arbeitsvertraglichen Regelung nicht ausgehen (vgl. LAG Düsseldorf vom 19. September 2002 - 5 Sa 649/02, Entscheidungsgründe II. 2.2.3 und OVG Rheinland-Pfalz vom 19. Januar 2001 - 2 A 11297/00, Entscheidungsgründe 2.).

    Jedenfalls im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gem. Art. 3 GG wird er dadurch im Hinblick auf sein Altersteilzeitentgelt nicht schlechter gestellt (vgl. ebenfalls LAG Düsseldorf vom 19. September 2002, a. a. O., Entscheidungsgründe II. 2.2.2).

  • LAG Düsseldorf, 13.03.2024 - 12 Sa 738/23

    Anspruch auf eine höhere Betriebsrente; Abzug der Kirchensteuer im Rahmen einer …

    Sie haben dabei u.a. die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsgarantie (…BAG 24.10.2017 - 1 AZR 846/15, juris Rn. 24) und die in Art. 4 Abs. 1 GG geschützte Religionsfreiheit (LAG Düsseldorf 19.09.2002 - 5 Sa 649/02, juris Rn. 42, 58) zu beachten.
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