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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 25.10.2002 - 5 Sa 8/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15212
LAG Baden-Württemberg, 25.10.2002 - 5 Sa 8/02 (https://dejure.org/2002,15212)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.10.2002 - 5 Sa 8/02 (https://dejure.org/2002,15212)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Oktober 2002 - 5 Sa 8/02 (https://dejure.org/2002,15212)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines befristeten Arbeitsverhältnisses; Befristung rechtfertigenden sachlichen Grund; Theorie der objektiven Umgehung von kündigungsschutzrechtlichen Bestimmungen; Rechtswirkungen einer Befristung des Arbeitsvertrages; Verbot einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 828/98

    Anrechnung einer Vorbeschäftigung auf die Wartezeit - Beteiligung des …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.10.2002 - 5 Sa 8/02
    Im Hinblick darauf, dass die gesetzliche Wertung des § 1 Abs. 1 KSchG die Regel und die Zusammenrechnung von Beschäftigungszeiten trotz Unterbrechung die Ausnahme bleiben muss, müssen jedoch die für einen sachlichen Zusammenhang sprechenden Umstände umso gewichtiger sein, je länger die Unterbrechung andauert (vgl. BAG AP Nrn. 9, 10 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; ZTR 2000, 517).

    Hat der Arbeitgeber keine auf Tatsachen gestützte und demgemäß durch die Mitteilung dieser Tatsachen konkretisierbare Kündigungsgründe, so genügt es daher, wenn er dem Betriebsrat seine subjektiven Wertungen mitteilt, die ihn zur Kündigung veranlassen (vgl. etwa BAG ZTR 2000, 517 mit Nachweisen).

  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.10.2002 - 5 Sa 8/02
    Im Übrigen stellt die hier in Rede stehende Gesetzesregelung seit ihrer Änderung durch das Erste Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz vom 14.08.1969 (BGBl. I, S. 1106) aber auch gar nicht mehr in erster Linie auf die Möglichkeit der Erprobung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ab, sondern knüpft den allgemeinen Kündigungsschutz unabhängig davon, ob und inwieweit eine Erprobungsmöglichkeit im Einzelfall bestanden hat und in welchem zeitlichen Umfange eine solche erforderlich gewesen wäre, allein an den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses an (vgl. BAG AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit), was ersichtlich ein geeignetes und sachgerechtes Kriterium darstellt, um das durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Interesse des Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes und das ebenfalls durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Interesse des Arbeitgebers, nur solche Mitarbeiter zu beschäftigen, die seinen Vorstellungen in persönlicher und betrieblicher Hinsicht entsprechen, zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen.
  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99

    Ordentliche Kündigung eines Kirchenmusikers durch evangelische Kirchengemeinde; …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.10.2002 - 5 Sa 8/02
    Dies verbietet der Respekt vor der gesetzgeberischen Eingrenzung des Kündigungsschutzes, wie dies das Bundesverfassungsgericht (AP Nr. 17 zu § 23 KSchG 1969) in Bezug auf die Kleinbetriebsklausel des § 23 Abs. 1 KSchG ausdrücklich festgestellt hat (vgl. BAG AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abmahnung).
  • ArbG Braunschweig, 03.04.2014 - 5 Ca 463/13

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigungsverbot - Verfassungswidrigkeit

    In Literatur und Rechtsprechung ist streitig, ob § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG eine sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG nur dann zulässt, wenn mit demselben Arbeitgeber niemals in der Vergangenheit ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat (so: LAG Baden-Württemberg v. 26.09.2013 - 6 Sa 28/13 - LAGE § 14 TzBfG Nr. 78 = juris; LAG Baden-Württemberg v. 25.10.2002 - 5 Sa 8/02 - juris; LAG Baden-Württemberg v. 25.10.2006 - 13 Sa 75/05 - juris Rn. 84 ff; ArbG Gelsenkirchen v. 26.02.2013 - 5 Ca 2133/12 - ArbuR 2013, 267-268 = juris; Höpfner NZA 2011, 893-899, 897; Kliemt NZA 2001, 296, 300; KR-Lipke § 14 TzBfG Rn. 416 ff, 10. Aufl.; HaKo-Mestwerdt § 14 TzBfG Rn. 196 ff, 4. Auflage; Ascheid/Preis/Schmidt - Backhaus, Kündigungsrecht, Rn. 381, 4.

    Der Begriff "bereits zuvor" ist eindeutig und schließt jegliches in der Vergangenheit liegende Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber ein (BAG v. 13.05.2004 - 2 AZR 426/03 - a.a.O.; BAG v. 06.11.2003 - 2 AZR 690/02 - a.a.O.; LAG Baden-Württemberg v. 25.10.2002 - 5 Sa 8/02 - a.a.O.; LAG Baden-Württemberg v. 26.09.2013 - 6 Sa 28/13 - LAGE § 14 TzBfG Nr. 78; Laux/Schlachter - Schlachter a.a.O. Rn. 112; Höpfner a.a.O. S. 896; HaKo-Mestwerdt a.a.O. Rn. 198; Ascheid/Preis/Schmidt-Backhaus § 14 TzBfG Rn. 381, 4.

  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 690/02

    Anschlussbefristung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

    Die Revision des Klägers und die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 25. Oktober 2002 - 5 Sa 8/02 - werden zurückgewiesen.
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