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Rechtsprechung
   LAG München, 23.02.2011 - 5 Sa 928/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14098
LAG München, 23.02.2011 - 5 Sa 928/10 (https://dejure.org/2011,14098)
LAG München, Entscheidung vom 23.02.2011 - 5 Sa 928/10 (https://dejure.org/2011,14098)
LAG München, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - 5 Sa 928/10 (https://dejure.org/2011,14098)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Betriebliche Übung - Versorgungsrecht - Gesamtzusage - beamtenähnliche Versorgung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einräumung eines Versorgungsrechts aufgrund betrieblicher Übung; Anspruch einer Bankangestellten auf Vertragsänderung mit Rückwirkung; Auslegung eines arbeitsvertraglichen Freiwilligkeitsvorbehalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßige Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung i.R.d. Vereinbarung eines Versorgungsrechts zu Gunsten einer Bankangestellten; Einräumung eines Versorgungsrechts auf Grund betrieblicher Übung; Anspruch einer Bankangestellten auf Vertragsänderung mit ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (19)

  • LAG München, 16.12.2010 - 4 Sa 651/10

    "Beamtenähnliche Versorgung"

    Auszug aus LAG München, 23.02.2011 - 5 Sa 928/10
    Das hat das Landesarbeitsgericht - auch die erkennende Kammer - in einigen Parallelfällen bereits entschieden (vgl. etwa LAG München, Urteil vom 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10; Urteil vom 27.01.2011 - 5 Sa 619/10).

    Auch das hat die 9. Kammer am Landesarbeitsgericht München bereits überzeugend ausgeführt (Urteil vom 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; vgl. auch Urteil der 4. Kammer vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10).

    Dies gilt auch dann, wenn die Parteien nicht an die Schriftform gedacht haben (vgl. ausführlich zu einem Parallelfall LAG München vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10).

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus LAG München, 23.02.2011 - 5 Sa 928/10
    126 In Abgrenzung zur betrieblichen Übung ist Voraussetzung einer Gesamtzusage also, dass eine ausdrückliche Erklärung an die Belegschaft oder eine Teil von ihr erfolgt ist (…BAG vom 16.02.2010 - 3 AZR 181/08, NZA 2011, S. 42; - vgl. auch BAG vom 28.06.2006 - 10 AZR 385/05, NZA 2006, S. 1174).

    Bei für den Arbeitnehmer weniger wichtigen Leistungen sind an die Zahl der Wiederholungen höhere Anforderungen zu stellen, als bei bedeutsameren Leistungsinhalten (vgl. BAG, Urteil vom 28.06.2006 - 10 AZR 385/05, NZA 2006, S. 1174, m. w. N.).

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 118/08

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

    Auszug aus LAG München, 23.02.2011 - 5 Sa 928/10
    Will der Arbeitgeber vermeiden, dass aus der Stetigkeit seines Verhaltens eine in die Zukunft wirkende Bindung entsteht, muss er den einschränkenden Vorbehalt zwar nicht ausdrücklich formulieren, aber klar und deutlich zum Ausdruck bringen (BAG, Urteil vom 16.02.2010 - 3 AZR 118/08, NZA 2011, S. 104).

    Insbesondere kann der Klägerin kein Einvernehmen mit dem zusätzlichen Kriterium der Arbeitsplatzsicherheit unterstellt werden (vgl. BAG vom 16.02.2010 - 3 AZR 118/08, NZA 2011, S. 104).

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06

    Rentnerweihnachtsgeld - betriebliche Übung

    Auszug aus LAG München, 23.02.2011 - 5 Sa 928/10
    Dies hat der Gesetzgeber in § 1 b Abs. 1 S. 4 BetrAVG ausdrücklich anerkannt (BAG, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 189/06, AP Nr. 79 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).

    Soweit die Beklagte eine Vorstandsvorlage vorlegt, aus der hervorgeht, dass der Vorstand sich auch in der Vergangenheit mit der wirtschaftlichen Vertretbarkeit der Erteilung des Versorgungsrechts auseinandergesetzt hat, ergibt sich daraus nichts anderes, da die Vorstandsvorlage keine Information an die Belegschaft, sondern Teil der internen Willensbildung ist (zur Bedeutungslosigkeit von Einschränkungen in Aufsichtsratsbeschlüssen vgl. BAG, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 189/06, NZA-RR 2008, S. 263).

  • LAG München, 21.12.2010 - 9 Sa 484/10

    Betriebliche Übung, Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus LAG München, 23.02.2011 - 5 Sa 928/10
    Das hat das Landesarbeitsgericht - auch die erkennende Kammer - in einigen Parallelfällen bereits entschieden (vgl. etwa LAG München, Urteil vom 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10; Urteil vom 27.01.2011 - 5 Sa 619/10).

    Auch das hat die 9. Kammer am Landesarbeitsgericht München bereits überzeugend ausgeführt (Urteil vom 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; vgl. auch Urteil der 4. Kammer vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10).

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 608/08

    Altersteilzeit - rückwirkender Vertragsschluss

    Auszug aus LAG München, 23.02.2011 - 5 Sa 928/10
    Obsiegt die Klägerin, gilt die im Tenor enthaltene Willenserklärung mit Rechtskraft als abgegeben, § 894 S. 1 ZPO (vgl. BAG vom 15.09.2009 - 9 AZR 608/08, NZA 2010, S. 32).

    Rn. 123 Seit in Kraft treten des § 311 a BGB in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechtes vom 26.11.2001 kommt auch die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung in Betracht, mit der ein Vertragsangebot angenommen werden soll, das rückwirkend auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet ist (zur Abgrenzung einer Vertragsänderung mit Rückwirkung und einem rückwirkenden Vertragsschluss vgl. BAG vom 15.09.2009 - 9 AZR 608/08, NZA 2010, 32).

  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

    Auszug aus LAG München, 23.02.2011 - 5 Sa 928/10
    Im Arbeitsvertrag enthaltene Hinweise und getroffene Abreden müssen zu ihrer Wirksamkeit nicht ständig wiederholt werden (vgl. BAG, Urteil vom 30.07.2008 - 10 AZR 606/07, NZA 2008, S. 1173).
  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 660/03

    Betriebliche Übung zu Gunsten von Betriebsrentnern

    Auszug aus LAG München, 23.02.2011 - 5 Sa 928/10
    Als hinreichend deutlich hat das Bundesarbeitsgericht Formulierungen wie, die Leistung erfolge "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" oder "es entstehe für die Zukunft kein Rechtsanspruch" anerkannt (vgl. BAG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 AZR 660/03, NZA 2005, S. 889).
  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem …

    Auszug aus LAG München, 23.02.2011 - 5 Sa 928/10
    Auch sie können deshalb das in ihr liegende Vertragsangebot gemäß § 151 BGB annehmen (vgl. aus der neueren Rechtsprechung des BAG, Urteil vom 23.09.2009 - 5 AZR 628/08, AP Nr. 36 zu § 157 BGB; Urteil vom 20.04.2010 - 3 AZR 509/08, DB 2010, S. 2000).
  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 628/08

    Gesamtzusage - Besitzstandszulage für Senatsfahrer

    Auszug aus LAG München, 23.02.2011 - 5 Sa 928/10
    Auch sie können deshalb das in ihr liegende Vertragsangebot gemäß § 151 BGB annehmen (vgl. aus der neueren Rechtsprechung des BAG, Urteil vom 23.09.2009 - 5 AZR 628/08, AP Nr. 36 zu § 157 BGB;… Urteil vom 20.04.2010 - 3 AZR 509/08, DB 2010, S. 2000).
  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 352/95

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst

  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 679/93

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst - Arbeitsbefreiung

  • BAG, 27.06.2001 - 10 AZR 488/00

    Betriebliche Übung - Trennungsentschädigung bei Ausscheiden aus dem …

  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 360/01

    Betriebliche Altersversorgung: Betriebliche Übung - Voraussetzungen, Inhalt und …

  • BAG, 05.11.2008 - 5 AZR 455/07

    Zeitzuschläge

  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05

    Elternzeit - Verringerung der Arbeitszeit

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08

    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf …

  • LAG München, 21.05.2010 - 3 Sa 960/09

    Wissenserklärung

  • LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 619/10

    Betriebliche Übung, Gesamtzusage, beamtenähnliche Versorgung

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 511/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 23. Februar 2011 - 5 Sa 928/10 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, der Klägerin mit Wirkung vom 1. März 2010 in Ergänzung zum bestehenden Arbeitsvertrag den Abschluss eines Versorgungsvertrages mit dem vom Arbeitsgericht München im Urteil vom 4. August 2010 - 16 Ca 17123/09 - tenorierten Wortlaut mit folgenden Änderungen anzubieten: In § 2 Abs. 2 Buchst. c muss es anstelle von "Art. 56 Abs. 1 Satz 3 und 4 BayBG sowie des Art. 59 BayBG" "Art. 65 Abs. 2 und Abs. 4 BayBG sowie des § 29 BeamtStG", in § 3 Abs. 2 anstelle von "Art. 56 Abs. 5 BayBG" "Art. 64 BayBG", in § 5 Abs. 4 anstelle von "§§ 1587 ff. BGB" "§ 1587 BGB" und in § 6 anstelle von "§ 1" "§ 1b" heißen.
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   LAG München, 15.03.2011 - 5 Sa 930/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,64171
LAG München, 15.03.2011 - 5 Sa 930/10 (https://dejure.org/2011,64171)
LAG München, Entscheidung vom 15.03.2011 - 5 Sa 930/10 (https://dejure.org/2011,64171)
LAG München, Entscheidung vom 15. März 2011 - 5 Sa 930/10 (https://dejure.org/2011,64171)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Betriebliche Übung - Versorgungsrecht - Gesamtzusage - beamtenähnliche Versorgung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (19)

  • LAG München, 16.12.2010 - 4 Sa 651/10

    "Beamtenähnliche Versorgung"

    Auszug aus LAG München, 15.03.2011 - 5 Sa 930/10
    Das hat das Landesarbeitsgericht - auch die erkennende Kammer - in einigen Parallelfällen bereits entschieden (vgl. etwa LAG München, Urteil vom 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10; Urteil vom 27.01.2011 - 5 Sa 619/10).

    Auch das hat die 9. Kammer am Landesarbeitsgericht München bereits überzeugend ausgeführt (Urteil vom 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; vgl. auch Urteil der 4. Kammer vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10).

    Dies gilt auch dann, wenn die Parteien nicht an die Schriftform gedacht haben (vgl. ausführlich zu einem Parallelfall LAG München vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10).

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus LAG München, 15.03.2011 - 5 Sa 930/10
    Rn. 126 In Abgrenzung zur betrieblichen Übung ist Voraussetzung einer Gesamtzusage also, dass eine ausdrückliche Erklärung an die Belegschaft oder eine Teil von ihr erfolgt ist (…BAG vom 16.02.2010 - 3 AZR 181/08, NZA 2011, S. 42; - vgl. auch BAG vom 28.06.2006 - 10 AZR 385/05, NZA 2006, S. 1174).

    Bei für den Arbeitnehmer weniger wichtigen Leistungen sind an die Zahl der Wiederholungen höhere Anforderungen zu stellen, als bei bedeutsameren Leistungsinhalten (vgl. BAG, Urteil vom 28.06.2006 - 10 AZR 385/05, NZA 2006, S. 1174, m. w. N.).

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 118/08

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

    Auszug aus LAG München, 15.03.2011 - 5 Sa 930/10
    Will der Arbeitgeber vermeiden, dass aus der Stetigkeit seines Verhaltens eine in die Zukunft wirkende Bindung entsteht, muss er den einschränkenden Vorbehalt zwar nicht ausdrücklich formulieren, aber klar und deutlich zum Ausdruck bringen (BAG, Urteil vom 16.02.2010 - 3 AZR 118/08, NZA 2011, S. 104).

    Insbesondere kann dem Kläger kein Einvernehmen mit dem zusätzlichen Kriterium der Arbeitsplatzsicherheit unterstellt werden (vgl. BAG vom 16.02.2010 - 3 AZR 118/08, NZA 2011, S. 104).

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06

    Rentnerweihnachtsgeld - betriebliche Übung

    Auszug aus LAG München, 15.03.2011 - 5 Sa 930/10
    Dies hat der Gesetzgeber in § 1 b Abs. 1 S. 4 BetrAVG ausdrücklich anerkannt (BAG, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 189/06, AP Nr. 79 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).

    Soweit die Beklagte eine Vorstandsvorlage vorlegt, aus der hervorgeht, dass der Vorstand sich auch in der Vergangenheit mit der wirtschaftlichen Vertretbarkeit der Erteilung des Versorgungsrechts auseinandergesetzt hat, ergibt sich daraus nichts anderes, da die Vorstandsvorlage keine Information an die Belegschaft, sondern Teil der internen Willensbildung ist (zur Bedeutungslosigkeit von Einschränkungen in Aufsichtsratsbeschlüssen vgl. BAG, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 189/06, NZA-RR 2008, S. 263).

  • LAG München, 21.12.2010 - 9 Sa 484/10

    Betriebliche Übung, Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus LAG München, 15.03.2011 - 5 Sa 930/10
    Das hat das Landesarbeitsgericht - auch die erkennende Kammer - in einigen Parallelfällen bereits entschieden (vgl. etwa LAG München, Urteil vom 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10; Urteil vom 27.01.2011 - 5 Sa 619/10).

    Auch das hat die 9. Kammer am Landesarbeitsgericht München bereits überzeugend ausgeführt (Urteil vom 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; vgl. auch Urteil der 4. Kammer vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10).

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 608/08

    Altersteilzeit - rückwirkender Vertragsschluss

    Auszug aus LAG München, 15.03.2011 - 5 Sa 930/10
    Obsiegt der Kläger, gilt die im Tenor enthaltene Willenserklärung mit Rechtskraft als abgegeben, § 894 S. 1 ZPO (vgl. BAG vom 15.09.2009 - 9 AZR 608/08, NZA 2010, S. 32).

    Rn. 123 Seit in Kraft treten des § 311 a BGB in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechtes vom 26.11.2001 kommt auch die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung in Betracht, mit der ein Vertragsangebot angenommen werden soll, das rückwirkend auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet ist (zur Abgrenzung einer Vertragsänderung mit Rückwirkung und einem rückwirkenden Vertragsschluss vgl. BAG vom 15.09.2009 - 9 AZR 608/08, NZA 2010, 32).

  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

    Auszug aus LAG München, 15.03.2011 - 5 Sa 930/10
    Im Arbeitsvertrag enthaltene Hinweise und getroffene Abreden müssen zu ihrer Wirksamkeit nicht ständig wiederholt werden (vgl. BAG, Urteil vom 30.07.2008 - 10 AZR 606/07, NZA 2008, S. 1173).
  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 660/03

    Betriebliche Übung zu Gunsten von Betriebsrentnern

    Auszug aus LAG München, 15.03.2011 - 5 Sa 930/10
    Als hinreichend deutlich hat das Bundesarbeitsgericht Formulierungen wie, die Leistung erfolge "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" oder "es entstehe für die Zukunft kein Rechtsanspruch" anerkannt (vgl. BAG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 AZR 660/03, NZA 2005, S. 889).
  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem …

    Auszug aus LAG München, 15.03.2011 - 5 Sa 930/10
    Auch sie können deshalb das in ihr liegende Vertragsangebot gemäß § 151 BGB annehmen (vgl. aus der neueren Rechtsprechung des BAG, Urteil vom 23.09.2009 - 5 AZR 628/08, AP Nr. 36 zu § 157 BGB; Urteil vom 20.04.2010 - 3 AZR 509/08, DB 2010, S. 2000).
  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 628/08

    Gesamtzusage - Besitzstandszulage für Senatsfahrer

    Auszug aus LAG München, 15.03.2011 - 5 Sa 930/10
    Auch sie können deshalb das in ihr liegende Vertragsangebot gemäß § 151 BGB annehmen (vgl. aus der neueren Rechtsprechung des BAG, Urteil vom 23.09.2009 - 5 AZR 628/08, AP Nr. 36 zu § 157 BGB;… Urteil vom 20.04.2010 - 3 AZR 509/08, DB 2010, S. 2000).
  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 352/95

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst

  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 679/93

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst - Arbeitsbefreiung

  • BAG, 27.06.2001 - 10 AZR 488/00

    Betriebliche Übung - Trennungsentschädigung bei Ausscheiden aus dem …

  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 360/01

    Betriebliche Altersversorgung: Betriebliche Übung - Voraussetzungen, Inhalt und …

  • BAG, 05.11.2008 - 5 AZR 455/07

    Zeitzuschläge

  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05

    Elternzeit - Verringerung der Arbeitszeit

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08

    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf …

  • LAG München, 21.05.2010 - 3 Sa 960/09

    Wissenserklärung

  • LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 619/10

    Betriebliche Übung, Gesamtzusage, beamtenähnliche Versorgung

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 509/11

    Abschluss eines Versorgungsvertrages - Betriebliche Übung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 15. März 2011 - 5 Sa 930/10 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, dem Kläger mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Ergänzung zum bestehenden Arbeitsvertrag den Abschluss eines Versorgungsvertrages mit dem vom Arbeitsgericht München im Urteil vom 6. Juli 2010 - 17 Ca 17643/09 - tenorierten Wortlaut mit der sprachlichen Maßgabe, dass sich das Angebot der Beklagten an einen Mitarbeiter und nicht an eine Mitarbeiterin richtet und mit folgenden inhaltlichen Änderungen anzubieten: In § 3 muss es anstelle von "Art. 56 Abs. 1 Satz 2 BayBG" "Art. 65 Abs. 1 BayBG", in § 4 Abs. 3 anstelle von "Art. 56 Abs. 5 BayBG" "Art. 64 BayBG", in § 5 Abs. 2 Buchst. c anstelle von "Art. 56 Abs. 1 Satz 3 und 4 BayBG sowie des Art. 59 BayBG" "Art. 65 Abs. 2 und Abs. 4 BayBG sowie des § 29 BeamtStG", in § 7 Abs. 4 anstelle von "§§ 1587 ff. BGB" "§ 1587 BGB" und in § 10 anstelle von "§ 1" "§ 1b" heißen.
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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 09.12.2010 - 5 Sa 930/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25102
LAG Niedersachsen, 09.12.2010 - 5 Sa 930/10 (https://dejure.org/2010,25102)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.12.2010 - 5 Sa 930/10 (https://dejure.org/2010,25102)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - 5 Sa 930/10 (https://dejure.org/2010,25102)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Anwendung tarifvertraglicher Verfallfristen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 38 Abs. 1 S. 1 MTV-DP AG; § 7 Abs. 4 BUrlG
    Tariflicher Verfall eines Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • rechtsportal.de

    MTV -DP AG § 38 Abs. 1 S. 1; BUrlG § 7 Abs. 4
    Tariflicher Verfall des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tariflicher Verfall eines Urlaubsabgeltungsanspruchs

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.12.2010 - 5 Sa 930/10
    In seinem Urteil vom 24.03.2009 (9 AZR 993/07 - NZA 2009, 538 ff.) hat das Bundesarbeitsgericht diese Problematik offen gelassen.
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.12.2010 - 5 Sa 930/10
    In der weiteren Entscheidung vom 04.05.2010 (9 AZR 183/09 - NZA 2010, 1011 bis 1013) hat der 9. Senat lediglich erkannt, einem tariflich angeordneten Verfall des übergesetzlichen Urlaubsanspruches und seiner Abgeltung stehe nach dem klaren Richtlinienrecht und der gesicherten Rechtsprechung des EuGH kein Unionsrecht entgegen.
  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 549/91

    Ersatzurlaub und tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.12.2010 - 5 Sa 930/10
    Rn. 15 1. Im Ausgangspunkt zutreffend hat die Berufungsbegründung hervorgehoben, dass nach der bisher geltenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine tarifliche Ausschlussfrist auf den gesetzlichen Urlaub wegen dessen eigenen Zeitregime nicht anzuwenden ist (grundlegend BAG, Urteil vom 24.11.1992, AZ: 9 AZR 549/91 - AP-Nr. 23 zu § 1 BUrlG).
  • LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09

    Tariflicher Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.12.2010 - 5 Sa 930/10
    Der Urlaubsabgeltungsanspruch sei nunmehr als normaler Geldleistungsanspruch zu behandeln, der denklogisch und zwingend den tariflichen Ausschlussfristen unterfalle (LAG München, Urteil vom 29.07.2010, AZ: 3 Sa 217/10 - Juris; LAG Hamm, Urteil vom 24.06.2010, AZ: 16 Sa 371/10 - Juris; LAG Köln, Urteil vom 20.04.2010, AZ: 12 Sa 1448/09 - LAGE Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • LAG München, 29.07.2010 - 3 Sa 217/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch, Anwendung tarifvertraglicher Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.12.2010 - 5 Sa 930/10
    Der Urlaubsabgeltungsanspruch sei nunmehr als normaler Geldleistungsanspruch zu behandeln, der denklogisch und zwingend den tariflichen Ausschlussfristen unterfalle (LAG München, Urteil vom 29.07.2010, AZ: 3 Sa 217/10 - Juris; LAG Hamm, Urteil vom 24.06.2010, AZ: 16 Sa 371/10 - Juris; LAG Köln, Urteil vom 20.04.2010, AZ: 12 Sa 1448/09 - LAGE Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • LAG Hamm, 24.06.2010 - 16 Sa 371/10

    Geltung tariflicher Ausschlussfristen für Urlaubsabgeltungsanspruch des lang …

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.12.2010 - 5 Sa 930/10
    Der Urlaubsabgeltungsanspruch sei nunmehr als normaler Geldleistungsanspruch zu behandeln, der denklogisch und zwingend den tariflichen Ausschlussfristen unterfalle (LAG München, Urteil vom 29.07.2010, AZ: 3 Sa 217/10 - Juris; LAG Hamm, Urteil vom 24.06.2010, AZ: 16 Sa 371/10 - Juris; LAG Köln, Urteil vom 20.04.2010, AZ: 12 Sa 1448/09 - LAGE Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • LAG Hessen, 14.07.2011 - 5 Sa 67/11

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit - Anwendbarkeit …

    Die erkennende Berufungskammer schließt sich der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte an, die weit überwiegend die Frage des Verfalls eines Urlaubsabgeltungsanspruchs aufgrund Nichteinhaltung tariflicher Ausschlussfristen bejaht (vgl. LAG München, 29.07.2010 - 3 Sa 217/10 - LAG Düsseldorf 23.4.2010 - 10 Sa 203/10 -, zit. nach juris; LAG Hamm, 24.06.2010 - 16 Sa 371/10 - LAG Berlin-Brandenburg 07.10.2010 - 2 Sa 1464/10 - zit. nach juris; LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09 - LAG Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 22 Sa 59/10 - LAG Niedersachsen, 09.12.2010 - 5 Sa 930/10 -).

    Das Gemeinschaftsrecht schützt nur den Arbeitnehmer, der krankheitsbedingt gehindert ist, seine Urlaubsansprüche zu realisieren, nicht aber den, der untätig bleibt (vgl. LAG Niedersachsen, 09.12.2010 - 5 Sa 930/10 - Rn 18 m. w. N.).

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