Rechtsprechung
| BGH, 07.05.2003 - 5 StR 103/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 154 Abs. 2 StPO; § 265 StPO
Hinweispflicht bei Verfahrensabtrennung mit dem Ziel der Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO (Vertrauenstatbestand; Beseitigung durch einen Hinweis) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 154 Abs. 2; ; BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2; ; BtMG § 30a Abs. 3
- Wolters Kluwer
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Verletzung der Hinweispflicht wegen Verwertung einer polizeilichen Kontrolle des Angeklagten bei der Strafzumessung - insbesondere der Strafrahmenwahl - zu seinem Nachteil durch das Landgericht, ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 2; StPO § 154 Abs. 2
Strafschärfende Berücksichtigung einer nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellten Tat - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 162
- StV 2004, 115 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81
Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens …
Auszug aus BGH, 07.05.2003 - 5 StR 103/03
Nur durch deren Befolgung ist jener Vertrauenstatbestand wieder zu beseitigen (vgl. BGHSt 30, 197;… Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 154 Rdn. 25, § 154a Rdn. 2 m. w. N.). - BGH, 20.03.2001 - 1 StR 543/00
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
Auszug aus BGH, 07.05.2003 - 5 StR 103/03
Rn. 4 2. Soweit die Verfahrensrüge wegen einer entsprechenden Verletzung der Hinweispflicht, die Beweiswürdigung betreffend, auch dem Schuldspruch gilt, kann der Senat mit dem Generalbundesanwalt aufgrund des in dessen Antragsschrift im einzelnen dargelegten Verfahrensvorlaufs - insbesondere der mit den gleichen Polizeizeugen durchgeführten Beweisaufnahme zur damaligen Kontrolle - hier sicher ausschließen, daß bei dem Angeklagten auch insoweit ein entsprechender Vertrauenstatbestand geschaffen worden wäre (vgl. BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 4;… Meyer-Goßner aaO m. w. N.).
- OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 3 UF 3/10
Zum Anwendungsbereich von § 17 II FamFG
Der BGH hat insofern in der Unkenntnis des Angeklagten oder seines Verteidigers von der bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs oder von der vorliegenden Entscheidung keine Verhinderung im Sinne des § 44 Satz 1 StPO gesehen (vgl. BGH 1. Strafsenat 1 StR 210/01; BGH 1. Strafsenat 1 StR 574/00; BGH 1. Strafsenat 1 StR 410/00; BGH 1. Strafsenat 1 StR 90/01; BGH 3. Strafsenat 3 StR 91/01; BGH 1. Strafsenat 1 StR 272/03; BGH 5. Strafsenat 5 StR 103/03 BGH NStZ 2004, 162).
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