Rechtsprechung
| BGH, 05.06.2025 - 5 StR 105/25 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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§ 73 StGB; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG
Einziehungsentscheidung bei Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (tatsächliche Verfügungsgewalt über die Verkaufserlöse) - openjur.de
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 13.09.2024 - 612 KLs 2/24
- BGH, 05.06.2025 - 5 StR 105/25
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.04.2024 - 5 StR 4/24
Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nach gesetzlicher …
Auszug aus BGH, 05.06.2025 - 5 StR 105/25
Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn er ungehinderten Zugriff auf den betreffenden Vermögensgegenstand nehmen konnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. April 2024 - 5 StR 4/24 Rn. 20;… vom 6. Juli 2021 - 2 StR 3/20 Rn. 3). - BGH, 06.07.2021 - 2 StR 3/20
Beweiswürdigung des Tatrichters (eingeschränkte revisionsrechtliche …
Auszug aus BGH, 05.06.2025 - 5 StR 105/25
Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn er ungehinderten Zugriff auf den betreffenden Vermögensgegenstand nehmen konnte (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. April 2024 - 5 StR 4/24 Rn. 20; vom 6. Juli 2021 - 2 StR 3/20 Rn. 3). - BGH, 24.01.2023 - 6 StR 500/22
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Deliktstypus; Vollendung); …
Auszug aus BGH, 05.06.2025 - 5 StR 105/25
Das vom Landgericht rechtsfehlerfrei als Taterlös gemäß § 73 Abs. 1 StGB eingezogene, beim Angeklagten aufgefundene Bargeld in Höhe von 130.650 Euro, welches aus den verfahrensgegenständlichen Taten herrührte, übersteigt den Betrag der in den Fällen 5, 8 und (teilweise) rechtsfehlerfrei festgestellten Taterträge in Höhe von 93.000 Euro, so dass kein Raum für eine teilweise Aufrechterhaltung der Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB verbleibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2023 - 6 StR 500/22 Rn. 24; vom 16. März 2021 - 4 StR 22/21). - BGH, 16.03.2021 - 4 StR 22/21
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine Hinderung der …
Auszug aus BGH, 05.06.2025 - 5 StR 105/25
Das vom Landgericht rechtsfehlerfrei als Taterlös gemäß § 73 Abs. 1 StGB eingezogene, beim Angeklagten aufgefundene Bargeld in Höhe von 130.650 Euro, welches aus den verfahrensgegenständlichen Taten herrührte, übersteigt den Betrag der in den Fällen 5, 8 und (teilweise) rechtsfehlerfrei festgestellten Taterträge in Höhe von 93.000 Euro, so dass kein Raum für eine teilweise Aufrechterhaltung der Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB verbleibt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2023 - 6 StR 500/22 Rn. 24; vom 16. März 2021 - 4 StR 22/21). - BGH, 12.03.2025 - 2 StR 651/24
Konkurrenzen (Betäubungsmitteldelikte: Bewertungseinheit, einheitlicher …
Auszug aus BGH, 05.06.2025 - 5 StR 105/25
Das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2025 - 2 StR 651/24 Rn. 9 mwN).
- BGH, 06.05.2026 - 5 StR 135/26
Änderung des Schuldspruchs auf Revision des Angeklagten durch Anpassung der …
Das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO steht dem nicht entgegen (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 12. März 2025 - 2 StR 651/24 Rn. 9 mwN; vom 5. Juni 2025 - 5 StR 105/25 Rn. 6).
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