Rechtsprechung
| BGH, 12.05.1981 - 5 StR 109/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erstreckung der Notwehrüberschreitung hinsichtlich des unerlaubten Führens einer Schusswaffe - Tateinheit zwischen dem Vergehen gegen das Waffengesetz und dem Tötungsdelikt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1981, 299
- StV 1981, 397
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.07.1978 - 3 StR 224/78
Unerlaubtes Führen einer Schußwaffe in Tateinheit mit gerechtfertigtem …
Auszug aus BGH, 12.05.1981 - 5 StR 109/81
Der Angeklagte kann dafür nicht bestraft werden (§ 33 StGB), auch nicht wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz; denn die Notwehrüberschreitung entschuldigt auch das Führen der Schußwaffe, soweit es mit dem als Totschlag angeklagten Verhalten unmittelbar zusammenfällt (vgl. BGH Beschluß vom 26. Juli 1978 - 3 StR 224/78 -).
- BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12
Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem …
Zwar vermag Notwehr grundsätzlich nur Eingriffen in die Rechtsgüter des Angreifers die Rechtswidrigkeit zu nehmen (…vgl. LK/Rönnau/Hohn, StGB, 12. Aufl., § 32 Rn. 159), doch ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass § 32 StGB ausnahmsweise auch die Verletzung von Universalrechtsgütern zu rechtfertigen vermag, wenn deren Begehung - wie hier - untrennbar mit der erforderlichen Verteidigung verbunden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Dezember 2011 - 2 StR 380/11, NStZ 2012, 452; Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 StR 508/09, NStZ-RR 2010, 140; Beschluss vom 18. Februar 1999 - 5 StR 45/99, NStZ 1999, 347; Beschluss vom 11. Juli 1996 - 1 StR 285/96, StV 1996, 660; Urteil vom 12. Mai 1981 - 5 StR 109/81, NStZ 1981, 299, jeweils zu mit der Notwehrhandlung begangenen Verstößen gegen das Waffengesetz;… a.A. LK/Rönnau/Hohn, StGB, 12. Aufl., § 32 Rn. 160;… MünchKomm-StGB/Erb, 2. Aufl., § 32 Rn. 123;… NK-StGB/Kindhäuser, 4. Aufl., § 32 Rn. 80 f.; Maatz, MDR 1985, 881, 882). - BGH, 21.03.2001 - 1 StR 48/01
Notwehrlage; Fahrlässige Verletzung des Angreifers; Erforderlichkeit; …
Damit entfällt zugleich die Strafbarkeit wegen des damit einhergehenden Ausübens der tatsächlichen Gewalt über diese Waffe (BGH NStZ 1981, 299;… BGHR StGB § 32 Abs. 1 Rechtfertigung 1). - BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93
Einbeziehung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des Angeklagten …
Rn. 17 Hieran ist richtig, daß die Rechtfertigungswirkung der Notwehr sich auch auf Verhaltensweisen erstrecken kann, die mit den der Notwehr dienenden Tötungs- und Verletzungshandlungen unmittelbar zusammenfallen, obgleich sie ursprünglich mit der Abwehr des konkreten Angriffs nichts zu tun hatten, so das unerlaubte Führen einer Schußwaffe, mit der zum Zwecke der Notwehr geschossen wird (vgl. BGH NJW 1991, 503, 505; BGH NStZ 1981, 299).
- BGH, 27.12.2011 - 2 StR 380/11
Gefährliche Körperverletzung; Notwehr (Waffeneinsatz); Tat im prozessualen Sinne
Das Landgericht ist zwar im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass insoweit, als der vom Angeklagten abgegebene Schuss auf den Nebenkläger durch Notwehr gerechtfertigt war, auch die Strafbarkeit wegen des damit unmittelbar zusammenfallenden Führens einer Schusswaffe entfällt (vgl. BGH NStZ 1981, 299; 1999, 347; NJW 2001, 3200, 3203; NStZ-RR 2010, 140). - BGH, 18.02.1999 - 5 StR 45/99
Anwendung von Notwehr auf ein Waffendelikt (Straflosigkeit; Unmittelbarkeit des …
Rn. 2 1. Soweit der vom Angeklagten abgegebene Schuß auf den Nebenkläger durch Notwehr gerechtfertigt war, entfällt auch die Strafbarkeit wegen des damit einhergehenden Führens einer Schußwaffe (BGH NStZ 1981, 299; BGH…, Urteil vom 23. Juli 1998 - 4 StR 261/98 - vgl. auch Spendel in LK, 11. Aufl. § 32 Rdn. 322 m.w.N.).Denn die Anklage erfaßte - anders als in dem vom Senat in NStZ 1981, 299 entschiedenen Fall, in dem die Anklage ein weitergehendes Waffendelikt gänzlich unerwähnt ließ - eindeutig auch das zutreffend abgeurteilte strafbare Vergehen des Führens der Waffe am Tatabend bis zum Beginn des straflosen Schußwaffengebrauchs; daß das Gesamtgeschehen insoweit von der Anklage zu Unrecht als einheitliche Tat gewertet wurde, ändert hieran nichts.
- BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86
Einsatz einer Schußwaffe zum Zweck der Verteidigung
Wer schuldlos in eine Notwehrlage geraten ist, darf eine Schußwaffe, die zu führen er nicht berechtigt ist, dem Angreifer entwinden und - wenn es die "Kampfläge" erfordert - gegen ihn richten; er ist selbst für eine gesetzwidrige anderweitige Beschaffung zumindest entschuldigt (§§ 34, 35 StGB; BGH NJW 1979, 2053 mit Anm. Hruschka NJW 1980, 2123; vgl. auch BGH NStZ 1981, 299).Diese gerechtfertigte Notwehrhandlung durfte dem Angeklagten bei der Strafzumessung für das Waffendelikt nicht als unerlaubte Provokation angelastet werden (vgl. auch BGH NStZ 1981, 299).
- BGH, 11.07.1996 - 1 StR 285/96
Tateinheit zwischen dem Führen einer Waffe und der tatsächlichen Ausübung der …
War somit die Bedrohung des Zeugen I. mit der Waffe durch Notwehr gerechtfertigt, so gilt dies auch für den hiermit unmittelbar in Zusammenhang stehenden Verstoß gegen das Waffengesetz (BGH NStZ 1981, 299; 1986, 357; StV 1991, 63). - BGH, 13.01.2010 - 3 StR 508/09
Nötigung; Notwehr (Durchsetzung des Hausrechts; Abgabe von Warnschüssen; …
Bleibt aber der Gebrauch der Schusswaffe straflos, weil das Handeln des Täters entschuldigt oder - etwa wie hier durch Notwehr - gerechtfertigt ist, entfällt auch die Strafbarkeit wegen des Führens der Waffe, soweit es mit diesem Geschehen unmittelbar zusammenfällt (BGH NStZ 1981, 299; 1999, 347). - BGH, 12.03.1997 - 3 StR 627/96
Prüfungsumfang bei der Nebenklägerrevision; Beteiligung an einer Schlägerei …
Rn. 16 Sollte die neue Strafkammer erneut Notwehr oder Putativnotwehr annehmen, wird sie bezüglich der Beurteilung des Waffendelikts auf BGH NStZ 1981, 299 (hierzu Maatz MDR 1985, 881) und NStZ 1985, 515 Bedacht zu nehmen haben. - OLG Hamm, 24.05.2000 - 3 Ss 44/00
Notwehr mittels illegaler Schusswaffe, Notstand, Schusswaffengebrauch, Verstoß …
Soweit die Revision darauf hinweist, dass der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 12.05.1981 (StR 109/81, NStZ 1981, 299), vom 26.10.1990 (…2 StR 310/90, StV 1991, S. 63) und vom 18.02.1999 (5 StR 45/99, NStZ 1999, 347) die Strafbarkeit des Führens einer Schusswaffe lediglich insoweit verneint hat, als dieses mit dem vom Täter in Notwehr abgegebenen Schuss einherging, also das Führen der Waffe mit der Verletzungshandlung unmittelbar zusammenfiel, steht dies der Entscheidung des Senates nicht entgegen. - BGH, 18.05.2000 - 4 StR 29/00
Unzulässige Verfahrensrüge; Beweiswürdigung (Vorsatz bei Schockzustand); …
- BGH, 15.05.1990 - 1 StR 182/90
Überschreitung einer Notwehrlage - Folgen der Beendigung des Angriffes bei …
- BGH, 01.03.1989 - 3 StR 11/89
Vorliegen einer noch nicht beendeten Notwehrlage - Voraussetzung für die Annahme …
- OLG Celle, 12.08.1986 - 1 Ss 270/86
Annahme einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei
- BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 8/81
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
- BGH, 25.02.1986 - 5 StR 833/85
Verurteilung wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz
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