Rechtsprechung
| BGH, 07.05.2008 - 5 StR 118/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 13 EMRK; § 354 Abs. 1a StPO
Vollständige Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (Erfassung aller Verzögerungszeiten; Vollstreckungslösung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung i.R.d. Bemessung einer Gesamtfreiheitsstrafe bzw. Freiheitsstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 354 Abs. 1
Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung durch das Revisionsgericht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …
Auszug aus BGH, 07.05.2008 - 5 StR 118/08
In Anwendung des Vollstreckungsmodells (BGH, Großer Senat, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, NJW 2008, 860, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen) haben hier (weitere) drei Monate als vollstreckt zu gelten. - BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05
Teilrechtskraft; Beschleunigungsgrundsatz; Recht auf Verfahrensbeschleunigung …
Auszug aus BGH, 07.05.2008 - 5 StR 118/08
Der Senat nimmt die gebotene Kompensation in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst vor, um weitere Verfahrensverzögerungen zu vermeiden (…vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4, 8, 11; siehe auch BGHR StPO § 354 Abs. 1a Anwendungsbereich 4). - BGH, 15.05.1996 - 2 StR 119/96
Herabsetzung - Jugendstrafe - Beschleunigungsgebot - Revisionsverfahren - …
Auszug aus BGH, 07.05.2008 - 5 StR 118/08
Der Senat nimmt die gebotene Kompensation in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst vor, um weitere Verfahrensverzögerungen zu vermeiden (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4, 8, 11;… siehe auch BGHR StPO § 354 Abs. 1a Anwendungsbereich 4). - BGH, 24.07.1991 - 5 StR 286/91
Strafzumessung: Strafmilderung infolge Verfahrensverzögerung
Auszug aus BGH, 07.05.2008 - 5 StR 118/08
Der Senat nimmt die gebotene Kompensation in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst vor, um weitere Verfahrensverzögerungen zu vermeiden (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4, 8, 11;… siehe auch BGHR StPO § 354 Abs. 1a Anwendungsbereich 4). - BGH, 18.12.1998 - 2 StR 193/98
Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot
Auszug aus BGH, 07.05.2008 - 5 StR 118/08
Der Senat nimmt die gebotene Kompensation in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst vor, um weitere Verfahrensverzögerungen zu vermeiden (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4, 8, 11;… siehe auch BGHR StPO § 354 Abs. 1a Anwendungsbereich 4).
- KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04
Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger …
Er hat auch in einer neueren Entscheidung (Beschluß vom 7. Mai 2008 - 5 StR 118/08 - in juris) die Kompensation der Verfahrensverzögerung mittels des Vollstreckungsmodells selbst und in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO vorgenommen, um weitere Verzögerungen zu vermeiden (…vgl. dazu die dort zitierten Entscheidungen BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4 (5. Strafsenat); 8 = NStZ 1997, 29 (2. Strafsenat), 11 (derselbe)). - BGH, 19.08.2015 - 1 StR 308/15
Kompensation für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Nachholung durch …
Weil das Landgericht - wie es selbst ausführt - irrtümlich keine Kompensation für die in den Urteilsgründen festgestellte rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung ausgesprochen hat, holt der Senat dies in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO nach, um weitere Verzögerungen zu vermeiden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2008 - 5 StR 118/08). - BGH, 16.09.2020 - 2 StR 287/20
Anspruch des Angeklagten auf zügige Durchführung des gegen ihn gerichteten …
Um weitere Verfahrensverzögerungen zu vermeiden, bestimmt der Senat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2008 - 5 StR 118/08 und vom 19. August 2015 - 1 StR 308/15, je mwN), dass zwei Monate der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe als vollstreckt gelten. - BGH, 06.05.2020 - 2 StR 582/19
Verletzung des Gebots zügiger Verfahrenserledigung (Kompensationsentscheidung)
Um weitere Verfahrensverzögerungen zu vermeiden, bestimmt der Senat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2008 - 5 StR 118/08 und vom 19. August 2015 - 1 StR 308/15, je mwN), dass insgesamt acht Monate der verhängten Freiheitsstrafe als vollstreckt gelten.
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