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Rechtsprechung
   BGH, 19.06.2019 - 5 StR 123/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,18791
BGH, 19.06.2019 - 5 StR 123/19 (https://dejure.org/2019,18791)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2019 - 5 StR 123/19 (https://dejure.org/2019,18791)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2019 - 5 StR 123/19 (https://dejure.org/2019,18791)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB; § 73 StGB
    Versehentliche Nichtberücksichtigung der Einziehungsentscheidung aus einem in die Gesamtstrafenbildung einbezogenen Urteil

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17

    Anforderungen an eine Einziehung von Taterträgen

    Auszug aus BGH, 19.06.2019 - 5 StR 123/19
    Die wirksam auf die Höhe der Einziehungsanordnung beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 624/17) ist begründet.
  • BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Klammerwirkung; …

    Auszug aus BGH, 19.06.2019 - 5 StR 123/19
    Tatsächlich hätte es zusammen mit dem Wert des Taterlangten aus dem angefochtenen Urteil eine einheitliche Einziehungsentscheidung treffen müssen (BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03 -, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 7).'.
  • BGH, 29.05.2008 - 3 StR 94/08

    Verfall von Wertersatz; nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (einheitliche …

    Auszug aus BGH, 19.06.2019 - 5 StR 123/19
    Die Einziehungsanordnung in dem früheren Urteil ist damit gegenstandslos (vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 2008 - 3 StR 94/08, NStZ-RR 2008, 275, 276).
  • BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Entscheidung über …

    Auszug aus BGH, 19.06.2019 - 5 StR 123/19
    Die Staatskasse hat entsprechend § 473 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 StPO die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen, weil die Staatsanwaltschaft mit ihrem Rechtsmittel ersichtlich lediglich ihrer Aufgabe genügen wollte, die auf einem Versehen des Landgerichts beruhende fehlerhafte Entscheidung mit dem Gesetz in Einklang zu bringen (BGH, Beschluss vom 20. Februar 1963 - 4 StR 497/62, BGHSt 18, 268, 271;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 473 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 09.10.2019 - 5 StR 352/19

    Anrechnung bei der Ersetzung einer früheren Strafe

    Die Staatskasse hat entsprechend § 473 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 StPO die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen, weil die Staatsanwaltschaft mit ihrem Rechtsmittel lediglich ihrer Aufgabe genügen wollte, die auf einem Versehen des Landgerichts beruhende fehlerhafte Entscheidung mit dem Gesetz in Einklang zu bringen (BGH, Urteil vom 19. Juni 2019 - 5 StR 123/19 mwN).
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