Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 16.08.2022 - 5 StR 131/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,22953
BGH, 16.08.2022 - 5 StR 131/22 (https://dejure.org/2022,22953)
BGH, Entscheidung vom 16.08.2022 - 5 StR 131/22 (https://dejure.org/2022,22953)
BGH, Entscheidung vom 16. August 2022 - 5 StR 131/22 (https://dejure.org/2022,22953)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,22953) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 354 StPO
    Korrektur der Einziehungsentscheidung durch das Revisionsgericht

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 73c StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 357 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug; Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73c
    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug; Einziehung des Wertes von Taterträgen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 20.02.2025 - 5 StR 134/24

    Für den illegalen Handel bestimmtes Ketamin als Arzneimittel; Vorrang des …

    Dass die Urteilsgründe zu dieser sich aufdrängenden Frage schweigen, stellt einen Erörterungsmangel dar; gegebenenfalls wäre das Bargeld, auf das der Angeklagte verzichtet hat, in Abzug zu bringen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. August 2024 - 5 StR 226/24; vom 6. August 2022 - 5 StR 131/22 Rn. 3).

    Schließlich hat sich die Strafkammer auch insoweit nicht zu der sich aufdrängenden Frage verhalten, ob die bei den Wohnungs- und Personendurchsuchungen aufgefundenen und im zeitlichen Zusammenhang mit der Tat sichergestellten Bargelder (in einem Lüftungsschacht versteckte 30.000 Euro sowie diverse weitere Bargeldbeträge), auf die die Angeklagten verzichtet haben, Teile der Erlöse des verfahrensgegenständlichen Handeltreibens gewesen sind, die in Abzug zu bringen wären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. August 2024 - 5 StR 226/24; vom 6. August 2022 - 5 StR 131/22 Rn. 3).

  • BGH, 14.01.2025 - 2 StR 523/24

    Konkurrenzen (Tateinheit: Einfuhr von Cannabis, Handeltreiben mit Cannabis; …

    Der Senat holt zur Meidung doppelter Belastung den Abzug in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO nach (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. August 2022 - 5 StR 131/22, Rn. 3, …und vom 14. August 2024 - 5 StR 226/24, Rn. 3 f.) und reduziert den Einziehungsbetrag auf 682.281,45 Euro.
  • BGH, 14.08.2024 - 5 StR 226/24

    Korrektur der Einziehungsentscheidung

    Gleichwohl hat es bei seiner auf §§ 73 Abs. 1, 73c StGB gestützten Einziehungsentscheidung das Bargeld, auf dessen Rückgabe der Angeklagte verzichtet hat, nicht in Abzug (vgl. Senat, Beschluss vom 16. August 2022 - 5 StR 131/22 Rn. 3) und damit Taterträge in dieser Höhe doppelt in Ansatz gebracht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht