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Rechtsprechung
   BGH, 02.05.1995 - 5 StR 135/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2621
BGH, 02.05.1995 - 5 StR 135/95 (https://dejure.org/1995,2621)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1995 - 5 StR 135/95 (https://dejure.org/1995,2621)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1995 - 5 StR 135/95 (https://dejure.org/1995,2621)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erpressung - Raub - Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Bereicherung Tatbestandsirrtum - Irrtum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 253, § 16, § 316a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.12.1964 - 2 StR 461/64

    Unterhaltsquittung - § 263 StGB, Täuschung auch möglich bei Übereinstimmung mit …

    Auszug aus BGH, 02.05.1995 - 5 StR 135/95
    Allerdings bewirkt bei den genannten Tatbeständen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die irrige Annahme eines Anspruchs gegen das Opfer einen den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit der Bereicherung (…BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 2, 6; BGHSt 20, 136, 137; 3, 160).

    Entspricht dieses der Rechtsordnung, so wird es nicht dadurch rechtswidrig, daß zu seiner Verwirklichung rechtswidrige Mittel angewendet werden (BGHSt 20, 136, 137; 3, 160).

  • BGH, 19.09.1952 - 2 StR 307/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.05.1995 - 5 StR 135/95
    Allerdings bewirkt bei den genannten Tatbeständen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die irrige Annahme eines Anspruchs gegen das Opfer einen den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit der Bereicherung (…BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 2, 6; BGHSt 20, 136, 137; 3, 160).

    Entspricht dieses der Rechtsordnung, so wird es nicht dadurch rechtswidrig, daß zu seiner Verwirklichung rechtswidrige Mittel angewendet werden (BGHSt 20, 136, 137; 3, 160).

  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 628/87

    Abgenötigte Inpfandnahme - § 253 StGB, stoffgleiche Bereicherungsabsicht, § 240 …

    Auszug aus BGH, 02.05.1995 - 5 StR 135/95
    Allerdings bewirkt bei den genannten Tatbeständen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die irrige Annahme eines Anspruchs gegen das Opfer einen den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit der Bereicherung (BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 2, 6; BGHSt 20, 136, 137; 3, 160).
  • BGH, 19.11.1985 - 1 StR 489/85

    Tatbestandsvollendung; Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs

    Auszug aus BGH, 02.05.1995 - 5 StR 135/95
    Es ist anerkannt, daß im Sinne des § 316a StGB auch der tatbestandsmäßig handelt, der sein Opfer in einem Kraftfahrzeug an eine entlegene Stelle bringt, um dort Raub oder Erpressung zu begehen (BGHSt 33, 378, 381 [BGH 19.11.1985 - 1 StR 489/85];… w.N. bei Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 316a Rdn. 3).
  • BGH, 30.01.1990 - 1 StR 690/89

    Erpressung: Fehlende Absicht, sich zu Unrecht zu bereichern

    Auszug aus BGH, 02.05.1995 - 5 StR 135/95
    Allerdings bewirkt bei den genannten Tatbeständen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die irrige Annahme eines Anspruchs gegen das Opfer einen den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit der Bereicherung (BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 2, 6; BGHSt 20, 136, 137; 3, 160).
  • BGH, 03.03.1999 - 2 StR 598/98

    Bereicherungsabsicht (Erpressung einer unberechtigten Wechselforderung als …

    Keinen rechtswidrigen Vermögensvorteil erstrebt derjenige, der einen fälligen Anspruch mit Nötigungsmitteln durchsetzen will (vgl. BGHSt 3, 160; 20, 136, 137; BGH NStZ 1988, 216; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 7).

    Wollte der Angeklagte nur die Begleichung vermeintlicher Forderungen mit Gewalt durchsetzen, so unterlag er hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der Bereicherung einem Tatbestandsirrtum (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGHSt 4, 105; 17, 87 ff.; 20, 136; 32, 88, 91 f.; BGH, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 2, 6 und 7; BGH NStZ 1998, 299;… BGH, Urt. v. 16. Dezember 1997 - 1 StR 456/97 = NStZ-RR 1999, 6).

  • BGH, 13.05.1997 - 4 StR 200/97

    Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung - Vorsatz bezüglich der …

    Bei dieser Sachlage hätte das Landgericht erörtern müssen, ob die Angeklagten von einer berechtigten Forderung der Ramona J. gegen den Geschädigten ausgingen; denn nach ständiger Rechtsprechung bewirkt die irrige Annahme eines Anspruchs gegen das Opfer einen den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit der Bereicherung (BGHSt 20, 136, 137; vgl. aber auch BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 7 m.w.N.).
  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 625/07

    Bereicherungsabsicht bei der Erpressung (rechtswidrige Bereicherung: …

    Eine Erpressung setzt voraus, dass der Täter einen rechtswidrigen, das heißt einen ihm nicht zustehenden Vermögensvorteil erstrebt (BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 7, 8).
  • BGH, 28.08.2003 - 4 StR 318/03

    Rechtswidrigkeit der Bereicherung bei bestehendem zivilrechtlichem Anspruch

    Dieses wird nicht dadurch rechtswidrig, daß zu seiner Verwirklichung rechtswidrige Mittel angewendet werden (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 7).
  • BGH, 16.12.1997 - 1 StR 456/97

    Rechtswidrige Bereicherung bei schwerer räuberischer Erpressung - Anforderungen …

    Für die Annahme eines Tatbestandsirrtums im dargelegten Sinne reichen vage Vorstellungen nicht aus (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 7).
  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 715/98

    Anwesenheit in der Hauptverhandlung; Entfernung aus der Hauptverhandlung; …

    Entsprechende Tat(en) wären konsequent dem Grenzbereich zwischen (naheliegend besonders schwerer) Nötigung und (ebenso naheliegend minder schwerer) räuberischer Erpressung zuzurechnen gewesen (vgl. dazu BGHR StGB § 253 Abs. 1 - Bereicherungsabsicht 7 m.w.N.).
  • BGH, 17.06.1999 - 4 StR 12/99

    Absicht rechtswidriger Bereicherung (Bereicherungsabsicht); Räuberische …

    Allerdings genügt es für den Erpressungsvorsatz, daß der Täter für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, daß die Forderung nicht oder nicht im Umfang des Nötigungsziels besteht oder aber von der Rechtsordnung nicht geschützt ist, eine Verurteilung wegen versuchter räuberischer Erpressung käme deshalb auch dann in Betracht, wenn es den Angeklagten darum gegangen wäre, ihnen eine - wegen lediglich vager Vorstellungen über Grund und Höhe des geltend gemachten Anspruchs (vgl. dazu BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 7) zweifelhafte Forderung mit den Nötigungsmitteln der §§ 253, 255 StGB durchzusetzen (BGH NStZ-RR 1999, 6).
  • BGH, 26.06.2001 - 5 StR 170/01

    Tatbestandsirrtum (Vorsatz bezüglich der Rechtswidrigkeit der erstrebten …

    Entspricht dieses der Rechtsordnung, so wird es nicht dadurch rechtswidrig, daß zu seiner Verwirklichung rechtswidrige Mittel angewandt werden (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 - Bereicherungsabsicht 7, 9).
  • BGH, 21.03.2002 - 4 StR 48/02

    Versuchte schwere räuberische Erpressung (Absicht rechtswidriger Bereicherung); …

    Dieses wird nicht dadurch rechtswidrig, daß zu seiner Verwirklichung rechtswidrige Mittel angewendet werden (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 7).
  • BGH, 10.10.1995 - 5 StR 268/95

    Zulässige Revision - Nebenkläger - Tatrichter - Nichtanwendung von …

    Schließlich wird wegen etwa auftretender Probleme zur Bereicherungsabsicht auf die Senatsurteile vom 2. Mai 1995 - 5 StR 135/95 - und vom 22. August 1995 - 5 StR 190/95 - hingewiesen.
  • BGH, 25.09.2001 - 1 StR 366/01

    Verwerfung einer Revision; Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit der …

  • BGH, 22.08.1995 - 5 StR 190/95

    Entlastende Angaben - Beweis der Richtigkeit - Angaben des Angeklagten - …

  • BGH, 04.09.1996 - 5 StR 434/96

    Erörterungsmangel hinsichtlich einer erzwungenen Unterschrift auf einem …

  • BGH, 14.07.1995 - 5 StR 316/95

    Vorsatz - Rechtswidrigkeit der Bereicherung - Anspruch - Sache

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