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Rechtsprechung
   BGH, 03.09.2002 - 5 StR 139/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2065
BGH, 03.09.2002 - 5 StR 139/02 (https://dejure.org/2002,2065)
BGH, Entscheidung vom 03.09.2002 - 5 StR 139/02 (https://dejure.org/2002,2065)
BGH, Entscheidung vom 03. September 2002 - 5 StR 139/02 (https://dejure.org/2002,2065)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 57a Abs. 1 Nr. 2 StGB
    Mord (Heimtücke, Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, niedrige Beweggründe, Hass, Wut, Ehre); besondere Schuldschwere (Verstrickung eines Jugendlichen in ein Kapitalverbrechen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 211; ; StGB § 211 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 57a Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Mord - Besondere Schwere der Schuld - Aussetzung des Strafrestes - Lebenslange Freiheitsstrafe - Heimtücke - Niedrige Beweggründe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Arglosigkeit trotz verbaler Auseinandersetzung; niedrige Beweggründe bei Tötung zur Verdeckung eines eigenen Fehlverhaltens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verdeckungsnahe Motive

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 146
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (21)

  • BGH, 24.02.1999 - 3 StR 520/98

    Arglosigkeit; Mordmerkmal der Heimtücke; Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe

    Auszug aus BGH, 03.09.2002 - 5 StR 139/02
    Erforderlich für die Beseitigung der Arglosigkeit ist auch bei einem vorhergehenden Streit, daß das Opfer im Tatzeitpunkt mit einem tätlichen Angriff rechnet (BGHSt 32, 382, 384; 33, 363, 365; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 7, 13 und 27).

    Das die Tötung seiner Schwägerin prägende Motiv steht nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe, weil der Angeklagte die Beendigung des Lebens eines Menschen als Mittel zur Verdeckung eigenen Fehlverhaltens eingesetzt hat (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 35, 37, 39).

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege …

    Auszug aus BGH, 03.09.2002 - 5 StR 139/02
    Außergewöhnliche Umstände, die die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe als unverhältnismäßig erscheinen lassen und zu einer Anwendung des Strafrahmens des § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB führen können (vgl. BGHSt 30, 105, 119 ff.), liegen nicht vor.
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 03.09.2002 - 5 StR 139/02
    Erforderlich für die Beseitigung der Arglosigkeit ist auch bei einem vorhergehenden Streit, daß das Opfer im Tatzeitpunkt mit einem tätlichen Angriff rechnet (BGHSt 32, 382, 384; 33, 363, 365;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 7, 13 und 27).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 03.09.2002 - 5 StR 139/02
    Beweggründe sind niedrig, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verachtenswert sind, wobei eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen hat (st. Rspr.; vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGH StV 1996, 211, 212).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. …

    Auszug aus BGH, 03.09.2002 - 5 StR 139/02
    Rn. 15 Die Entscheidung der Frage, ob die besondere Schwere der Schuld zu bejahen ist, hat der Tatrichter unter Abwägung der im Einzelfall für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände zu treffen (vgl. BGHSt 40, 360, 370; 41, 57, 62; 42, 226, 227).
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85

    Anforderungen an Mordmerkmal der Heimtücke - Voraussetzungen zum Ausschluss der …

    Auszug aus BGH, 03.09.2002 - 5 StR 139/02
    Erforderlich für die Beseitigung der Arglosigkeit ist auch bei einem vorhergehenden Streit, daß das Opfer im Tatzeitpunkt mit einem tätlichen Angriff rechnet (BGHSt 32, 382, 384; 33, 363, 365;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 7, 13 und 27).
  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere …

    Auszug aus BGH, 03.09.2002 - 5 StR 139/02
    Rn. 15 Die Entscheidung der Frage, ob die besondere Schwere der Schuld zu bejahen ist, hat der Tatrichter unter Abwägung der im Einzelfall für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände zu treffen (vgl. BGHSt 40, 360, 370; 41, 57, 62; 42, 226, 227).
  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype …

    Auszug aus BGH, 03.09.2002 - 5 StR 139/02
    Die Gefährlichkeit heimtückischen Handelns liegt darin, daß der Täter sein Opfer in hilfloser Lage überrascht und dadurch hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu entgehen oder doch wenigstens zu erschweren (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15, 16).
  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90

    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

    Auszug aus BGH, 03.09.2002 - 5 StR 139/02
    Erforderlich für die Beseitigung der Arglosigkeit ist auch bei einem vorhergehenden Streit, daß das Opfer im Tatzeitpunkt mit einem tätlichen Angriff rechnet (BGHSt 32, 382, 384; 33, 363, 365; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 7, 13 und 27).
  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 361/96

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Mord aus niedrigen …

    Auszug aus BGH, 03.09.2002 - 5 StR 139/02
    Rn. 15 Die Entscheidung der Frage, ob die besondere Schwere der Schuld zu bejahen ist, hat der Tatrichter unter Abwägung der im Einzelfall für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände zu treffen (vgl. BGHSt 40, 360, 370; 41, 57, 62; 42, 226, 227).
  • BGH, 09.12.1986 - 1 StR 596/86

    Aufhebung eines Urteils wegen fehlender Erörterung des Mordmerkmals - Mord in der …

  • BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99

    Zum Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe"

  • BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96

    Anforderungen an den Totschlag - Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit …

  • BGH, 09.08.1989 - 3 StR 246/89

    Verurteilung wegen Totschlags - Nichtberücksichtigung einer Tötung aus niedrigen …

  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97

    Versagung der Nachprüfung der tatrichterlichen Wertung durch ein Revisionsgericht …

  • BGH, 16.06.1999 - 2 StR 68/99

    Mordmerkmal der Heimtücke

  • BGH, 22.08.1995 - 1 StR 393/95

    Mordmerkmale der "Heimtücke" und der "niedrigen Beweggründe"; keine Aufhebung des …

  • BGH, 18.10.1995 - 2 StR 341/95

    lästiger Schreier - § 211 StGB, Heimtücke, Spontantat, Wut, affektive Belastung

  • BGH, 14.10.1987 - 3 StR 145/87

    Anforderungen an das Vorliegen niedriger Beweggründe - Würdigung aller …

  • BGH, 15.12.1992 - 1 StR 699/92

    Mord - Arglosigkeit - Heimtücke

  • BGH, 10.01.1989 - 1 StR 732/88

    Annahme von "Arglosigkeit" bei Erwartung eines sonstigen schweren Angriffs auf …

  • BGH, 22.01.2004 - 4 StR 319/03

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, entscheidender Zeitpunkt, kein …

    Erforderlich ist vielmehr für die Beseitigung der Arglosigkeit auch bei einem vorausgegangenen Streit, daß das Opfer mit einem tätlichen Angriff rechnet (vgl. BGHSt 33, 363; 39, 353, 368;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 21; BGH NStZ 2003, 146).
  • BGH, 09.09.2003 - 5 StR 126/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Verwerflichkeit, Motivbündel; Verdeckung einer …

    Denn die besondere Gefährlichkeit heimtückischen Handelns liegt darin, daß der Täter sein Opfer in hilfloser Lage überrascht und dadurch hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu entgehen oder diesen doch wenigstens zu erschweren (…BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15, 16;… BGH GA 1971, 113, 114; BGH NStZ-RR 1997, 168; BGH NStZ 2003, 146; BGH, Beschl. vom 3. August 2000 - 4 StR 259/00).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und …

    Rn. 517 Heimtückisch handelt nach ständiger Rechtsprechung, wer eine zum Zeitpunkt des Angriffs bestehende Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tat ausnutzt (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.1952, Az. 1 StR 485/51; Beschluss vom 02.12.1957, Az. GSSt 3/57; Urteil vom 16.02.2005, Az. 5 StR 14/04; Beschluss vom 10.01.2006, Az. 5 StR 341/05); maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs, d.h. bei Eintritt der Tat in das Versuchsstadium (vgl. BGH, Urteil vom 03.09.2002, Az. 5 StR 139/02; Urteil vom 29.11.2007, Az. 4 StR 425/07; Urteil vom 30.08.2012, Az. 4 StR 84/12; Urteil vom 11.03.2021, Az. 3 StR 316/20).

    Rn. 530 Niedrige Beweggründe liegen nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn die Motive einer Tötung nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind und auf tiefster Stufe stehen, d.h. wenn die Beweggründe für die Tat in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem Totschlag verachtenswert erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom 02.12.1987, Az. 2 StR 559/87; Urteil vom 18.10.1995, Az. 2 StR 341/95; Urteil vom 11.01.2000, Az. 1 StR 505/99; Urteil vom 02.02.2000, Az. 2 StR 550/99; Urteil vom 03.09.2002, Az. 5 StR 139/02; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18; Urteil vom 28.11.2018, Az. 5 StR 379/18).

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