Rechtsprechung
| BGH, 22.06.2011 - 5 StR 165/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 212 StGB; § 32 StGB; § 213 StGB; § 261 StPO
Totschlag (minder schwerer Fall: Hingerissenwerden, Zorn, Spontantat); Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; Geständnis; Notwehrwillen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren: Belastende Verwertung einer widerlegten Einlassung; Voraussetzungen eines minder schweren Falls des Totschlags
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO, § 212 StGB, § 213 StGB
Strafverfahren: Belastende Verwertung einer widerlegten Einlassung; Voraussetzungen eines minder schweren Falls des Totschlags - Wolters Kluwer
Revision wird gem. § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen; Verwerfung einer Revision gem. § 349 Abs. 2 StPO
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Revision wird gem. § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen; Verwerfung einer Revision gem. § 349 Abs. 2 StPO - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 21.12.2010 - 604 Ks 25/10
- BGH, 26.05.2011 - 5 StR 165/11
- BGH, 22.06.2011 - 5 StR 165/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 318
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.05.2011 - 5 StR 65/11
Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Ausnutzungsbewusstsein; …
Auszug aus BGH, 22.06.2011 - 5 StR 165/11
Nachdem das Landgericht diese Einlassung gänzlich widerlegt hat, durfte es nicht mehr vom Vorliegen eines Geständnisses hinsichtlich einer beabsichtigten Beibringung erheblicher Verletzungen ausgehen und dieses zum Nachteil des Angeklagten verwenden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. und 24. Mai 2011 - 5 StR 65/11 und 161/11; vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Oktober 1998 - 2 StR 442/98). - BGH, 28.09.2010 - 5 StR 358/10
Totschlag (minder schwerer Fall; Hingerissenwerden; Spontantat); erheblich …
Auszug aus BGH, 22.06.2011 - 5 StR 165/11
Es kommt vielmehr darauf an, ob die in den Beleidigungen, den Bedrohungen und dem weiteren Verhalten des Opfers liegende Kränkung einen noch anhaltenden Zorn des Angeklagten hervorgerufen und den Angeklagten zu seiner Tat hingerissen hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1990 - 5 StR 467/90, BGHR StGB § 213 Alternative 1 Hingerissen 1, und vom 28. September 2010 - 5 StR 358/10). - BGH, 09.10.1998 - 2 StR 442/98
Minder schwerer Fall des Totschlags; Notwehrexzess aus Furcht; Handlung aus Zorn
Auszug aus BGH, 22.06.2011 - 5 StR 165/11
Nachdem das Landgericht diese Einlassung gänzlich widerlegt hat, durfte es nicht mehr vom Vorliegen eines Geständnisses hinsichtlich einer beabsichtigten Beibringung erheblicher Verletzungen ausgehen und dieses zum Nachteil des Angeklagten verwenden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. und 24. Mai 2011 - 5 StR 65/11 und 161/11; vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Oktober 1998 - 2 StR 442/98). - BGH, 30.10.1990 - 5 StR 467/90
Auszug aus BGH, 22.06.2011 - 5 StR 165/11
Es kommt vielmehr darauf an, ob die in den Beleidigungen, den Bedrohungen und dem weiteren Verhalten des Opfers liegende Kränkung einen noch anhaltenden Zorn des Angeklagten hervorgerufen und den Angeklagten zu seiner Tat hingerissen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1990 - 5 StR 467/90, BGHR StGB § 213 Alternative 1 Hingerissen 1, und vom 28. September 2010 - 5 StR 358/10).
- BGH, 07.08.2014 - 3 StR 105/14
Schwerer Bandendiebstahl (Fehlen einer die Annahme der Bandenabrede tragenden …
Es durfte daher übrige Teile der Einlassung nicht ohne nähere Begründung - an der es hier mangelt - zu Lasten des Angeklagten heranziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 5 StR 165/11, NStZ-RR 2011, 318, 319;… LR/Sander, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 73). - BGH, 16.08.2012 - 5 StR 238/12
Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen erneut teilweise aufgehoben
Nachdem die Schwurgerichtskammer diese Einlassung bereits als widerlegt angesehen hat, durfte sie sie aber im Rahmen der Beweisführung nicht als Beleg für einen Tötungsvorsatz des Angeklagten heranziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 5 StR 165/11, NStZ-RR 2011, 318). - BGH, 12.07.2011 - 3 StR 186/11
Minder schwerer Fall des Totschlags (Spontantat; Kränkung; Kausalität); …
Es kommt vielmehr darauf an, ob die in den Schlägen des Nebenklägers liegende Kränkung einen noch anhaltenden Zorn der Angeklagten hervorgerufen und diese zu ihrer Tat hingerissen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 5 StR 165/11 mwN).
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Rechtsprechung
| BGH, 26.05.2011 - 5 StR 165/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 30 StPO; § 22 StPO
Unvoreingenommenheit des Richters (frühere Sitzungsvertretung durch einen verwandten Staatsanwalt) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Befangenheitsablehnung eines Revisionsrichters: Besorgnis der Voreingenommenheit wegen Beteiligung einer Angehörigen als Sitzungsstaatsanwältin in der Vorinstanz
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 24 Abs 2 StPO, § 30 StPO
Befangenheitsablehnung eines Revisionsrichters: Besorgnis der Voreingenommenheit wegen Beteiligung einer Angehörigen als Sitzungsstaatsanwältin in der Vorinstanz - Wolters Kluwer
Beeinflussung der Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit des Vorsitzenden Richters bei Mitwirkung am Verfahren seiner Tochter als Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 30
Beeinflussung der Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit des Vorsitzenden Richters bei Mitwirkung am Verfahren seiner Tochter als Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Kein Familienbetrieb LG/BGH? :-)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 21.12.2010 - 604 Ks 25/10
- BGH, 26.05.2011 - 5 StR 165/11
- BGH, 22.06.2011 - 5 StR 165/11
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98
Mord durch vergiftetes Eis nicht beweisbar
Auszug aus BGH, 26.05.2011 - 5 StR 165/11
Welcher Sitzungsstaatsanwalt am Verfahren mitgewirkt hat, ist hierbei in der Regel ohne Bedeutung und vermag deshalb die Einstellung des das Urteil prüfenden Revisionsrichters nicht zu beeinflussen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - 1 StR 171/98 zum ähnlichen Fall eines Bruders eines Senatsvorsitzenden, der als Nebenklägervertreter im Ausgangsverfahren tätig geworden war).
- OLG Rostock, 16.08.2013 - 1 Ss 57/13
Immunität eines Mitglieds der Bundesversammlung: Zeitpunkt des Wegfalls der …
Die von der Verteidigung allein zum Anlass ihres gegen Herrn RiOLG ... gerichteten Ablehnungsantrags genommene Tatsache, dass dieser mit der in diesem Verfahren erstinstanzlich tätig gewesenen Richterin verheiratet ist, ist deshalb unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt geeignet, die Besorgnis der Befangenheit ihres nur mit der revisionsrechtlichen Überprüfung des Berufungsurteils befassten Ehemanns zu begründen (vgl. zum rechtlich ähnlich gelagerten Fall des Auftretens der Tochter eines Revisionsrichters als Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft in der Vorinstanz BGH, Beschl. v. 26.05.2011 - 5 StR 165/11 = StRR 2012, 22). - OLG Karlsruhe, 21.06.2016 - 2 Ws 156/16
Richterablehnung in der Beschwerdeinstanz eines Strafvollstreckungsverfahren: …
So begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit, wenn die Tochter eines für das Revisionsverfahren zuständigen Richters Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft gewesen (BGH, Beschluss vom 26.05.2011 - 5 StR 165/11-, juris) oder der Bruder eines Senatsvorsitzenden im Ausgangsverfahren als Nebenklägervertreter tätig geworden war (BGH, Beschluss vom 14.05.1998 - 1 StR 171/98 - [zitiert bei vorgenanntem Beschluss]). - LG Freiburg, 22.01.2021 - 6 Ns 270 Js 36278/18
Richterablehnung im Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit auf Grund der …
Rn. 7 Danach kann die eheliche oder verwandtschaftliche Beziehung eines Richters zu einer mit dem Verfahren befassten Staatsanwältin nicht allgemein zu dessen erfolgreicher Ablehnung führen (vgl. nur OLG Karlsruhe BeckRs 2016, 11603; BGH BeckRS 2011, 24828; BGH NJW 2004, 163). - LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2020 - 11 Ns 951 Js 162580/19
Begründete Selbstanzeige bei zeitgleichem Verstoß gegen die Wartepflicht für …
Rn. 16 b) Speziell für das Strafrecht hat es der Bundesgerichtshof im Jahr 2011 dagegen als (im Sinne des Befangenheitsrechts) unbedenklich angesehen, dass die Tochter eines Mitglieds des zur Entscheidung über die Revision des Angeklagten berufenen Strafsenats in der vorangegangenen Tatsacheninstanz vor dem Landgericht als Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft tätig gewesen war (BGH, Beschluss vom 26.05.2011 - 5 StR 165/11, BeckRS 2011, 24828; zust. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.06.2016 - 2 Ws 156/16, BeckRS 2016, 11603, unter II.).
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