Rechtsprechung
| BGH, 14.06.2005 - 5 StR 168/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 46 StGB; § 2 Abs. 3 StGB; § 354 Abs. 1 StPO
Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; überlange Verfahrensdauer; auszuweisende Kompensation: Vornahme durch das Revisionsgericht); milderes Gesetz (strikte Alternativität) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 153a Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 4; ; StGB § 2 Abs. 3; ; EGStGB Art. 315 Abs. 1; ; StGB-DDR § 62 Abs. 1; ; StGB-DDR § 62 Abs. 2; ; StGB-DDR § 25 Nr. 2; ; StGB-DDR § 33
- Wolters Kluwer
Kennzeichnung eines wegen einer überlangen Verfahrensdauer erfolgten Strafabschlags; Anwendung von DDR-Strafrecht wegen der Eröffnung eines deutlich milderen Strafrahmens als im Strafgesetzbuch (StGB); Möglichkeit einer Verurteilung auf Bewährung durch das ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 2; MRK Art. 6 Abs. 1
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung trotz gerichtlicher Handlungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2005, 273
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99
Verschlechterungsverbot; Beschleunigungsgebot
Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 5 StR 168/05
Es hat indes die unerläßliche Konsequenz der näheren Kennzeichnung eines wegen einer solchen Verfahrensverzögerung erfolgten Strafabschlages (vgl. nur BGHSt 45, 308, 309 f. m.w.N.) außer acht gelassen. - BGH, 04.04.2001 - 5 StR 68/01
Rechtsgut bei der Rechtsbeugung (DDR-Taten); Überdehnung von Strafgesetzen; …
Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 5 StR 168/05
Hierbei hat das Landgericht jedoch nicht bedacht, daß wegen der herausgehobenen Besonderheit einer gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Verfahrensverzögerung dem Recht der DDR im vorliegenden Fall die Möglichkeit eine außergewöhnliche Strafmilderung in entsprechender Anwendung von § 62 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 25 Nr. 2 StGB-DDR entnommen werden kann (vgl. BGHR StGB § 339 DDR-Richter 2). - BGH, 26.06.2002 - 5 StR 53/02
Verurteilung auf Bewährung nach DDR-Strafrecht; strikte Alternativität
Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 5 StR 168/05
Rn. 7 3. Über die danach gebotene Aufhebung des Strafausspruchs hinaus macht der Senat von der Möglichkeit einer Verurteilung auf Bewährung selbst Gebrauch in entsprechender Anwendung der Vorschrift des § 354 Abs. 1 StPO, wie dies in Fällen dieser Art zur Vermeidung einer weiteren Verfahrensverzögerung geboten ist (vgl. nur BGH, Beschluß vom 26. Juni 2002 - 5 StR 53/02). - BGH, 21.08.1997 - 5 StR 120/97
Entscheidungen über Haftbeschwerden oder Berufungen in politischen Strafsachen - …
Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 5 StR 168/05
In diesen beiden Fällen hatte der Senat mit Urteil vom 21. August 1997 - 5 StR 120/97 - (NStZ-RR 1997, 359) ein erstes freisprechendes Urteil des Landgerichts auf die Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben.
- OLG Hamm, 01.09.2005 - 2 Ss 66/05
Zurückverweisung; Unzuständigkeit; Berufung; Tatort; Erfolgsort
Eine solche Anregung zeigt, dass zu diesem Zeitpunkt nach Ansicht der Kammer allenfalls eine Geldstrafe in Betracht kam (Senat in StV 1995, 182; vgl. auch BGH, Beschl. vom 14. Juni 2005 - 5 StR 168/05). - BGH, 30.06.2005 - 5 StR 12/05
Mittäterschaft und Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Umsatzsteuerhinterziehung); …
Die vorrangige im Sinne des Art. 6 Abs. 1 MRK gebotene Vermeidung weiterer Verfahrensverzögerung veranlaßt den Senat daher, durch Aufrechterhaltung der bisher verhängten Einzelstrafen, die auf der Grundlage zu Unrecht verminderter Strafrahmen gebildet wurden, und der aus diesen Einzelstrafen gebildeten Gesamtstrafe zum Rechtsfolgenausspruch durchzuentscheiden und damit schnellstmöglich zu einer abschließenden Rechtsfolgenentscheidung zu gelangen, mit welcher dem Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot Rechnung getragen wird (vgl. zu entsprechender Spruchpraxis der Durchentscheidung bei Verstößen gegen Art. 6 Abs. 1 MRK zuletzt BGH, Beschluß vom 14. Juni 2005 - 5 StR 168/05). - OLG Hamm, 02.11.2005 - 3 Ss 380/05
Verfahrensverzögerung; Kompensation; Einzelstrafe; Gesamtstrafe
Sinn der Regelung des § 354 Abs. 1 a StPO ist nämlich gerade auch die Beschleunigung des Verfahrens, der besonderes Gewicht dann zukommt, wenn es - wie hier - bereits zur rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung gekommen ist (BGH, Urteil vom 30.06.2005 - 3 StR 122/05, S. 8 UA; BGH, NStZ-RR 2005, 273; BGH NJW 2005, 1813).
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