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Rechtsprechung
   BGH, 22.05.2006 - 5 StR 177/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13058
BGH, 22.05.2006 - 5 StR 177/06 (https://dejure.org/2006,13058)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2006 - 5 StR 177/06 (https://dejure.org/2006,13058)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2006 - 5 StR 177/06 (https://dejure.org/2006,13058)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 46 StGB; Art. 6 EMRK
    Strafzumessung (Observation durch die Rauschgift sichergestellt werden konnte)

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.01.1990 - 2 StR 588/89

    Aufhebung des Strafausspruchs nach Einlegung der Revision

    Auszug aus BGH, 22.05.2006 - 5 StR 177/06
    Die Strafzumessungserwägungen sind lückenhaft, weil das Landgericht den Umstand, dass das Rauschgift infolge der polizeilichen Observation sichergestellt und aus dem Verkehr gezogen wurde, so dass es nicht zu einer Gefährdung von Drogenkonsumenten kommen konnte, unerörtert gelassen hat (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10).
  • BGH, 09.12.2008 - 5 StR 561/08

    Strafzumessung beim Betäubungsmittelhandel (wesentliche Strafmilderung bei …

    Angesichts der Erwägungen zur mangelnden Gefährdung von Drogenkonsumenten (UA S. 16) schließt der Senat aus, dass das Landgericht den wesentlichen Strafmilderungsgrund lückenloser Observation des Tatgeschehens (vgl. BGH StV 2000, 555; BGH, Beschlüsse vom 31. März 2004 - 5 StR 78/04 - und vom 22. Mai 2006 - 5 StR 177/06), dessen Voraussetzungen es festgestellt hat, unbeachtet gelassen hat.
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