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Rechtsprechung
   BGH, 15.08.2023 - 5 StR 177/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,26144
BGH, 15.08.2023 - 5 StR 177/23 (https://dejure.org/2023,26144)
BGH, Entscheidung vom 15.08.2023 - 5 StR 177/23 (https://dejure.org/2023,26144)
BGH, Entscheidung vom 15. August 2023 - 5 StR 177/23 (https://dejure.org/2023,26144)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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  • HRR Strafrecht

    § 261 StGB
    Geldwäsche (Vortatbeteiligung; Strafaufhebungsgrund; Rückausnahme; Inverkehrbringen; Buchgeld; Bankkonto; Finanzagent)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Geldwäsche: Strafausschließung bei Vortatbeteiligung in einem Altfall

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 261 Abs 9 S 2 StGB vom 23.06.2017, § 261 Abs 9 S 3 StGB vom 23.06.2017, § 263 StGB, § 261 StPO
    Geldwäsche: Strafausschließung bei Vortatbeteiligung in einem Altfall

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 261 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 261 Abs. 9 Satz 2 und 3 StGB, § 261 Abs. 9 Satz 2 StGB, § 261 Abs. 9 Satz 3 StGB, § 146 StGB, § 357 Satz 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Ansehen der Verfügung über das Buchgeld durch Überweisung auf andere Bankkonten als Inverkehrbringen; Bereitstellen der Kontoverbindung als einheitliche Beihilfehandlung zur Förderung der Betrugstaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansehen der Verfügung über das Buchgeld durch Überweisung auf andere Bankkonten als Inverkehrbringen; Bereitstellen der Kontoverbindung als einheitliche Beihilfehandlung zur Förderung der Betrugstaten

  • rechtsportal.de

    Ansehen der Verfügung über das Buchgeld durch Überweisung auf andere Bankkonten als Inverkehrbringen; Bereitstellen der Kontoverbindung als einheitliche Beihilfehandlung zur Förderung der Betrugstaten

  • datenbank.nwb.de

    Geldwäsche: Strafausschließung bei Vortatbeteiligung in einem Altfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2024, 90
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.11.2018 - 5 StR 234/18

    Selbstgeldwäsche durch den Vortäter (Einzahlung auf ein vom Täter geführtes …

    Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 5 StR 177/23
    (1) Die Rückausnahme nach § 261 Abs. 9 Satz 3 StGB aF soll den Anwendungsbereich des persönlichen Strafausschließungsgrundes auf Selbstgeldwäschehandlungen ohne Unrechtssteigerung begrenzen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 5 StR 234/18, BGHSt 63, 268 Rn. 11).

    Das Tatbestandsmerkmal des Inverkehrbringens erfasst dabei in Anlehnung an die § 146 StGB (Geldfälschung) zugrundeliegende Definition sämtliche Handlungen, die dazu führen, dass der Täter den inkriminierten Gegenstand aus seiner tatsächlichen Verfügungsgewalt entlässt und ein Dritter die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Gegenstand erlangt (BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 5 StR 234/18, BGHSt 63, 268 Rn. 20).

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn inkriminiertes Bargeld auf Bankkonten eingezahlt wird (BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 5 StR 234/18, BGHSt 63, 268 Rn. 20).

    Zwar ist die Verfügung über das Buchgeld durch Überweisung auf andere Bankkonten als Inverkehrbringen anzusehen, weil hierdurch das die Zahlung empfangende Kreditinstitut Zugriff auf den inkriminierten Gegenstand erhält (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 5 StR 234/18, BGHSt 63, 268 Rn. 20).

  • BGH, 08.12.2022 - 2 StR 395/22

    Geldwäsche (alte Fassung; Beteiligung an der Vortat: Herkunftsverschleierung, …

    Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 5 StR 177/23
    Er erbringt damit einen wesentlichen Beitrag zu den Betrugstaten, so dass der Strafausschließungsgrund aus § 261 Abs. 9 Satz 2 StGB aF regelmäßig vom Tatgericht in den Blick zu nehmen und zu erörtern ist (BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2022 - 2 StR 395/22 Rn. 9;… vom 18. Dezember 2019 - 1 StR 431/19 Rn. 7; vom 13. Januar 2015 - 5 StR 541/14, NZWiSt 2015, 272 f.).

    Wie bei dem Tatbestand des § 146 StGB (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29. August 1984 - 3 StR 336/84; Beschluss vom 8. Mai 2002 - 2 StR 138/02) genügt eine lediglich interne Verschiebung zwischen Mittätern oder die Übergabe an einen Boten nicht (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2022 - 2 StR 395/22 Rn. 10;… MüKoStGB/Neuheuser, 4. Aufl., § 261 Rn. 137).

  • BGH, 18.12.2019 - 1 StR 431/19

    Geldwäsche (Straflosigkeit wegen Beteiligung an der Vortat; Selbstgeldwäsche)

    Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 5 StR 177/23
    Er erbringt damit einen wesentlichen Beitrag zu den Betrugstaten, so dass der Strafausschließungsgrund aus § 261 Abs. 9 Satz 2 StGB aF regelmäßig vom Tatgericht in den Blick zu nehmen und zu erörtern ist (…BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2022 - 2 StR 395/22 Rn. 9; vom 18. Dezember 2019 - 1 StR 431/19 Rn. 7; vom 13. Januar 2015 - 5 StR 541/14, NZWiSt 2015, 272 f.).
  • BGH, 13.01.2015 - 5 StR 541/14

    Fehlende Erörterung einer möglichen Vortatbeteiligung bei der Verurteilung wegen …

    Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 5 StR 177/23
    Er erbringt damit einen wesentlichen Beitrag zu den Betrugstaten, so dass der Strafausschließungsgrund aus § 261 Abs. 9 Satz 2 StGB aF regelmäßig vom Tatgericht in den Blick zu nehmen und zu erörtern ist (…BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2022 - 2 StR 395/22 Rn. 9;… vom 18. Dezember 2019 - 1 StR 431/19 Rn. 7; vom 13. Januar 2015 - 5 StR 541/14, NZWiSt 2015, 272 f.).
  • BGH, 23.02.2021 - 3 StR 424/20

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …

    Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 5 StR 177/23
    a) Die nunmehr mit der Sache befasste Strafkammer wird sich sorgfältiger als bisher geschehen mit der Frage auseinanderzusetzen haben, ob dem Angeklagten die Urkundenvorlagen der von ihm koordinierten Bandenmitglieder als Mittäter oder Teilnehmer zugerechnet werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 3 StR 424/20 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 08.05.2002 - 2 StR 138/02

    Beihilfe; Geldfälschung; Inverkehrbringen von Falschgeld (Vollendung bei Abgabe …

    Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 5 StR 177/23
    Wie bei dem Tatbestand des § 146 StGB (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29. August 1984 - 3 StR 336/84; Beschluss vom 8. Mai 2002 - 2 StR 138/02) genügt eine lediglich interne Verschiebung zwischen Mittätern oder die Übergabe an einen Boten nicht (BGH…, Beschluss vom 8. Dezember 2022 - 2 StR 395/22 Rn. 10;… MüKoStGB/Neuheuser, 4. Aufl., § 261 Rn. 137).
  • BGH, 12.01.2022 - 3 StR 394/21

    Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht; erweiterte Einziehung

    Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 5 StR 177/23
    b) Die Ausführungen in den Urteilsgründen, wonach der in Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung geständige Angeklagte Angaben zur Bandenstruktur und zu den Mitangeklagten gemacht habe, lassen eine Aufklärungshilfe möglich erscheinen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 3 StR 394/21 Rn. 6).
  • BGH, 02.02.2021 - 5 StR 353/20

    Konkurrenzen bei der Beihilfe zum Betrug (Tateinheit; Tatmehrheit); fehlende …

    Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 5 StR 177/23
    Sollte nämlich bereits das Bereitstellen der Kontoverbindung als einheitliche Beihilfehandlung zur Förderung der folgenden Betrugstaten zu beurteilen sein, wäre insoweit von einer einheitlichen Tat auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 5 StR 353/20 Rn. 6).
  • BGH, 29.08.1984 - 3 StR 336/84

    Beihilfe zur Geldfälschung durch Unterstützung des Aushändigens von Falschgeld an …

    Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 5 StR 177/23
    Wie bei dem Tatbestand des § 146 StGB (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29. August 1984 - 3 StR 336/84; Beschluss vom 8. Mai 2002 - 2 StR 138/02) genügt eine lediglich interne Verschiebung zwischen Mittätern oder die Übergabe an einen Boten nicht (BGH…, Beschluss vom 8. Dezember 2022 - 2 StR 395/22 Rn. 10;… MüKoStGB/Neuheuser, 4. Aufl., § 261 Rn. 137).
  • BGH, 06.12.2023 - 2 StR 471/22

    Verbotenes Insidergeschäft; Strafzumessung (Insiderhandel: Handelsvolumen der …

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die strafschärfende Berücksichtigung der abredewidrigen Verteilung der Erlöse zum Nachteil des Mitangeklagten keinen Wertungswiderspruch begründet, da die lediglich interne Verschiebung von Taterträgen zwischen Mittätern keine Geldwäschehandlung darstellt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2022 - 2 StR 395/22, juris Rn. 10 mwN; vom 15. August 2023 - 5 StR 177/23, juris Rn. 10).
  • BGH, 11.02.2026 - 5 StR 458/25

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung einer zusätzlichen Strafbarkeit des Angeklagten wegen …

    Zudem erfordert der rechtliche Zusammenhang zwischen (Selbst-)Geldwäschehandlung und Vortat eine gemeinsame rechtliche Beurteilung und deshalb eine Zusammenfassung zu einer prozessualen Tat (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - 5 StR 461/11, NStZ 2012, 321, 322; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 15. August 2023 - 5 StR 177/23, NStZ 2024, 90, 91; vom 22. April 2025 - 5 StR 29/25, NStZ 2025, 485, 486).

    Darunter fallen insbesondere Verfügungen über Buchgeld durch Überweisungen auf andere Konten, selbst, wenn es sich um denselben Inhaber handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2023 - 5 StR 177/23, NStZ 2024, 90, 91;… MüKo-StGB/Neuheuser, 5. Aufl., § 261 Rn. 200), Einzahlungen von Bargeld auf ein Konto sowie Barabhebungen bei Weitergabe des Geldes an Dritte (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182, 2183;… MüKo-StGB/Neuheuser, aaO, Rn. 203a), ferner der bargeldlose Erwerb von Finanzinstrumenten (…BT-Drucks. 18/6389, S. 14).

    Mit Blick auf den persönlichen Strafausschließungsgrund des § 261 Abs. 7 StGB ist eine fehlende Erörterung einer Vortatbeteiligung aber nur dann rechtsfehlerhaft, wenn die Urteilsfeststellungen hierzu drängen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2022 - 2 StR 395/22, NZWiSt 2024, 180, 181; vom 15. August 2023 - 5 StR 177/23, NStZ 2024, 90, 91).

  • BGH, 28.04.2026 - 6 StR 588/25

    StGB: Inverkehrbringen bei der Geldwäsche, Einzahlen auf ein Konto - ja, interne …

    Erst infolge der Überweisungen durch die Geschädigten und der Abhebung der betrügerisch erlangten Guthabenbeträge konnte das Buchgeld vom Konto der Geschädigten erlangt werden (vgl. zu einer solchen Fallkonstellation BGH, Beschluss vom 15. August 2023 - 5 StR 177/23, Rn. 7 mwN).

    Barabhebungen durch Bandenmitglieder stellen hingegen - wie hier - lediglich interne Verschiebungen der Tatbeute zwischen den Tätern dar, die nicht in den legalen Wirtschaftskreislauf gelangen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2023 - 5 StR 177/23, Rn. 12).

  • BGH, 19.10.2023 - 3 StR 181/23

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (modus operandi falsche Polizeibeamte; Bande; …

    Ein solches Verhalten liegt fern, soweit ein Angeklagter Tatbeute an Mittäter verschiebt (BGH…, Urteil vom 1. Juni 2022 - 1 StR 421/21, wistra 2022, 507 Rn. 20; Beschluss vom 15. August 2023 - 5 StR 177/23, juris Rn. 10 mwN) oder an Eingeweihte versetzt.
  • BGH, 19.11.2024 - 5 StR 401/24

    Betrug (Versuch und Vollendung bei Überweisung von Geldern auf Konten sog. …

    Eine strafbare Selbstgeldwäsche, also eine Geldwäschehandlung mit Unrechtssteigerung (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. November 2018 - 5 StR 234/18, BGHSt 63, 268 Rn. 11) lag auch nicht in den Weiterleitungen an den Hintermann, weil das Erlangen der tatsächlichen Verfügungsgewalt durch einen Mittäter ohne zusätzliche Verschleierungshandlungen dafür regelmäßig nicht genügt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2023 - 5 StR 177/23, NStZ 2024, 90, 91;… MüKoStGB/Neuheuser, 4. Aufl., § 261 Rn. 134).
  • BGH, 09.09.2025 - 5 StR 244/25

    Betrug durch Unterlassen (Täuschung; Garantenstellung; Aufklärungspflicht; …

    Das Inverkehrbringen der aus Straftaten erlangten Vermögensgegenstände muss vielmehr dazu führen, dass inkriminiertes Vermögen in den legalen Wirtschaftskreislauf gelangt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. November 2018 - 5 StR 234/18, BGHSt 63, 268, 272; vom 15. August 2023 - 5 StR 177/23, NStZ 2024, 90 Rn. 10; vom 8. Dezember 2022 - 2 StR 395/22).
  • BGH, 22.04.2025 - 5 StR 29/25

    Verurteilung eines Angeklagten als "Abholer" wegen gewerbsmäßigen …

    Dies ist etwa beim Einzahlen von illegal erlangtem Bargeld auf ein Konto der Fall, nicht aber bei dem vom Landgericht festgestellten Sachverhalt der internen Weitergabe der erlangten Wertgegenstände an ein anderes Mitglied der Gruppierung (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2022 - 1 StR 421/21, NZWiSt 2023, 223, 226; Beschluss vom 15. August 2023 - 5 StR 177/23, NStZ 2024, 90, 91).
  • BGH, 30.04.2025 - 6 StR 326/24

    Schuldspruch wegen gewerbsmäßigen Veranstaltens unerlaubten Glücksspiels, …

    Bei einer in Betracht kommenden Vortatbeteiligung ist dieser Strafausschließungsgrund regelmäßig in den Blick zu nehmen und zu erörtern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. August 2023 - 5 StR 177/23, Rn. 7;… vom 8. Dezember 2022 - 2 StR 395/22, Rn. 8 f.;… vom 18. Dezember 2019 - 1 StR 431/19, Rn. 7; vom 13. Januar 2015 - 5 StR 541/14, NZWiSt 2015, 272).
  • BGH, 03.06.2025 - 2 StR 637/24

    Geldwäsche (Selbstgeldwäsche: Einzahlung auf Bankkonto; Beweiswürdigung: …

    Der weiteren Beweiswürdigung ist ebenfalls zu entnehmen, dass der Angeklagte sein Bankkonto auch und gerade wegen der von den Hintermännern vorgeschlagenen Teilung der Beute zur Hälfte tatplankonform für die inkriminierten Geldbeträge zur Verfügung stellte und damit einen wesentlichen Beitrag zu den vorangegangenen Betrugstaten leistete (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 15. August 2023 - 5 StR 177/23, NStZ 2024, 90).
  • BGH, 04.12.2024 - 5 StR 569/24

    Rechtsfehlerhafte Strafrahmenwahl bei Verurteilung wegen Handeltreibens mit …

    In einem solchen Fall ist eine ausdrückliche Erörterung von § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG rechtlich geboten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. August 2023 - 5 StR 177/23 Rn. 21, wistra 2024, 118;… vom 12. Januar 2022 - 3 StR 394/21 Rn. 6).
  • OLG Stuttgart, 06.11.2025 - 1 ORs 16 SRs 253/25

    Tatsächliche Sachherrschaft beim Einwurf in einen überwachten Briefkasten

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