Rechtsprechung
| BGH, 24.10.2022 - 5 StR 184/22 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
Anforderungen an den ordnungsgemäßen Revisionsvortrag bei der Verfahrensrüge - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die ordnungsgemäße Erhebung einer Verfahrensrüge
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 344 Abs 2 S 2 StPO
Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die ordnungsgemäße Erhebung einer Verfahrensrüge - Wolters Kluwer
Verwerfung der Revisionen als unbegründet
Kurzfassungen/Presse (5)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Berliner Verurteilungen wegen Immobilienbetrugs zum Nachteil eines älteren Hamburger Ehepaars rechtskräftig
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Revision: 300 Seiten Begründung der Verfahrensrüge
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
BGH bestätigt Freiheitsstrafen wegen Immobilienbetrugs - BGH bestätigt Freiheitsstrafen wegen Immobilienbetrugs
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Verurteilungen wegen Immobilienbetrugs zum Nachteil eines älteren Ehepaars rechtskräftig
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 22.07.2015 - 254 Ls 3/15
- LG Berlin, 15.11.2021 - 503 KLs 6/21
- BGH, 24.10.2022 - 5 StR 184/22
- BGH, 23.11.2022 - 5 StR 184/22
Papierfundstellen
- NStZ 2023, 127
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.05.2020 - 4 StR 533/19
Strafurteil des Landgerichts Dortmund zum Tod eines Säuglings rechtskräftig
Auszug aus BGH, 24.10.2022 - 5 StR 184/22
Dafür reicht es nicht, die für unterschiedliche Beanstandungen möglicherweise relevanten Verfahrenstatsachen im Sinne einer Nacherzählung der Hauptverhandlung zu referieren, denn es ist nicht die Aufgabe des Revisionsgerichts, sich aus einem umfangreichen Konvolut von Unterlagen das für die jeweilige Rüge Passende herauszusuchen und dabei den Sachzusammenhang selbst herzustellen; stattdessen wäre es erforderlich, bezogen auf die konkrete Rüge (lediglich) den insoweit relevanten Verfahrensstoff mitzuteilen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - 5 StR 672/19, NStZ 2020, 625 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 4 StR 533/19, NStZ 2021, 178, 179 mwN; Herb, NStZ-RR 2022, 97, 98). - BGH, 14.05.2020 - 5 StR 672/19
Revision in Strafsachen: Unzureichende Begründung von Verfahrensrügen
Auszug aus BGH, 24.10.2022 - 5 StR 184/22
Dafür reicht es nicht, die für unterschiedliche Beanstandungen möglicherweise relevanten Verfahrenstatsachen im Sinne einer Nacherzählung der Hauptverhandlung zu referieren, denn es ist nicht die Aufgabe des Revisionsgerichts, sich aus einem umfangreichen Konvolut von Unterlagen das für die jeweilige Rüge Passende herauszusuchen und dabei den Sachzusammenhang selbst herzustellen; stattdessen wäre es erforderlich, bezogen auf die konkrete Rüge (lediglich) den insoweit relevanten Verfahrensstoff mitzuteilen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - 5 StR 672/19, NStZ 2020, 625 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 4 StR 533/19, NStZ 2021, 178, 179 mwN; Herb, NStZ-RR 2022, 97, 98).
- BGH, 07.06.2023 - 5 StR 80/23
Abgrenzung von Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit (Beweiswürdigung; …
Soweit die Revision unter der Überschrift "Beweisantrag vom 30.06.2022" unter anderem die Ablehnung seines Antrags auf Vernehmung des im Ausland lebenden gesondert Verfolgten Ko. rügt, entspricht der Revisionsvortrag zudem deshalb nicht den Voraussetzungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, weil darin ein Verfahrenssachverhalt ohne Differenzierung nach der Stoßrichtung der Beanstandungen geschildert ist und dem Vorbringen die Angriffsrichtung der Rüge nicht hinreichend klar entnommen werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2022 - 5 StR 184/22, NStZ 2023, 127;… vom 9. Januar 2018 - 5 StR 541/17 Rn. 4; vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06, NStZ 2007, 161, 162). - BGH, 05.11.2024 - 5 StR 599/23
Revision (Angriffsziel; Verfahrensrüge; Begründungsanforderungen; Sachrüge; …
(1) Die Revision lässt hinsichtlich aller drei Rügen einen klar strukturierten Vortrag und eine erkennbare Unterscheidung zwischen Revisionsvortrag und wahllos aneinandergereihtem Akteninhalt vermissen (vgl. zu den Vortragsanforderungen BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2022 - 5 StR 184/22, NStZ 2023, 127; vom 14. Mai 2020 - 5 StR 672/19, NStZ 2020, 625). - BGH, 26.10.2023 - 5 StR 257/23
Störung der Urteilsverkündung (letztes Wort; Verhandlungsführungsbefugnis des …
Es ist aber nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sich aus einem solchen ungeordneten Vortrag diejenigen Verfahrenstatsachen herauszusuchen, die zu der jeweiligen Rüge passen; stattdessen wäre es Aufgabe des Revisionsführers gewesen, bezogen auf jede konkrete Rüge (lediglich) den insoweit relevanten Verfahrensstoff mitzuteilen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2022 - 5 StR 184/22, NStZ 2023, 127 mwN).
- BGH, 19.06.2024 - 5 StR 455/23
Revisionsvortrag bei Verfahrensrüge wegen Unverwertbarkeit von EncroChat-Daten; …
Dafür reicht es nämlich nicht, die für unterschiedliche Beanstandungen möglicherweise relevanten Verfahrenstatsachen im Sinne einer Nacherzählung zu referieren und sodann bei den einzelnen Verfahrensrügen durch pauschale Verweise darauf Bezug zu nehmen, denn es ist nicht die Aufgabe des Revisionsgerichts, sich aus einem umfangreichen Konvolut von Unterlagen das für die jeweilige Rüge Passende herauszusuchen und dabei den Sachzusammenhang selbst herzustellen; stattdessen wäre es erforderlich, bezogen auf die konkrete Rüge (lediglich) den insoweit relevanten Verfahrensstoff mitzuteilen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2022 - 5 StR 184/22; vom 14. Mai 2020 - 5 StR 672/19 jeweils mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 4 StR 533/19 mwN). - BGH, 19.06.2024 - 5 StR 442/23
Revisionsvortrag bei Verfahrensrüge wegen Unverwertbarkeit von EncroChat-Daten; …
Denn es ist nicht die Aufgabe des Revisionsgerichts, sich aus einem umfangreichen Konvolut von Unterlagen das für die jeweilige Rüge Passende herauszusuchen und dabei den Sachzusammenhang selbst herzustellen; stattdessen wäre es erforderlich, bezogen auf die konkrete Rüge (lediglich) den insoweit relevanten Verfahrensstoff mitzuteilen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2022 - 5 StR 184/22; vom 14. Mai 2020 - 5 StR 672/19 jeweils mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 4 StR 533/19 mwN). - BGH, 10.09.2025 - 5 StR 341/25
Erfolglose Verfahrensrügen (Darstellungsanforderungen; Angriffsrichtung)
Als Ausschöpfungsrüge versagt das Vorbringen schon deswegen, weil sich dem lediglich aneinandergereihten Vortrag mehrerer Gutachten und Alleltabellen (mehr als 400 Seiten) nicht entnehmen lässt, woraus sich die im Urteil vermisste Tatsache konkret ergeben soll (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2022 - 5 StR 184/22). - BayObLG, 14.10.2024 - 206 StRR 320/24
Voraussetzungen einer unterjährigen Änderung der gerichtlichen …
Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sich aus einem umfangreichen Konvolut von Unterlagen das für die jeweilige Rüge Passende herauszusuchen und dabei den Sachzusammenhang selbst herzustellen (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2022, 5 StR 184/22, NStZ 2023, 127; Beschluss vom 14. Mai 2020, 5 StR 672/19, NStZ 2020, 625; st. Rspr.). - OLG Düsseldorf, 21.02.2023 - 2 RBs 18/23
Unzulässige Aufklärungslüge mangels bestimmter Beweistatsache; Pflicht zur …
Vielmehr wäre es erforderlich gewesen, bezogen auf die konkrete Verfahrensrüge (lediglich) den insoweit relevanten Verfahrensstoff mitzuteilen (vgl. zur Revision: BGH NStZ 2020, 625; NStZ 2023, 127). - KG, 21.05.2024 - 3 ORbs 54/24
Anforderungen an einen ausreichenden Vortrag bei der Aufklärungsrüge
Es ist nicht Aufgabe des Rechtsbeschwerdegerichts, sich aus einem umfangreichen Konvolut von Unterlagen das für die jeweilige Rüge Passende herauszusuchen und dabei den Sachzusammenhang selbst herzustellen; stattdessen ist es erforderlich, bezogen auf jede konkrete Rüge (lediglich) den insoweit relevanten Verfahrensstoff mitzuteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2022 - 5 StR 184/22 -, beck-online).
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Rechtsprechung
| BGH, 23.11.2022 - 5 StR 184/22 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 StPO; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK
Verwerfung der Revision durch Beschluss (Mitteilung der Gründe für die Revision in der Revisionsbegründung; kein Nachschieben von Gründen; rechtliches Gehör) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Anhörungsrüge aufgrund der Verwerfung der Revision durch Beschluss ohne Angabe einer Begründung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 349 Abs 2 StPO, § 356a StPO
Anhörungsrüge aufgrund der Verwerfung der Revision durch Beschluss ohne Angabe einer Begründung - IWW
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Anhörungsrüge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Zurückweisung der Anhörungsrüge
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Revisionsbegründung in der Gegenerklärung - Nachschieben von Gründen und "OU-Verwerfung”
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 22.07.2015 - 254 Ls 3/15
- LG Berlin, 15.11.2021 - 503 KLs 6/21
- BGH, 24.10.2022 - 5 StR 184/22
- BGH, 23.11.2022 - 5 StR 184/22
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 26
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.08.2008 - 3 StR 229/08
Unbegründete Anhörungsrüge; rechtliches Gehör (Begründung eines …
Auszug aus BGH, 23.11.2022 - 5 StR 184/22
In diesem Fall hat der Beschwerdeführer gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar Anspruch darauf, dass das Revisionsgericht seine nachgeschobenen Ausführungen zur Kenntnis nimmt und prüft; er kann jedoch nicht verlangen, dass ihm die Gründe, aus denen seine Beanstandungen für nicht durchgreifend erachtet werden, im Verwerfungsbeschluss mitgeteilt werden (BGH, Beschluss vom 21. August 2008 - 3 StR 229/08, NStZ-RR 2008, 385 mwN). - BGH, 21.11.2019 - 1 StR 563/18
Unbegründete Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 23.11.2022 - 5 StR 184/22
Das gilt auch dann, wenn - erstmals - in einer Gegenerklärung zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts die Sachrüge näher begründet wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 1 StR 563/18; vom 24. Januar 2019 - 5 StR 619/18). - BGH, 24.01.2019 - 5 StR 619/18
Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf Verletzung des rechtlichen …
Auszug aus BGH, 23.11.2022 - 5 StR 184/22
Das gilt auch dann, wenn - erstmals - in einer Gegenerklärung zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts die Sachrüge näher begründet wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 1 StR 563/18; vom 24. Januar 2019 - 5 StR 619/18).
- BGH, 02.03.2023 - 5 StR 503/22
Rechtliches Gehör (kein Anspruch auf Begründung der Verwerfung der Revision)
Denn der Beschwerdeführer hat gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar Anspruch darauf, dass das Revisionsgericht seine Ausführungen zur Kenntnis nimmt und prüft; er kann jedoch nicht verlangen, dass ihm die Gründe, aus denen seine Beanstandungen für nicht durchgreifend erachtet werden, im Verwerfungsbeschluss mitgeteilt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. November 2022 - 5 StR 184/22, NStZ-RR 2023, 26; vom 21. November 2019 - 1 StR 563/18). - BGH, 04.04.2024 - 1 StR 450/23
Anhörungsrüge (kein Recht auf Begründung der Entscheidung, die Revision als …
In diesem Fall hat der Beschwerdeführer gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar Anspruch darauf, dass das Revisionsgericht seine nachgeschobenen Ausführungen zur Kenntnis nimmt und prüft; er kann jedoch nicht verlangen, dass ihm die Gründe, aus denen seine Beanstandungen für nicht durchgreifend erachtet wer10 den, im Verwerfungsbeschluss mitgeteilt werden (…BGH, Beschlüsse vom 28. November 2023 - 1 StR 311/23 Rn. 5;… vom 21. August 2008 - 3 StR 229/08 Rn. 3 und vom 23. November 2022 - 5 StR 184/22 Rn. 3). - BGH, 20.04.2026 - 1 StR 65/26 Das gilt selbst dann, wenn - erstmals - in einer Gegenerklärung zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts die Sachrüge näher begründet wird (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 1 StR 563/18 Rn. 4 und vom 23. November 2022 - 5 StR 184/22 Rn. 3; jeweils mwN).
- BGH, 28.11.2023 - 1 StR 311/23
Unzulässige Anhörungsrüge
In diesem Fall hat der Beschwerdeführer gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar Anspruch darauf, dass das Revisionsgericht seine nachgeschobenen Ausführungen zur Kenntnis nimmt und prüft; er kann jedoch nicht verlangen, dass ihm die Gründe, aus denen seine Beanstandungen für nicht durchgreifend erachtet werden, im Verwerfungsbeschluss mitgeteilt werden (…BGH, Beschlüsse vom 21. August 2008 - 3 StR 229/08 Rn. 3; vom 23. November 2022 - 5 StR 184/22 Rn. 3). - BayObLG, 21.07.2026 - 206 StRR 103/26
Revision, Verfahrensrüge, Beweiswürdigung, Sachverständigengutachten, Ablehnung …
Ein Anlass, in den Beschlussgründen im Einzelnen auf die nachgeschobenen Ausführungen einzugehen, besteht nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2022, 5 StR 184/22, NStZ-RR 2023, 26). - BGH, 07.01.2026 - 1 StR 332/25 Das gilt selbst dann, wenn - erstmals - in einer Gegenerklärung zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts die Sachrüge näher begründet wird (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 1 StR 563/18 Rn. 4 und vom 23. November 2022 - 5 StR 184/22 Rn. 3; jeweils mwN).
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