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Rechtsprechung
   BGH, 04.04.1985 - 5 StR 193/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,921
BGH, 04.04.1985 - 5 StR 193/85 (https://dejure.org/1985,921)
BGH, Entscheidung vom 04.04.1985 - 5 StR 193/85 (https://dejure.org/1985,921)
BGH, Entscheidung vom 04. April 1985 - 5 StR 193/85 (https://dejure.org/1985,921)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berufungsinstanz - Eröffnungsbeschluss - Nachholung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 167
  • NJW 1985, 1720
  • MDR 1985, 599
  • NStZ 1985, 324
  • StV 1985, 353
  • StV 1985, 354
  • JR 1986, 119
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79

    nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener …

    Auszug aus BGH, 04.04.1985 - 5 StR 193/85
    In der Berufungsverhandlung kann ein fehlender Eröffnungsbeschluß nicht mehr nachgeholt werden (Ergänzung zu BGHSt 29, 224).

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß der Eröffnungsbeschluß noch in der Hauptverhandlung des ersten Rechtszuges vor der Vernehmung des Angeklagten zur Sache nachgeholt werden kann (BGHSt 29, 224).

  • RG, 23.06.1932 - III 539/32

    Ist die Bestimmung des § 328 Abs. 3 StPO. über die Verweisung der Sache an das …

    Auszug aus BGH, 04.04.1985 - 5 StR 193/85
    Außerdem war sie aus Rechtsgründen daran gehindert, die Sache an sich als Gericht des ersten Rechtszuges zu verweisen, weil ein Verfahrenshindernis bestand (RGSt 66, 314) und die Voraussetzungen des § 328 Abs. 3 StPO nicht gegeben waren.
  • RG, 26.05.1921 - 174/21

    Wie hat das Landgericht auf die Berufung des Amtsanwalts gegen ein …

    Auszug aus BGH, 04.04.1985 - 5 StR 193/85
    Dadurch unterscheidet sich der Fall von demjenigen, den das Reichsgericht in RGSt 56, 113 zu beurteilen hatte.
  • BGH, 11.01.2011 - 3 StR 484/10

    Verfahrenshindernis (fehlender wirksamer Eröffnungsbeschluss); …

    Da der fehlende Eröffnungsbeschluss ausweislich der Sitzungsniederschriften vom 13. April 2010, 19. April 2010, 22. April 2010, 26. April 2010 und 10. Mai 2010 in der Hauptverhandlung nicht nachgeholt worden ist (dazu BGHSt 29, 224; 33, 167) und das Verfahrenshindernis nicht durch die nachträgliche Erklärung des Richters, die Eröffnung des Verfahrens beschlossen zu haben, beseitigt werden kann (BGH DRiZ 1981, 343), ist das Urteil des Landgerichts aufzuheben (§ 349 Abs. 4 StPO) und das Verfahren gemäß § 354 Abs. 1 StPO einzustellen (…vgl. Schneider a.a.O. § 206a Rn. 4;… Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 206a Rn. 6, jeweils m.w.N.).".
  • BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05

    Besetzung der großen Straf- bzw. Jugendkammer (Nachholung einer zunächst …

    Rn. 6 Allerdings konnte die Jugendkammer den bis dahin fehlenden Eröffnungsbeschluss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch in der Hauptverhandlung nachholen (BGHSt 29, 224; BGH NStZ 1981, 448; 1985, 324; 1986, 276; 1987, 239).
  • KG, 16.03.2015 - 161 Ss 20/15

    Fehlen der Prozessvoraussetzung eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses als von …

    Der Senat hat gemäß § 354 Abs. 1 StPO in der Sache selbst zu entscheiden und das Verfahren nach § 260 Abs. 3 StPO einzustellen (vgl. BGHSt 33, 167; BGH NStZ-RR 2011, 150, 151; NStZ 1987, 239; StV 1983, 2; …

    Eine Zurückverweisung an das Landgericht kommt nicht in Betracht (so aber - nicht tragend - BGHSt 29, 224), da der Eröffnungsbeschluss durch das Berufungsgericht nicht mehr nachgeholt werden kann (vgl. BGHSt 33, 167;… BayObLG a.a.O.; OLG Düsseldorf StraFo 2012, 58), dieses vielmehr bereits nach § 260 Abs. 3 StPO hätte verfahren müssen (vgl. HansOLG Hamburg VRS 107, 449 - juris Rd. 14;… Paul in Karlsruher Kommentar, a.a.O., § 328 Rdn. 4).

    Rn. 14 Zugleich war das im Schuldspruch rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts Tiergarten, soweit es den versuchten Diebstahl betrifft, aufzuheben, da bereits seinem Erlass insoweit das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses entgegenstand und der Schuldspruch wegen versuchten Diebstahls daher schon durch das Berufungsgericht nach § 328 Abs. 1 StPO hätte aufgehoben werden müssen (verbunden mit der Teileinstellung des Verfahrens nach § 260 Abs. 3 StPO; vgl. BGHSt 33, 167;… BayObLG a.a.O.).

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