Rechtsprechung
| BGH, 23.06.2009 - 5 StR 195/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 250 StGB; § 224 StGB; § 261 StPO; § 46 StGB; § 55 StGB
Besonders schwerer Raub; gefährliche Körperverletzung (Zurechnung einer das Leben gefährdenden Behandlung eines Mittäters); Beweiswürdigung; Strafzumessung; Härteausgleich - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 224 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Revision der Staatsanwaltschaft im Hinblick auf eine rechtsfehlerhafte Nichtbeachtung der Strafbarkeit eines Angeklagten gem. § 224 Abs. 1 Nr. 5 Strafgesetzbuch (StGB)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 224 Abs. 1
Revision der Staatsanwaltschaft insbesondere im Hinblick auf eine rechtsfehlerhafte Nichtbeachtung der Strafbarkeit eines Angeklagten gem. § 224 Abs. 1 Nr. 5 Strafgesetzbuch ( StGB ) - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88
Sexualverkehr des HIV-Infizierten
Auszug aus BGH, 23.06.2009 - 5 StR 195/09
Die Schlussfolgerungen des Landgerichts sind indes möglich und nachvollziehbar, mithin nicht rechtsfehlerhaft (vgl. BGHSt 36, 1, 14). - BGH, 03.03.2004 - 3 StR 51/04
Raub (konkludente Drohung; vorsätzlicher Gewalteinsatz; finaler Zusammenhang …
Auszug aus BGH, 23.06.2009 - 5 StR 195/09
Rn. 9 a) Die Feststellungen, welche die Verneinung des § 250 Abs. 2 Nr. 3a StGB tragen (vgl. BGH StV 2006, 418; NStZ 2004, 556), beruhen auf einer revisionsgerichtlich nicht zu beanstandenden Beweiswürdigung. - BGH, 29.11.1995 - 2 StR 364/95
Betäubungsmittel - Rauschgift - Strafzumessung - Rauschgiftkuriere - …
Auszug aus BGH, 23.06.2009 - 5 StR 195/09
Rn. 13 Die Strafzumessung ist grundsätzlich Sache des Tatgerichts, dessen Aufgabe darin besteht, auf der Grundlage des umfassenden Eindrucks, den es in der Hauptverhandlung von Tat und Täter gewonnen hat, die wesentlichen be- und entlastenden Umstände festzustellen, zu bewerten und gegeneinander abzuwägen; das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn sie gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatgericht eingeräumten Spielraums liegt (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 10 m.w.N.).
- BGH, 29.08.2012 - 4 StR 277/12
Besonders schwere Vergewaltigung (vorherige schwere Misshandlung; bei der Tat; …
Ist aber der Entschluss zur Durchführung des Geschlechtsverkehrs erst nach Abschluss der Gewalthandlungen entstanden, ist die schwere körperliche Misshandlung nicht während der Vergewaltigung erfolgt, was die Anwendung des Qualifikationstatbestandes ausschließt (…vgl. BGH, Urteile vom 23. März 2006 - 3 StR 373/05 Rn. 5, StV 2006, 418 und vom 23. Juni 2009 - 5 StR 195/09;… Beschluss vom 16. Juli 2009 - 4 StR 241/09 Rn. 4 ff., NStZ 2010, 150).
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