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Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.09.2010

Rechtsprechung
   BGH, 20.07.2010 - 5 StR 209/10 (alt: 5 StR 513/07, 5 StR 555/08)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6121
BGH, 20.07.2010 - 5 StR 209/10 (alt: 5 StR 513/07, 5 StR 555/08) (https://dejure.org/2010,6121)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2010 - 5 StR 209/10 (alt: 5 StR 513/07, 5 StR 555/08) (https://dejure.org/2010,6121)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - 5 StR 209/10 (alt: 5 StR 513/07, 5 StR 555/08) (https://dejure.org/2010,6121)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • HRR Strafrecht

    § 26a StPO; § 63 StGB; § 62 StGB
    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Unzulässigkeit; aus zwingenden rechtlichen Gründen völlig ungeeignete Begründung); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose; Verhältnismäßigkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Ablehnung von Richtern in Strafsachen: Völlig ungeeignete Begründung des Antrags; Beteiligung von Richtern an einer Vorentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26a Abs 1 Nr 2 StPO
    Ablehnung von Richtern in Strafsachen: Völlig ungeeignete Begründung des Antrags; Beteiligung von Richtern an einer Vorentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund der Gefahr der Umsetzung zuvor ausgesprochener Todesdrohungen; Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen des Verdachts der Befangenheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63; StPO § 26a Abs. 1 Nr. 2
    Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund der Gefahr der Umsetzung zuvor ausgesprochener Todesdrohungen; Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen des Verdachts der Befangenheit

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung von Richtern in Strafsachen: Völlig ungeeignete Begründung des Antrags; Beteiligung von Richtern an einer Vorentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 67
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in …

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 5 StR 209/10
    Der Angeklagte stützt sein Ablehnungsgesuch auf eine aus zwingenden rechtlichen Gründen völlig ungeeignete Begründung; diese steht rechtlich einer fehlenden Begründung gleich (BGHSt 50, 216, 220 auch zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit;… BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 14).

    Rn. 5 Die Beteiligung von Richtern an einer Vorentscheidung vermag deren Befangenheit grundsätzlich nicht zu begründen (BGHSt 50, 216, 221).

  • BGH, 20.02.2009 - 5 StR 555/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Querulant; Bedrohung; …

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 5 StR 209/10
    Auch dieses Urteil wurde vom Senat durch Beschluss vom 20. Februar 2009 (NStZ 2009, 383) aufgehoben.

    Rn. 4 Der Befangenheitsantrag des Angeklagten gegen diejenigen Mitglieder des erkennenden Senats, die auch am Senatsbeschluss vom 20. Februar 2009 - 5 StR 555/08 beteiligt waren, ist nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO unzulässig.

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 5 StR 209/10
    Rn. 13 3. Für den Fall, dass sich diese günstigen Therapieerwartungen nicht in der in Aussicht genommenen Zeit erfüllen lassen, weist der Senat vorsorglich auf BVerfGE 70, 297 hin.
  • BGH, 20.12.2007 - 5 StR 513/07

    Darlegungsvoraussetzungen für eine schwere andere seelische Abartigkeit …

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 5 StR 209/10
    Nachdem der Senat dieses Urteil durch Beschluss vom 20. Dezember 2007 (NStZ-RR 2008, 140) mit den Feststellungen aufgehoben hatte, verurteilte das Landgericht den Angeklagten bei gleichem Schuldspruch zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und ordnete abermals seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
  • BGH, 13.07.2006 - 5 StR 154/06

    Gesetzlicher Richter (Ablehnungsverfahren; Richter in eigener Sache; Besorgnis …

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 5 StR 209/10
    Der Angeklagte stützt sein Ablehnungsgesuch auf eine aus zwingenden rechtlichen Gründen völlig ungeeignete Begründung; diese steht rechtlich einer fehlenden Begründung gleich (BGHSt 50, 216, 220 auch zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit; BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 14).
  • BGH, 21.06.1996 - 3 StR 88/96

    Revisionsbegründung in Protokollform - Persönlich durch Angeklagten - …

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 5 StR 209/10
    Rn. 7 1. Verfahrensrügen sind nicht in zulässiger Weise erhoben (vgl. BGHR StPO § 345 Abs. 2 Begründungsschrift 5).
  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

    Todesdrohungen gehören hierzu indes nur, wenn sie geeignet sind, den Bedrohten nachhaltig und massiv in seinem elementaren Sicherheitsempfinden zu beeinträchtigen; dies ist insbesondere der Fall, wenn sie aus der Sicht des Betroffenen die nahe liegende Gefahr ihrer Verwirklichung in sich tragen (BGH, Beschluss vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08, Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08, NStZ 2008, 563, 564, Beschluss vom 20. Februar 2009 - 5 StR 555/08, NStZ 2009, 383; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 5 StR 209/10).
  • BGH, 25.02.2026 - 2 StR 10/26

    StPO: Beteiligung an der BGH-Vorentscheidung, Vorbefassung i.d.R. kein …

    Die Beteiligung an einer Vorentscheidung begründet die Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2010 - 5 StR 209/10, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 20, …und vom 19. April 2018 - 3 StR 23/18, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 22, jew. mwN).

    Die unzureichende Rechtfertigung steht - auch eingedenk der verfassungsrechtlichen Grenzen des § 26a StPO (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01, BVerfGK 5, 269) - rechtlich einer fehlenden Begründung des Ablehnungsgesuchs gleich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2010 - 5 StR 209/10, aaO, …und vom 19. April 2018 - 3 StR 23/18, aaO, jew. mwN).

  • BGH, 27.04.2016 - 2 ARs 61/16

    Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH

    Unabhängig davon können nach § 13 Abs. 2 StPO nur erstinstanzliche Verfahren miteinander verbunden werden; das Verfahren 7 KLs 110 Js 39994/05 Landgericht Bremen ist aber bereits rechtskräftig abgeschlossen (siehe BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 5 StR 209/10).'.
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   BGH, 01.09.2010 - 5 StR 209/10   

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https://dejure.org/2010,18958
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BGH, Entscheidung vom 01.09.2010 - 5 StR 209/10 (https://dejure.org/2010,18958)
BGH, Entscheidung vom 01. September 2010 - 5 StR 209/10 (https://dejure.org/2010,18958)
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