Rechtsprechung
| BGH, 14.08.2024 - 5 StR 226/24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 73 StGB
Korrektur der Einziehungsentscheidung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§§ 73 Abs. 1, 73c StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 55 Abs. 2 StGB, § 473 Abs. 4 StPO
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 05.01.2024 - 640 KLs 18/23
- BGH, 14.08.2024 - 5 StR 226/24
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.07.2022 - 3 StR 455/21
Erfolglose Rüge einer informellen Verfahrensabsprache (Erklärung des Vorsitzenden …
Auszug aus BGH, 14.08.2024 - 5 StR 226/24
Dem schließt sich der Senat an, holt den Abzug in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO nach und reduziert den Einziehungsbetrag unter Berücksichtigung des zutreffend gemäß § 55 Abs. 2 StGB in eine einheitliche Gesamtsumme einbezogenen Betrags von 500 Euro aus dem Urteil des Amtsgerichts Pinneberg vom 9. August 2023 (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - 3 StR 455/21 Rn. 55) auf 78.380 Euro. - BGH, 16.08.2022 - 5 StR 131/22
Korrektur der Einziehungsentscheidung durch das Revisionsgericht
Auszug aus BGH, 14.08.2024 - 5 StR 226/24
Gleichwohl hat es bei seiner auf §§ 73 Abs. 1, 73c StGB gestützten Einziehungsentscheidung das Bargeld, auf dessen Rückgabe der Angeklagte verzichtet hat, nicht in Abzug (vgl. Senat, Beschluss vom 16. August 2022 - 5 StR 131/22 Rn. 3) und damit Taterträge in dieser Höhe doppelt in Ansatz gebracht.
- BGH, 20.02.2025 - 5 StR 134/24
Für den illegalen Handel bestimmtes Ketamin als Arzneimittel; Vorrang des …
Dass die Urteilsgründe zu dieser sich aufdrängenden Frage schweigen, stellt einen Erörterungsmangel dar; gegebenenfalls wäre das Bargeld, auf das der Angeklagte verzichtet hat, in Abzug zu bringen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. August 2024 - 5 StR 226/24;… vom 6. August 2022 - 5 StR 131/22 Rn. 3).Schließlich hat sich die Strafkammer auch insoweit nicht zu der sich aufdrängenden Frage verhalten, ob die bei den Wohnungs- und Personendurchsuchungen aufgefundenen und im zeitlichen Zusammenhang mit der Tat sichergestellten Bargelder (in einem Lüftungsschacht versteckte 30.000 Euro sowie diverse weitere Bargeldbeträge), auf die die Angeklagten verzichtet haben, Teile der Erlöse des verfahrensgegenständlichen Handeltreibens gewesen sind, die in Abzug zu bringen wären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. August 2024 - 5 StR 226/24;… vom 6. August 2022 - 5 StR 131/22 Rn. 3).
- BGH, 14.01.2025 - 2 StR 523/24
Konkurrenzen (Tateinheit: Einfuhr von Cannabis, Handeltreiben mit Cannabis; …
Der Senat holt zur Meidung doppelter Belastung den Abzug in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO nach (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. August 2022 - 5 StR 131/22, Rn. 3, und vom 14. August 2024 - 5 StR 226/24, Rn. 3 f.) und reduziert den Einziehungsbetrag auf 682.281,45 Euro.
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