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Rechtsprechung
   BGH, 05.07.2023 - 5 StR 235/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,17488
BGH, 05.07.2023 - 5 StR 235/23 (https://dejure.org/2023,17488)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2023 - 5 StR 235/23 (https://dejure.org/2023,17488)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2023 - 5 StR 235/23 (https://dejure.org/2023,17488)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.09.2020 - 3 StR 469/19

    Strafrahmen beim minder schweren Fall des bewaffneten Handeltreibens mit …

    Auszug aus BGH, 05.07.2023 - 5 StR 235/23
    Dabei hat sie jedoch verkannt, dass für die Tat weiterhin der Strafrahmen des minder schweren Falls nach § 30a Abs. 3 BtMG mit seiner Strafrahmenobergrenze von zehn Jahren Freiheitsstrafe maßgeblich blieb und der zurücktretende Tatbestand nach § 29a Abs. 1 BtMG (Strafdrohung von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe) demgegenüber lediglich eine Sperrwirkung hinsichtlich seiner Strafrahmenuntergrenze entfaltete (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 16. November 2021 - 3 StR 200/21; vom 1. September 2020 - 3 StR 469/19).
  • BGH, 16.11.2021 - 3 StR 200/21

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen; …

    Auszug aus BGH, 05.07.2023 - 5 StR 235/23
    Dabei hat sie jedoch verkannt, dass für die Tat weiterhin der Strafrahmen des minder schweren Falls nach § 30a Abs. 3 BtMG mit seiner Strafrahmenobergrenze von zehn Jahren Freiheitsstrafe maßgeblich blieb und der zurücktretende Tatbestand nach § 29a Abs. 1 BtMG (Strafdrohung von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe) demgegenüber lediglich eine Sperrwirkung hinsichtlich seiner Strafrahmenuntergrenze entfaltete (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 16. November 2021 - 3 StR 200/21; vom 1. September 2020 - 3 StR 469/19).
  • BGH, 14.05.2024 - 6 StR 502/23

    Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (besonders schwerer Fall: …

    Aus diesem Grund entfaltet § 29a Abs. 1 BtMG nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur in diesen Fällen eine Sperrwirkung, die sich allerdings auf die Strafuntergrenze beschränken soll (vgl. etwa BGH…, Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02, BGHR BtMG § 30a Abs. 3 Strafzumessung 1; Beschlüsse vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98; vom 14. August 2013 - 2 StR 144/13, NStZ-RR 2014, 180;… vom 26. September 2019 - 4 StR 133/19, Rn. 7; vom 5. Juli 2023 - 5 StR 235/23;… Urteil vom 14. Dezember 2023 - 1 StR 263/23, Rn. 9;… MüKoStGB/Oglakcioglu, 4. Aufl., BtMG § 30a Rn. 231;… Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 30a Rn. 263); der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat seine zwischenzeitlich vertretene abweichende Auffassung, dass die Sperrwirkung des § 29a Abs. 1 BtMG auch hinsichtlich der Strafobergrenze gelte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13, NStZ 2014, 164, 165), wieder aufgegeben (vgl. BGH…, Beschluss vom 1. September 2020 - 3 StR 469/19, BGHR BtMG § 30a Abs. 3 Strafzumessung 5).

    Aus diesem Grund entfaltet § 29a Abs. 1 BtMG nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur in diesen Fällen eine Sperrwirkung, die sich allerdings auf die Strafuntergrenze beschränken soll (vgl. etwa BGH…, Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02, BGHR BtMG § 30a Abs. 3 Strafzumessung 1; Beschlüsse vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98; vom 14. August 2013 - 2 StR 144/13, NStZ-RR 2014, 180;… vom 26. September 2019 - 4 StR 133/19, Rn. 7; vom 5. Juli 2023 - 5 StR 235/23;… Urteil vom 14. Dezember 2023 - 1 StR 263/23, Rn. 9;… MüKoStGB/Oglakcioglu, 4. Aufl., BtMG § 30a Rn. 231;… Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 30a Rn. 263); der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat seine zwischenzeitlich vertretene abweichende Auffassung, dass die Sperrwirkung des § 29a Abs. 1 BtMG auch hinsichtlich der Strafobergrenze gelte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13, NStZ 2014, 164, 165), wieder aufgegeben (vgl. BGH…, Beschluss vom 1. September 2020 - 3 StR 469/19, BGHR BtMG § 30a Abs. 3 Strafzumessung 5).

  • BGH, 16.06.2026 - 5 StR 154/26

    Erfolglose Revisionen der Angeklagten wegen rechtmäßiger Verurteilung wegen …

    Maßgeblich ist vielmehr ein Vergleich der konkret anzuwendenden Strafrahmen unter Berücksichtigung von Ausnahmestrafrahmen, etwa bei Vorliegen eines minder schweren oder eines besonders schweren Falls (…vgl. BGH, Urteile vom 15. März 2023 - 5 StR 432/22 Rn. 10;… vom 2. März 2023 - 4 StR 298/22 Rn. 27;… vom 2. Juli 2020 - 4 StR 136/20 Rn. 6;… vom 8. September 1993 - 3 StR 373/93, BGHR StGB § 52 Abs. 2 Androhen 1;… LK-StGB/Scholze, 14. Aufl., § 52 Rn. 52;… zu der hiervon zu unterscheidenden Sperrwirkung der Mindeststrafe eines im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängten Delikts vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. August 2023 - 1 StR 232/22 Rn. 3; vom 5. Juli 2023 - 5 StR 235/23).

    Rn. 7 bb) Da hier der täterschaftliche Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit den Beihilfehandlungen zum Bandenhandel steht, hätte danach gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 StGB der Strafrahmen des § 29a Abs. 1 BtMG mit einer Strafandrohung von einem bis 15 Jahren Freiheitsstrafe statt derjenige des § 30a Abs. 3 BtMG mit einer Höchststrafe von zehn Jahren angewandt werden müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2021 - 5 StR 64/21;… vom 2. Juli 2020 - 4 StR 136/20 Rn. 6; dies verkennend: BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 2025 - 5 StR 294/25; vom 5. Juli 2023 - 5 StR 235/23).

  • BGH, 04.10.2023 - 3 StR 360/23

    Verwerfung der Revision als unbegründet; bewaffnetes Handeltreiben mit …

    Hierbei hat sie jedoch verkannt, dass der Strafrahmen des § 29a Abs. 1 BtMG lediglich eine Sperrwirkung hinsichtlich seiner Untergrenze entfaltet hat und im Übrigen weiterhin der Ausnahmestrafrahmen nach § 30a Abs. 3 BtMG mit seiner Obergrenze von zehn Jahren Freiheitsstrafe maßgeblich geblieben ist (inzwischen einhellige Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2023 - 5 StR 235/23, juris;… vom 16. November 2021 - 3 StR 200/21, juris Rn. 7;… vom 26. September 2019 - 4 StR 133/19, juris Rn. 7;… vom 1. September 2020 - 3 StR 469/19, BGHR BtMG § 30a Abs. 3 Strafzumessung 5 Rn. 5; vom 7. November 2017 - 1 StR 515/17, StV 2018, 512, 513; vom 14. August 2013 - 2 StR 143/13, juris, jeweils mwN).
  • BGH, 15.07.2025 - 5 StR 294/25

    Rechtsfehlerhafte Strafrahmenwahl im Betäubungsmittelstrafrecht

    Da es allerdings einen minder schweren Fall des bewaffneten Handeltreibens nach § 30a Abs. 3 BtMG angenommen hat (Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren), wäre es auch bei der hier vorgenommenen Ablehnung eines minder schweren Falls nach § 29a Abs. 2 BtMG gehalten gewesen, die Strafrahmenobergrenze dem § 30a Abs. 3 BtMG zu entnehmen (Freiheitsstrafe von zehn Jahren) und nur für die Mindeststrafe von einer Sperrwirkung des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG auszugehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2023 - 3 StR 360/23; vom 5. Juli 2023 - 5 StR 235/23 jeweils mwN).
  • LG Mönchengladbach, 08.12.2023 - 21 KLs 22/23
    Rn. 91 Nach oben hin ist die Strafrahmenobergrenze des § 30a Abs. 3 BtMG anzuwenden (BGH, Beschl. v. 05.07.2023, Az. 5 StR 235/23).
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