Rechtsprechung
| BGH, 19.08.2021 - 5 StR 238/21 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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§ 73a StGB; § 73c StGB
Rechtsfehlerhafte erweiterte Einziehung von Wertersatz - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Erweiterte Einziehung von Taterträgen: Relevanter Zeitpunkt für das Vorhandensein im Vermögen des Täters oder Teilnehmers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 73a Abs 1 StGB, § 73c StGB
Erweiterte Einziehung von Taterträgen: Relevanter Zeitpunkt für das Vorhandensein im Vermögen des Täters oder Teilnehmers - IWW
- Wolters Kluwer
Erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen bei tatsächlicher Verfügungsgewalt eines Täters über einen Bargeldbetrag; Zusammenfassung mehrerer Akte des Betäubungsmittelumsatzes zu jeweils einer Tat
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
StGB § 73a Abs. 1; StGB § 73c
Einziehung des Wertes von Taterträgen anderer Taten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen bei tatsächlicher Verfügungsgewalt eines Täters über einen Bargeldbetrag; Zusammenfassung mehrerer Akte des Betäubungsmittelumsatzes zu jeweils einer Tat
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 13.01.2021 - 628 KLs 6/20
- BGH, 19.08.2021 - 5 StR 238/21
Papierfundstellen
- StV 2022, 728 (Ls.)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.01.2017 - 3 StR 487/16
Keine Bewertungseinheit bei verschiedenen Betäubungsmittelmengen allein aufgrund …
Auszug aus BGH, 19.08.2021 - 5 StR 238/21
Dem Antrag des Generalbundesanwalts folgend hat der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO den Schuldspruch in den Fällen II.1 und II.2 der Urteilsgründe korrigiert, denn die vom Landgericht nach den Grundsätzen der Bewertungseinheit rechtsfehlerfrei vorgenommene Zusammenfassung mehrerer Akte des Betäubungsmittelumsatzes zu jeweils einer Tat führt in der Tenorierung dazu, dass der Angeklagte jeweils nur wegen einer Tat des Handeltreibens schuldig zu sprechen ist (…vgl., auch zur Abgrenzung von Fällen der gleichartigen Tateinheit beim Handeltreiben, Körner/Patzak/Volkmer/Patzak, BtMG 9. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 307, 325; siehe auch BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16, NStZ 2017, 711). - BGH, 04.03.2021 - 5 StR 447/20
Erweiterte Einziehung (durch andere rechtswidrige Taten erlangte Gegenstände; …
Auszug aus BGH, 19.08.2021 - 5 StR 238/21
Insoweit hat es aus dem Blick verloren, dass eine erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73a Abs. 1, § 73c StGB nur hinsichtlich solcher durch andere rechtswidrige Taten erlangter Gegenstände in Betracht kommt, die zum Zeitpunkt der Begehung einer Anknüpfungstat im Sinne des § 73a Abs. 1 StGB gegenständlich bei dem betroffenen Täter oder Teilnehmer vorhanden waren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20; vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20 mwN; siehe auch zu § 73d aF BGH, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 4 StR 76/12, NStZ-RR 2012, 312, 313 mwN). - BGH, 03.11.2020 - 6 StR 258/20
Rechtsfehlerhafte Einziehungsentscheidung
Auszug aus BGH, 19.08.2021 - 5 StR 238/21
Insoweit hat es aus dem Blick verloren, dass eine erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73a Abs. 1, § 73c StGB nur hinsichtlich solcher durch andere rechtswidrige Taten erlangter Gegenstände in Betracht kommt, die zum Zeitpunkt der Begehung einer Anknüpfungstat im Sinne des § 73a Abs. 1 StGB gegenständlich bei dem betroffenen Täter oder Teilnehmer vorhanden waren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20; vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20 mwN; siehe auch zu § 73d aF BGH, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 4 StR 76/12, NStZ-RR 2012, 312, 313 mwN). - BGH, 23.05.2012 - 4 StR 76/12
Feststellungsvoraussetzungen für die Anordnung des Verfalls, des …
Auszug aus BGH, 19.08.2021 - 5 StR 238/21
Insoweit hat es aus dem Blick verloren, dass eine erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73a Abs. 1, § 73c StGB nur hinsichtlich solcher durch andere rechtswidrige Taten erlangter Gegenstände in Betracht kommt, die zum Zeitpunkt der Begehung einer Anknüpfungstat im Sinne des § 73a Abs. 1 StGB gegenständlich bei dem betroffenen Täter oder Teilnehmer vorhanden waren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20; vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20 mwN; siehe auch zu § 73d aF BGH, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 4 StR 76/12, NStZ-RR 2012, 312, 313 mwN).
- BGH, 01.06.2026 - GSSt 1/25
Großer Senat zu erweiterter Einziehung - Entscheidend ist, was noch da ist
Soweit in einzelnen Entscheidungen der zeitliche Zusammenhang weitergehend formuliert worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. August 2021 - 5 StR 238/21 Rn. 4: noch bzw. schon vorhanden;… vom 8. März 2022 - 3 StR 238/21 Rn. 14;… Urteil vom 22. September 2021 - 3 StR 238/21 Rn. 13;… Beschluss vom 24. Januar 2024 - 3 StR 354/23, JR 2024, 544 Rn. 9) verengt dies den Anwendungsbereich der § 73a Abs. 1, § 73c StGB in sachwidriger Weise. - BGH, 04.11.2025 - 5 StR 312/23
Vorlage an den Großen Strafsenat; erweiterte Einziehung von durch oder für eine …
Rn. 12 Selbst wenn man die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen nur bei der Unmöglichkeit der erweiterten Einziehung von Gegenständen zulassen wollte, die schon zum Zeitpunkt der Anknüpfungstat im Tätervermögen vorhanden waren (so BGH…, Beschluss vom 19. Mai 2025 - 4 ARs 3/25 Rn. 6 mit Hinweis auf BGH, Beschlüsse vom 8. März 2022 - 3 StR 238/21 Rn. 14; vom 10 11 12 19. August 2021 - 5 StR 238/21 Rn. 4 (dort indes nicht tragend); kritisch etwa Zivanic, NStZ 2025, 546 und Bittmann, NZWiSt 2025, 209), folgte daraus nicht, dass nachträglich erlangte Gegenstände, deren erweiterte Einziehung möglich ist, dem Täter belassen werden müssten. - BGH, 19.05.2025 - 4 ARs 3/25
Antwort auf einen Anfragebeschluss des 5. Senats; erweiterte Einziehung von durch …
Das zuvor Verbrauchte wie auch das erst später (deliktisch) Erworbene unterfällt den §§ 73a, 73c StGB nicht (BGH…, Beschluss vom 8. März 2022 - 3 StR 238/21 Rn. 14; ebenso Beschluss vom 19. August 2021 - 5 StR 238/21 Rn. 4: "noch bzw. schon im Vermögen des Angeklagten vorhanden").
- BGH, 20.12.2022 - 4 StR 221/22
Erweiterte Einziehung von Taterträgen (zeitlicher Zusammenhang zwischen der …
aa) Die erweiterte Einziehung von aus nicht verfahrensgegenständlichen Taten erlangten Gegenständen (§ 73a Abs. 1 StGB) setzt voraus, dass diese Vermögenswerte bei der Begehung der Anknüpfungstat im Vermögen des Angeklagten gegenständlich vorhanden waren (vgl. BGH…, Urteil vom 22. September 2022 - 3 StR 238/21 Rn. 13;… Beschluss vom 25. Mai 2022 - 4 StR 114/22 Rn. 18;… Beschluss vom 8. März 2022 - 3 StR 238/21 Rn. 14;… Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 312/21 Rn. 12;… Beschluss vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21 Rn. 13; Beschluss vom 19. August 2021 - 5 StR 238/21 Rn. 4;… Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20 Rn. 10; jew. zur erweiterten Wertersatzeinziehung, die gemäß § 73c Satz 1 StGB an die Stelle der erweiterten gegenständlichen Einziehung treten kann).bb) Das Landgericht hat diese Maßgaben aus dem Blick verloren und nicht geprüft, ob die nach § 73a Abs. 1 StGB eingezogenen Geldmittel zumindest während der zuletzt begangenen abgeurteilten Tat schon im Vermögen des Angeklagten vorhanden waren (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. August 2021 - 5 StR 238/21 Rn. 4; s. zudem zur Einziehung von Bargeld BGH…, Urteil vom 14. Juli 1993 - 3 StR 251/93 Rn. 7).
- BGH, 21.09.2021 - 3 StR 158/21
Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Subsidiarität; Wertersatz; Surrogat; …
Die Beschlüsse des 5. Strafsenats vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20 (…wistra 2021, 318 Rn. 10) und vom 19. August 2021 - 5 StR 238/21 (…juris Rn. 4) widersprechen diesem - vom 1. Strafsenat (s. Urteil vom 1. Juni 2021 - 1 StR 675/18, NStZ-RR 2021, 336, 338) und vom 6. Strafsenat (…s. Beschluss vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20, juris Rn. 7) geteilten - Verständnis der § 73a Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB nicht. - BGH, 27.01.2025 - 4 StR 486/24
Erweiterte Einziehung von Taterträgen (gegenständliches Vorhandensein im Vermögen …
Dies gilt nicht nur für die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen (§§ 73a, 73c StGB; vgl. hierzu BGH…, Beschluss vom 14. November 2024 - 3 StR 289/23 Rn. 54;… Beschluss vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23 Rn. 13;… Urteil vom 22. September 2022 - 3 StR 238/21 Rn. 13;… Beschluss vom 25. Mai 2022 - 4 StR 114/22 Rn. 18;… Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 312/21 Rn. 12; Beschluss vom 19. August 2021 - 5 StR 238/21 Rn. 4;… Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20 Rn. 10), sondern auch für die erweiterte Einziehung noch vorhandener Taterträge (§ 73a Abs. 1 StGB; vgl. BGH…, Beschluss vom 2. Juli 2024 - 2 StR 484/23 Rn. 14;… Beschluss vom 27. März 2024 - 2 StR 501/23 Rn. 5;… Beschluss vom 11. Oktober 2023 - 2 StR 3/23 Rn. 12;… Beschluss vom 18. Juni 2024 - 4 StR 450/23 Rn. 11;… Beschluss vom 20. Dezember 2022 - 4 StR 221/22 Rn. 6; krit. BGH…, Beschluss vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23 Rn. 13 ff.).bb) Das Landgericht hat diese Maßgaben aus dem Blick verloren und nicht geprüft, ob die nach § 73a Abs. 1 StGB eingezogenen Geldmittel zumindest während der zuletzt begangenen abgeurteilten Tat schon im Vermögen des Angeklagten vorhanden waren (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. August 2021 - 5 StR 238/21 Rn. 4; s. zudem zur Einziehung von Bargeld BGH…, Urteil vom 14. Juli 1993 - 3 StR 251/93 Rn. 7).
- LG Nürnberg-Fürth, 29.11.2024 - 18 Qs 30/24
Erlangen durch eine rechtswidrige Tag im Sinne des § 73 Abs. 1 1. Alt. StGB; …
Das zuvor Verbrauchte oder erst später Erworbene unterfällt den §§ 73a, 73c StGB nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2024 - 3 StR 354/23; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2024 - 1 StR 422/23; BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2023 - 2 StR 3/23; BGH, Urteil vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22; BGH, Beschluss vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2022 - 4 StR 221/22; BGH, Urteil vom 22. September 2022 - 3 StR 238/21; BGH, Urteil vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21; BGH, Beschluss vom 25. Mai 2022 - 4 StR 114/22; BGH, Beschluss vom 23. März 2022 - 6 StR 61/22; BGH, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 312/21; BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2021 - 5 StR 327/21; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2021 - 3 StR 294/21; BGH, Beschluss vom 19. August 2021 - 5 StR 238/21; BGH, Urteil vom 1. Juni 2021 - 1 StR 675/18; BGH, Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20; BGH, Beschluss vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20;… BeckOK StGB/Heuchemer, 63. Ed. 1.11.2024, StGB § 73a Rn. 5;… Graf/Jäger/Wittig/Scheier, 3. Aufl. 2024, StGB § 73a Rn. 4;… Lohse in: Leipziger Kommentar zum StGB, 14. Auflage 2024, § 73a StGB, Rn. 45;… Fischer, 71. Auflage 2024, § 73a StGB Rn. 9). - BGH, 16.12.2021 - 1 StR 312/21
Einziehung (Erlangen durch die Tat bei mittelbarem Erlangen über einen anderen …
Denn eine solche Abschöpfung setzt voraus, dass diese Geldmittel bei der Begehung der Anknüpfungstaten (von Mai 2019 bis März 2020) im Vermögen der Angeklagten noch "gegenständlich vorhanden" waren (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - 5 StR 327/21 Rn. 3;… vom 5. Oktober 2021 - 3 StR 294/21 Rn. 5;… vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21 Rn. 13-15; vom 19. August 2021 - 5 StR 238/21 Rn. 4;… vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20 Rn. 8-10 …und vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20 Rn. 7; je mwN;… Urteil vom 1. Juni 2021 - 1 StR 675/18 Rn. 15). - BGH, 26.10.2021 - 5 StR 327/21
Erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen (gegenständliches Vorhandensein)
Insoweit hat es aus dem Blick verloren, dass eine erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73a Abs. 1, § 73c StGB nur hinsichtlich solcher durch andere rechtswidrige Taten erlangter Gegenstände in Betracht kommt, die zum Zeitpunkt der Begehung einer Anknüpfungstat im Sinne des § 73a Abs. 1 StGB gegenständlich bei dem betroffenen Täter oder Teilnehmer vorhanden waren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20, wistra 2021, 318; vom 19. August 2021 - 5 StR 238/21 mwN). - OLG Zweibrücken, 06.07.2023 - 1 Ws 22/23
Abwehr einer Einziehungsanordnung: Bestimmung des Gegenstandswerts
Schließlich vermögen auch die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung der erweiterten Einziehung hier schon nach Aktenlage nicht vorlagen (BGH…, Beschluss vom 04.03.2021 - 5 StR 447/20, juris Rn. 67 f.;… ferner: Beschluss vom 03.11.2020 - 6 StR 258/20, juris Rn. 7; Beschluss vom 19.08.2021 - 5 StR 238/21, juris Rn. 4;… Beschluss vom 26.10.2021 - 5 StR 327/21, juris Rn. 3), die Wertfestsetzung nicht zu beeinflussen.
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