Rechtsprechung
| BGH, 27.08.2024 - 5 StR 240/24 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 2 Abs. 3 StGB; § 34 KCanG
Feststellung des milderen Gesetzes bei der Verurteilung wegen Handeltreiben mit Cannabis - Burhoff online
Einziehung, Kostenentscheidung, Entfallen einer Einziehungsanordnung
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Handeltreiben mit Cannabis; Kostenentscheidung nach Entfallen der Einziehungsanordnung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 3 StGB, § 34 Abs 3 KCanG, § 29 BtMG, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 29a Abs 2 BtMG
Handeltreiben mit Cannabis; Kostenentscheidung nach Entfallen der Einziehungsanordnung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 29a Abs. 2 BtMG, § 34 KCanG, § 2 Abs. 3 StGB, § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG, § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG, § 34 Abs. 3 KCanG, § 34 Abs. 1, 3 KCanG, § 34 Abs. 1 KCanG, § 353 Abs. 2 StPO, Abschnitt 1 Unterabschnitt 5 zum RVG (im Folgenden VV-RVG), §§ 13, 49 RVG, Anlage 2 RVG, § 13 Abs. 1 Satz 3 RVG, § 49 RVG, § 465 Abs. 1 StPO, § 465 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 421 StPO, § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO, Nr. 4142 VV-RVG, § 464d StPO
- Burhoff online
Einziehung, Kostenentscheidung, Entfallen einer Einziehungsanordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 2 Abs. 3 ; KCanG § 34
Handeltreiben mit Cannabis gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG - datenbank.nwb.de
Handeltreiben mit Cannabis; Kostenentscheidung nach Entfallen der Einziehungsanordnung
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Kostenentscheidung nach Entfallen der Einziehung - Auswirkungen zugunsten des Angeklagten
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 12.01.2024 - 3 KLs 704 Js 19608/23
- BGH, 27.08.2024 - 5 StR 240/24
Papierfundstellen
- NJW 2025, 316
- NStZ-RR 2024, 381
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (11)
- BGH, 14.10.2020 - 5 StR 229/19
Einziehung von Taterträgen bei Marktmanipulation (erlangtes Etwas; informations- …
Auszug aus BGH, 27.08.2024 - 5 StR 240/24
Das - hier weitgehende - Entfallen der von der Staatsanwaltschaft begehrten Einziehungsanordnung muss sich, wenn die Tragung der gesamten Kosten (vgl. § 465 Abs. 1 StPO) durch den Angeklagten unbillig wäre, bei der Kostenentscheidung zugunsten des Angeklagten auswirken (BayObLG, StraFo 2024, 74, 75; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2020 - 5 StR 229/19; vom 25. Februar 2021 - 1 StR 423/20, NJW 2021, 1829;… vom 13. Oktober 2021 - 4 StR 270/21 Rn. 2; vom 1. Februar 2024 - 5 StR 93/23, wistra 2024, 344, 345). - BGH, 08.08.2022 - 5 StR 372/21
Meistbegünstigungsprinzip (mildestes Gesetz; strikte Alternativität; …
Auszug aus BGH, 27.08.2024 - 5 StR 240/24
aa) Das mildere von zwei Gesetzen ist dasjenige, welches anhand des konkreten Falls nach einem Gesamtvergleich des früher und des derzeit geltenden Strafrechts das dem Angeklagten günstigere Ergebnis zulässt (BGH, Urteil vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21, BGHSt 67, 130, 131 f. mwN). - BGH, 28.02.2018 - 2 StR 45/17
Schwerer sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person: Strafzumessung …
Auszug aus BGH, 27.08.2024 - 5 StR 240/24
Ob bei Vorliegen eines Regelbeispiels von der Regelwirkung auszugehen oder von ihr - hier zugunsten des Angeklagten - abzusehen ist, obliegt als Strafzumessungsakt allein der Entscheidung des Tatgerichts (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 2018 - 2 StR 45/17 Rn. 14).
- BGH, 25.02.2021 - 1 StR 423/20
Kostenentscheidung (Verringerung der Einziehung durch das Revisionsgericht); …
Auszug aus BGH, 27.08.2024 - 5 StR 240/24
Das - hier weitgehende - Entfallen der von der Staatsanwaltschaft begehrten Einziehungsanordnung muss sich, wenn die Tragung der gesamten Kosten (vgl. § 465 Abs. 1 StPO) durch den Angeklagten unbillig wäre, bei der Kostenentscheidung zugunsten des Angeklagten auswirken (BayObLG, StraFo 2024, 74, 75; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2020 - 5 StR 229/19; vom 25. Februar 2021 - 1 StR 423/20, NJW 2021, 1829;… vom 13. Oktober 2021 - 4 StR 270/21 Rn. 2; vom 1. Februar 2024 - 5 StR 93/23, wistra 2024, 344, 345). - BGH, 26.05.2021 - 5 StR 458/20
Einheitliche Kostenentscheidung in der Revisionsinstanz nach Absehen von der …
Auszug aus BGH, 27.08.2024 - 5 StR 240/24
Dies hat der Senat nach dem Rechtsgedanken des § 465 Abs. 2 Satz 2 StPO für die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens jedenfalls dann zu beachten, wenn - wie hier - eine zulässige Kostenbeschwerde erhoben ist und die tatgerichtliche Einziehungsanordnung aus Rechtsgründen niedriger als ursprünglich beantragt ausfällt, ohne dass von der Einziehung nach § 421 StPO abgesehen wird (zur Behandlung der Kosten im Revisionsverfahren, insbesondere wenn nach § 421 StPO von der Einziehung abgesehen wird BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2021 - 5 StR 458/20, NStZ-RR 2021, 229, 230; vom 8. Dezember 2021 - 5 StR 296/21, NStZ-RR 2022, 160; vgl. zur Kostenentscheidung bei Absehen von der Einziehung auch KG Berlin, wistra 2024, 130, 131). - BGH, 28.05.2024 - 3 StR 154/24
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall); …
Auszug aus BGH, 27.08.2024 - 5 StR 240/24
Hängt die Beurteilung des im Einzelfall milderen Rechts davon ab, ob die Möglichkeit einer Strafrahmenverschiebung genutzt wird, etwa durch Annahme eines gesetzlich geregelten besonders oder minder schweren Falls, obliegt die Bewertung grundsätzlich dem Tatgericht, sofern eine abweichende Würdigung nicht sicher auszuschließen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. August 2024 - 5 StR 254/24; vom 28. Mai 2024 - 3 StR 154/24 Rn. 5 mwN). - BGH, 01.02.2024 - 5 StR 93/23
Einziehung von Taterträgen (erlangtes Etwas, tatsächliche Verfügungsgewalt); …
Auszug aus BGH, 27.08.2024 - 5 StR 240/24
Das - hier weitgehende - Entfallen der von der Staatsanwaltschaft begehrten Einziehungsanordnung muss sich, wenn die Tragung der gesamten Kosten (vgl. § 465 Abs. 1 StPO) durch den Angeklagten unbillig wäre, bei der Kostenentscheidung zugunsten des Angeklagten auswirken (BayObLG, StraFo 2024, 74, 75; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2020 - 5 StR 229/19; vom 25. Februar 2021 - 1 StR 423/20, NJW 2021, 1829;… vom 13. Oktober 2021 - 4 StR 270/21 Rn. 2; vom 1. Februar 2024 - 5 StR 93/23, wistra 2024, 344, 345). - OLG Dresden, 26.10.2023 - 3 Ws 66/23
Einziehung, Beratung, Gegenstandswert, mehrere Angeklagte, Vermögenslosigkeit
Auszug aus BGH, 27.08.2024 - 5 StR 240/24
Dieser betrug entsprechend der Anklageschrift mehr als 217.000 Euro; aus diesem Wert ist die Gebühr zu berechnen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 26. Oktober 2023 - 3 Ws 66/23). - BGH, 08.12.2021 - 5 StR 296/21
Einziehung von Taterträgen (Kausalzusammenhang zwischen Tat und erlangtem Etwas; …
Auszug aus BGH, 27.08.2024 - 5 StR 240/24
Dies hat der Senat nach dem Rechtsgedanken des § 465 Abs. 2 Satz 2 StPO für die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens jedenfalls dann zu beachten, wenn - wie hier - eine zulässige Kostenbeschwerde erhoben ist und die tatgerichtliche Einziehungsanordnung aus Rechtsgründen niedriger als ursprünglich beantragt ausfällt, ohne dass von der Einziehung nach § 421 StPO abgesehen wird (zur Behandlung der Kosten im Revisionsverfahren, insbesondere wenn nach § 421 StPO von der Einziehung abgesehen wird BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2021 - 5 StR 458/20, NStZ-RR 2021, 229, 230; vom 8. Dezember 2021 - 5 StR 296/21, NStZ-RR 2022, 160; vgl. zur Kostenentscheidung bei Absehen von der Einziehung auch KG Berlin, wistra 2024, 130, 131). - BGH, 14.08.2024 - 5 StR 254/24
Feststellung des milderen Gesetzes bei der Verurteilung wegen Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 27.08.2024 - 5 StR 240/24
Hängt die Beurteilung des im Einzelfall milderen Rechts davon ab, ob die Möglichkeit einer Strafrahmenverschiebung genutzt wird, etwa durch Annahme eines gesetzlich geregelten besonders oder minder schweren Falls, obliegt die Bewertung grundsätzlich dem Tatgericht, sofern eine abweichende Würdigung nicht sicher auszuschließen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. August 2024 - 5 StR 254/24;… vom 28. Mai 2024 - 3 StR 154/24 Rn. 5 mwN). - BGH, 13.10.2021 - 4 StR 270/21
Teileinstellung bei mehreren Taten (Berücksichtigung von Taten nach Einstellung …
- BGH, 27.08.2024 - 5 StR 297/24
Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung; Gebühr für Verteidigung gegen …
Dies hat der Senat nach dem Rechtsgedanken des § 465 Abs. 2 Satz 2 StPO für die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens jedenfalls dann zu beachten, wenn - wie hier - eine zulässige Kostenbeschwerde erhoben ist und die tatgerichtliche Einziehungsanordnung aus Rechtsgründen niedriger als ursprünglich beantragt ausfällt, ohne dass von der Einziehung nach § 421 StPO abgesehen wird (BGH, Beschluss vom 27. August 2024 - 5 StR 240/24 mwN).Der Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2024 - 5 StR 240/24 mwN).
- BGH, 26.02.2025 - 2 StR 214/24
Erwerb von Betäubungsmitteln; Handeltreiben mit Cannabis; gewerbsmäßige Abgabe …
Dieser Strafzumessungsakt obliegt indes allein dem Tatgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2024 - 5 StR 240/24, NStZ-RR 2024, 381). - BGH, 03.12.2024 - 2 StR 196/24
Unerlaubter Besitz von Cannabis (minder schwerer Fall)
Ob bei Vorliegen eines Regelbeispiels von der Regelwirkung auszugehen oder von ihr - zugunsten des Angeklagten - abzusehen ist, obliegt als Strafzumessungsakt allein der Entscheidung des Tatgerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2024 - 5 StR 240/24, Rn. 8).
- BGH, 10.09.2024 - 5 StR 303/24 Dieser Strafzumessungsakt obliegt indes allein dem Tatgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2024 - 5 StR 240/24).
- BGH, 28.08.2024 - 5 StR 380/24 Dieser Strafzumessungsakt obliegt indes allein dem Tatgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2024 - 5 StR 240/24).
- BGH, 11.02.2025 - 5 StR 504/24 Mit Blick auf die von der Angeklagten im Umfang ihrer Verurteilung zu tragenden Gesamtkosten des Verfahrens war es angesichts dieses geringen Betrags nicht aus Billigkeitsgründen geboten, ihre notwendigen Auslagen der Staatskasse aufzuerlegen (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 27. August 2024 - 5 StR 240/24 Rn. 14 f.).
- KG, 29.11.2024 - 5 Ws 174/24
Anwendung des Art. 316p EGStGB auf auch nach dem KCanG strafbare Taten
b) Allein der Umstand, dass das Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge nach § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG sowie der Besitz von mehr als 60 g Cannabis in nicht geringer Menge nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) KCanG mit einer im Vergleich zu dem in dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 7. Juli 2022 zur Anwendung gelangten Qualifikationstatbestand des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG sowohl nach dem jeweiligen neuen Grundtatbestand als auch nach der lediglich als Strafzumessungsregel beachtlichen Vorschrift des § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 27. August 2024 - 5 StR 240/24 -, juris Rdnr. 8) sowie das bewaffnete Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge nach § 34 Abs. 4 Nr. 4 KCanG gegenüber § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG mit einer geringeren Strafe bedroht sind, führt nicht zu einer nachträglichen Strafmilderung (vgl. BGH…, Urteil vom 23. Mai 2024, a. a. O., juris Rdnr. 14 [betreffend nicht mit der Revision angefochtene Einzelstrafen]; Bayerisches ObLG…, Beschluss vom 17. Oktober 2024 - 203 VAs 380/24 -, juris Rdnr. 11 [betreffend eine Entscheidung nach § 456a StPO]; OLG Hamm…, Beschluss vom 20. August 2024, a. a. O., juris Rdnr. 3 [betreffend Handeltreiben mit Marihuana in nicht geringer Menge];… KG, a. a. O.; m. w. Nachw.).
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