Rechtsprechung
| BGH, 27.10.2009 - 5 StR 242/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 73 StGB; § 29a BtMG; § 27 StGB
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beihilfe; Verfall) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Tatherrschaft über die Geschäftsabwicklung i.R.e. kurzfristigen Besitzes eines Gehilfen am Entgelt aus einem Rauschgiftgeschäft
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73 Abs. 1 S. 1; StGB § 73c
Tatherrschaft über die Geschäftsabwicklung i.R.e. kurzfristigen Besitzes eines Gehilfen am Entgelt aus einem Rauschgiftgeschäft - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Zum Verfall bei kurzfristigem Besitz von Btm-Entgelt
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 87
- StV 2010, 128
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06
Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der …
Auszug aus BGH, 27.10.2009 - 5 StR 242/09
Die fehlende Tatherrschaft über die Geschäftsabwicklung unterscheidet ihn von einem Zwischenhändler, der mit dem Verkaufserlös seinerseits seinen Lieferanten bezahlt (vgl. BGHSt 51, 65, 68 Tz. 14 f.). - BGH, 29.08.2002 - 3 StR 287/02
Verfall ("aus der Tat erlangt" iSd § 73 StGB); erweiterter Verfall …
Auszug aus BGH, 27.10.2009 - 5 StR 242/09
Der kurzfristige Besitz des Gehilfen, der das Entgelt aus dem Rauschgiftgeschäft unverzüglich an den Verkäufer weiterleiten soll, reicht grundsätzlich nicht aus, um das Geld als an ihn zugeflossen anzusehen (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 366).
- BGH, 27.09.2018 - 4 StR 78/18
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (durch oder für eine …
Die Ausnahmekonstellation eines nur kurzfristigen, für einen anderen ausgeübten Besitzes (vgl. BGH…, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18 Rn. 12; Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 5 StR 242/09, BGHR StGB § 73 Erlangtes 9) oder einer lediglich botenmäßigen Weiterleitung des Kaufgeldes (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2011 - 4 StR 25/11) liegt nicht vor. - BGH, 12.07.2018 - 3 StR 144/18
Einziehung von Taterträgen (erlangtes Etwas; kein Abzug nach Beuteaufteilung …
Sein - rechtsfehlerfrei - festgestellter Besitz geht weit über einen "transitorischen' (dazu nur BGH, Urteile vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11, NJW 2012, 92, 93;… vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, juris Rn. 12; Beschlüsse vom 27. Oktober 2009 - 5 StR 242/09, NStZ 2011, 87; vom 8. August 2013 - 3 StR 179/13, NStZ-RR 2014, 44, 45) hinaus. - BGH, 13.09.2018 - 4 StR 174/18
Hehlerei (Tatbestandsmerkmal des Ankaufens: Erlangung mittelbaren Besitzes …
a) Gegenstände die als Mittel für die Tatausführung oder gelegentlich der Tatausführung kurzfristig in Besitz genommen werden (sog. transitorischer Besitz) gelten noch nicht als im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB erlangt, weil es insoweit an einem rechtserheblichen Vermögenszufluss fehlt (vgl. BGH…, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, Rn. 12;… Urteil vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18, Rn. 11; Beschluss vom 8. August 2013 - 3 StR 179/13, NStZ-RR 2014, 44, 45;… Beschluss vom 30. März 2011 - 4 StR 25/11, Rn. 4 f.; Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 5 StR 242/09, NStZ 2011, 87; Beschluss vom 29. Oktober 2010 - 4 StR 277/10, NStZ-RR 2011, 283 f.;… weitere Nachweise bei Fischer, StGB, 65. Aufl., § 73 Rn. 26;… MünchKomm-StGB/Joecks, 3. Aufl., § 73 Rn. 26).
- BGH, 27.10.2011 - 5 StR 14/11
Verfall (Berücksichtigung steuerrechtlicher Belastungen); Härtevorschrift (nicht …
Die Erwägung, dass er die Beute in Form von Giralgeld nur kurzfristig und transitorisch erlangt habe, ist nicht zu beanstanden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2008 - 5 StR 365/07, Rn. 7 ff., NStZ 2008, 565 und vom 27. Oktober 2009 - 5 StR 242/09, StV 2010, 128). - BGH, 23.05.2012 - 5 StR 12/12
Zusammenfassung mehrerer Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit …
Die Anordnung des Verfalls begegnet angesichts der vollständigen Weiterleitung der Verkaufserlöse an ein Mitglied der Gruppierung sogar ohne Nachweis eines Anteils des Angeklagten am Gruppenerlös durchgreifenden Bedenken (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 5 StR 242/09, BGHR StGB § 73 Erlangtes 9; BGH, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11, NJW 2012, 92). - BGH, 08.01.2026 - 3 StR 203/25
Einziehung des Wertes von Taterträgen; Ausnahmefall des lediglich …
Ungeachtet der fehlenden Begrenzbarkeit der Dauer ihrer Zuführung in die Herrschaftssphäre des Angeklagten verschaffte M. ihm die Möglichkeit zum faktischen Zugriff hierauf nicht bloß "gelegentlich" der Tatausführung (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. März 2023 - 3 StR 397/22, juris Rn. 16 f.; Urteil vom 13. September 2018 - 4 StR 174/18, NStZ-RR 2019, 14, 16; Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 5 StR 242/09, BGHR StGB § 73 Erlangtes 9 Rn. 3), sondern, wie ausgeführt, im Zuge der einvernehmlich geübten Sicherung der ertrogenen Gelder bei Beendigung der verfahrensgegenständlichen Betrugstaten. - OLG Oldenburg, 03.07.2023 - 1 ORs 74/23
Einziehung; Kurier; Verfügungsgewalt; Transitorischer Besitz; …
In Fällen, bei denen eine Person etwas nur kurzfristig und transitorisch für die Begehung einer Straftat erlangt, gilt dies jedoch ausnahmsweise nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 10. Januar 2023, Az. 3 StR 343/22, BeckRS 2023, 2046, zur alten Rechtslage BGH, Beschl. v. 27.10.2009, Az. 5 StR 242/09, BeckRS 2009, 29962).
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