Rechtsprechung
| BGH, 12.08.2025 - 5 StR 262/25 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 263a StGB
Computerbetrug (unbefugtes Handeln bei durch Täuschung erlangter ec-Karte) - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 263a Abs. 1 Var. 3 StGB, § 263a Abs. 1 StGB, § 263 Abs. 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 46a Nr. 2 StGB, § 136 Abs. 1 Satz 5, § 155a StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263a Abs. 1 Alt. 3
Missbräuchliche Benutzung der vom Berechtigten mitsamt der Geheimnummer erlangten Debitkarte durch den Täter bei Abhebungen am Geldautomaten - datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
20.000 Euro mit erschwindelter EC-Karte eines Rentners abgehoben: Kein Computerbetrug
- Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling)
(Kurzinformation)
Computerbetrug - Keine unbefugte Verwendung bei freiwilliger Überlassung von EC-Karte und PIN
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
§ 263a StGB
- dean-blohm.de (Entscheidungsbesprechung)
Computerbetrug mit Bankkarte?
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 04.12.2024 - 601 KLs 9/24
- BGH, 12.08.2025 - 5 StR 262/25
Papierfundstellen
- NStZ 2026, 309
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.03.2022 - 5 StR 228/21
Suspendierter Homburger Oberbürgermeister
Auszug aus BGH, 12.08.2025 - 5 StR 262/25
Danach setzt die Annahme des vertypten Strafmilderungsgrundes voraus, dass die vollständige oder wenigstens teilweise Entschädigung des Opfers durch die persönliche Leistung oder den persönlichen Verzicht des Täters möglich geworden ist (BGH, Urteil vom 3. März 2022 - 5 StR 228/21, wistra 2022, 384, 386). - BGH, 14.03.2024 - 5 StR 80/24
Abgrenzung von Computerbetrug und Betrug bei abredewidriger Verwendung …
Auszug aus BGH, 12.08.2025 - 5 StR 262/25
Das Merkmal der unbefugten Verwendung der Daten gilt mithin nicht für denjenigen, der die Debitkarte und die Geheimnummer vom Berechtigten jeweils mit dessen Willen erlangt, mag die Überlassung auch auf einer Täuschung beruhen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2024 - 5 StR 80/24, NStZ 2024, 679 mwN).
- BayObLG, 21.10.2025 - 206 StRR 289/25
Vermögensbetreuungspflicht, Eröffnungsbeschluss, Kontoinhaber, Urteilsgründe, …
Rn. 11 Zutreffend hat das Gericht zunächst im Einklang mit der inzwischen einhelligen Rechtsprechung ausgeführt, dass ein Computerbetrug nach § 263 a StGB in einem Fall wie dem vorliegenden ausscheidet, in welchem der berechtigte Inhaber einer Debitkarte diese einem anderen nebst der zugehörigen Geheimzahl freiwillig überlässt, und dieser die Karte abredewidrig nutzt (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 12. August 2025, 5 StR 262/25, noch nicht veröffentlicht;… Beschluss vom 9. Oktober 2024, 5 StR 409/24, NStZ-RR 2024, 374, juris Rn. 8; überholt daher der anderslautende Beschluss des BGH vom 23. November 2016, 4 StR 464/16, BeckRS 2016, 113217). - BGH, 05.11.2025 - 2 StR 278/25
(Teil-)Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs betreffend Einziehungsentscheidung, …
Das Tatbestandsmerkmal erfordert vielmehr eine betrugsspezifische Auslegung (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 12. August 2025 - 5 StR 262/25, Rn. 4 mwN).
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