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Rechtsprechung
   BGH, 05.07.1966 - 5 StR 280/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,325
BGH, 05.07.1966 - 5 StR 280/66 (https://dejure.org/1966,325)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1966 - 5 StR 280/66 (https://dejure.org/1966,325)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1966 - 5 StR 280/66 (https://dejure.org/1966,325)
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Haareabschneiden in der Gaststätte

§§ 223, 224, § 13, §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft - Teilnahme beim unechten Unterlassungsdelikt

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Herbeiführung eines strafrechtlichen Erfolges durch verbotenes Handeln und pflichtwidriges Unterlassen mehrerer Personen als Mittäter - Maßgebliche Kriterien zur Abgrenzung zwischen Tätern und Teilnehmern - Voraussetzungen einer Täterschaft durch pflichtwidriges ...

  • opinioiuris.de

    Wirtshaus; Haareabschneiden in der Gaststätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 1763
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50

    Ehemann in der Schlinge - Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13 StGB

    Auszug aus BGH, 05.07.1966 - 5 StR 280/66
    Nach ihr können mehrere Personen denselben strafrechtlichen Erfolg "gemeinsam auf verschiedene Weise verursachen, sowohl durch verbotenes Handeln wie durch pflichtwidriges Unterlassen, und je nach ihrer inneren Haltung zur Tat und zum Taterfolg (Willensrichtung, Tatherrschaft, Interesse am Taterfolg, Umfang der eigenen Tatbestandsverwirklichung) als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen" (BGHSt 2, 150, 151 [BGH 12.02.1952 - 1 StR 59/50]; 4, 20, 21) [BGH 22.01.1953 - 4 StR 417/52].
  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des …

    Auszug aus BGH, 05.07.1966 - 5 StR 280/66
    "Was der Beteiligte wollte, ist vielmehr auf Grund aller Umstände, die von seiner Vorstellung umfaßt waren, vom Gericht wertend zu ermitteln" (BGHSt 8, 393, 396) [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55].
  • BGH, 22.01.1953 - 4 StR 417/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1966 - 5 StR 280/66
    Nach ihr können mehrere Personen denselben strafrechtlichen Erfolg "gemeinsam auf verschiedene Weise verursachen, sowohl durch verbotenes Handeln wie durch pflichtwidriges Unterlassen, und je nach ihrer inneren Haltung zur Tat und zum Taterfolg (Willensrichtung, Tatherrschaft, Interesse am Taterfolg, Umfang der eigenen Tatbestandsverwirklichung) als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen" (BGHSt 2, 150, 151 [BGH 12.02.1952 - 1 StR 59/50]; 4, 20, 21) [BGH 22.01.1953 - 4 StR 417/52].
  • RG, 10.10.1924 - I 693/24

    Kann schon in dem Dulden eines Gastwirts, daß gestohlene Sachen in seinen …

    Auszug aus BGH, 05.07.1966 - 5 StR 280/66
    Es beruft sich dafür auf die §§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 12 Abs. 2 Nr. 1 des Gaststättengesetzes (vergl. RGSt 58, 299, 300).
  • BGH, 06.11.2002 - 5 StR 281/01

    Freisprüche dreier Mitglieder des Politbüros aufgehoben

    Allerdings ist die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe für die Fälle des pflichtwidrig untätigen Hintermannes in der Rechtsprechung wenig gesichert (vgl. BGHSt 2, 150, 151, 4, 20, 21, 13, 162, 166, 40, 257, 268, BGH NJW 1951, 204, 205 und 1966, 1763) und im Schrifttum umstritten (…vgl. Cramer/Heine in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. vor § 25 Rdn. 104, Jescheck in LK 11. Aufl. § 13 Rdn. 57, Roxin in LK 11. Aufl. § 25 Rdn. 201 ff. je m. w. N.).
  • BGH, 24.02.1982 - 3 StR 34/82

    Garantenstellung des Wohnungsinhabers

    Solche Umstände sind in der Stellung als Haushaltsvorstand gegenüber der Täterin einer Kindstötung (RGSt 72, 373; OGHSt 1, 87), in der Stellung als Ehemann einer Abtreiberin (BGH LM Nr. 5 zu § 47 StGB a.F. = NJW 1953, 591;… BGH GA 1967, 115), ferner in dem Betreiben einer Gaststätte (RGSt 58, 299; BGH NJW 1966, 1763;… abw. BGH GA 1971, 336, wo in einem ähnlich gelagerten Fall nur auf den rechtlichen Gesichtspunkt der unterlassenen Hilfeleistung abgehoben wird) und, in dem eingangs (II 1) erwähnten Fall BGHSt 27, 10, in der Aufnahme des Opfers in den Schutzbereich der Wohnung gesehen worden.
  • BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21

    Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt

    Der Inhaber einer Wohnung hat - entgegen früherer Rechtsprechung (BGH NJW 1966, 1763; BGH NJW 1953, 591) - nicht ohne Weiteres dafür einzustehen, dass in seinen Räumen durch Dritte keine Straftaten begangen werden (BGH NJW 1993, 76; BGH, Beschluss vom 31.07.1992 - 4 StR 156/92 bei juris; BGHSt 30, 391, 396; KG NStZ 1998, 571, 572;… LK/Weigend a.a.O. § 13 Rn. 52;… Schönke/Schröder/Bosch a.a.O. § 13 Rn. 54), nur weil er die Gewalt über einen bestimmten Herrschaftsbereich ausübt (…Schönke/Schröder/Bosch a.a.O.).
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