Rechtsprechung
| BGH, 15.07.2025 - 5 StR 294/25 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
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§ 29a BtMG; § 30a BtMG
Rechtsfehlerhafte Strafrahmenwahl im Betäubungsmittelstrafrecht - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 29a Abs. 1 BtMG, § 30a Abs. 3 BtMG, § 29a Abs. 2 BtMG, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 353 Abs. 2 StPO
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 19.02.2025 - 7 KLs 713 Js 20857/24
- BGH, 15.07.2025 - 5 StR 294/25
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.07.2023 - 5 StR 235/23
Verwerfung der Revision als unbegründet; Bewaffnetes Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 15.07.2025 - 5 StR 294/25
Da es allerdings einen minder schweren Fall des bewaffneten Handeltreibens nach § 30a Abs. 3 BtMG angenommen hat (Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren), wäre es auch bei der hier vorgenommenen Ablehnung eines minder schweren Falls nach § 29a Abs. 2 BtMG gehalten gewesen, die Strafrahmenobergrenze dem § 30a Abs. 3 BtMG zu entnehmen (Freiheitsstrafe von zehn Jahren) und nur für die Mindeststrafe von einer Sperrwirkung des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG auszugehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2023 - 3 StR 360/23; vom 5. Juli 2023 - 5 StR 235/23 jeweils mwN). - BGH, 04.10.2023 - 3 StR 360/23
Verwerfung der Revision als unbegründet; bewaffnetes Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 15.07.2025 - 5 StR 294/25
Da es allerdings einen minder schweren Fall des bewaffneten Handeltreibens nach § 30a Abs. 3 BtMG angenommen hat (Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren), wäre es auch bei der hier vorgenommenen Ablehnung eines minder schweren Falls nach § 29a Abs. 2 BtMG gehalten gewesen, die Strafrahmenobergrenze dem § 30a Abs. 3 BtMG zu entnehmen (Freiheitsstrafe von zehn Jahren) und nur für die Mindeststrafe von einer Sperrwirkung des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG auszugehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2023 - 3 StR 360/23; vom 5. Juli 2023 - 5 StR 235/23 jeweils mwN).
- BGH, 16.06.2026 - 5 StR 154/26
Erfolglose Revisionen der Angeklagten wegen rechtmäßiger Verurteilung wegen …
Rn. 7 bb) Da hier der täterschaftliche Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit den Beihilfehandlungen zum Bandenhandel steht, hätte danach gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 StGB der Strafrahmen des § 29a Abs. 1 BtMG mit einer Strafandrohung von einem bis 15 Jahren Freiheitsstrafe statt derjenige des § 30a Abs. 3 BtMG mit einer Höchststrafe von zehn Jahren angewandt werden müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2021 - 5 StR 64/21;… vom 2. Juli 2020 - 4 StR 136/20 Rn. 6; dies verkennend: BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 2025 - 5 StR 294/25; vom 5. Juli 2023 - 5 StR 235/23). - BGH, 23.06.2026 - 6 StR 82/26 Nach dem Normbefehl des § 52 Abs. 2 Satz 1 StGB kommt bei Tateinheit die Annahme einer Sperrwirkung der (niedrigeren) Strafrahmenobergrenze des § 30a Abs. 3 BtMG nicht in Betracht (…vgl. BGH, Urteile vom 2. Juli 2020 - 4 StR 136/20, Rn. 5-7;… vom 15. März 2023 - 5 StR 432/22, Rn. 10; Beschluss vom 24. Juni 2025 - 3 StR 145/25; vgl. aber BGH, Beschluss vom 15. Juli 2025 - 5 StR 294/25, Rn. 2).
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