Rechtsprechung
| BGH, 30.09.2008 - 5 StR 305/08, alt: 5 StR 219/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 20 StGB
Rechtsfehlerhafte Verneinung der Schuldunfähigkeit (schwere andere seelische Abartigkeit: gebotene Bezugnahme auf die persönlichen Lebensumstände) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1 2. Alternative S; ; StGB § 20; ; StGB § 64
- Wolters Kluwer
Revision eines Angeklagten im Hinblick auf den Ausschluss einer relevanten Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des bei der Tat alkoholisierten Angeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 20 § 21 § 306
Schuldunfähigkeit und pathologische Brandstiftung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 235
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BGH, 26.01.2005 - 5 StR 290/04
Abgrenzung von Totschlag und schwerer Körperverletzung (Tötungsvorsatz bei …
Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 305/08
Rn. 9 Sollte das neue Tatgericht zu einer allein alkoholbedingt verminderten Steuerungsfähigkeit gelangen, wird zu beachten sein, dass an die Strafrahmenverschiebung angesichts der absoluten Androhung lebenslanger Freiheitsstrafe geringere Anforderungen zu stellen sind (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 59;… BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 40). - BGH, 15.02.2006 - 2 StR 419/05
Strafmilderung bei selbstverschuldeter Trunkenheit (grundsätzliche Strafmilderung …
Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 305/08
Rn. 9 Sollte das neue Tatgericht zu einer allein alkoholbedingt verminderten Steuerungsfähigkeit gelangen, wird zu beachten sein, dass an die Strafrahmenverschiebung angesichts der absoluten Androhung lebenslanger Freiheitsstrafe geringere Anforderungen zu stellen sind (…BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 59; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 40). - BGH, 18.12.1990 - 4 StR 532/90
Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils im Adhäsionsverfahren
Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 305/08
Rn. 5 Angesichts der sich aus den Feststellungen ergebenden zahlreichen auffälligen Persönlichkeitsmerkmale, die sich auch im Werdegang und seiner Vordelinquenz niedergeschlagen haben, wäre aber eine kritische Auseinandersetzung mit der Persönlichkeit des Angeklagten und seiner Entwicklung, der Tat selbst und auch dem Nachtatgeschehen (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29) erforderlich gewesen, um die Würdigung, es liege keine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB vor, nachvollziehbar zu begründen.
- BGH, 17.07.2007 - 5 StR 219/07
Brandstiftung mit Todesfolge; verminderte Schuldfähigkeit (lückenhafte Erörterung …
Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 305/08
Rn. 2 Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat mit Beschluss vom 17. Juli 2007 (BGH NStZ-RR 2007, 336 = StraFo 2007, 467) dieses Urteil im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. - BGH, 04.06.1997 - 2 StR 188/97
Anforderungen an die Erörterung einer verminderte Schuldfähigkeit begründenden …
Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 305/08
Rn. 5 Angesichts der sich aus den Feststellungen ergebenden zahlreichen auffälligen Persönlichkeitsmerkmale, die sich auch im Werdegang und seiner Vordelinquenz niedergeschlagen haben, wäre aber eine kritische Auseinandersetzung mit der Persönlichkeit des Angeklagten und seiner Entwicklung, der Tat selbst und auch dem Nachtatgeschehen (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29) erforderlich gewesen, um die Würdigung, es liege keine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB vor, nachvollziehbar zu begründen. - BGH, 19.03.1992 - 4 StR 43/92
Strafprozessuale Bedeutung psychiatrischer Klassifikationssysteme - Nicht …
Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 305/08
Rn. 5 Angesichts der sich aus den Feststellungen ergebenden zahlreichen auffälligen Persönlichkeitsmerkmale, die sich auch im Werdegang und seiner Vordelinquenz niedergeschlagen haben, wäre aber eine kritische Auseinandersetzung mit der Persönlichkeit des Angeklagten und seiner Entwicklung, der Tat selbst und auch dem Nachtatgeschehen (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29) erforderlich gewesen, um die Würdigung, es liege keine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB vor, nachvollziehbar zu begründen. - BGH, 28.04.1988 - 4 StR 77/88
Grundlagen der Strafbarkeit: Annahme einer schweren anderen seelischen …
Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 305/08
Rn. 5 Angesichts der sich aus den Feststellungen ergebenden zahlreichen auffälligen Persönlichkeitsmerkmale, die sich auch im Werdegang und seiner Vordelinquenz niedergeschlagen haben, wäre aber eine kritische Auseinandersetzung mit der Persönlichkeit des Angeklagten und seiner Entwicklung, der Tat selbst und auch dem Nachtatgeschehen (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29) erforderlich gewesen, um die Würdigung, es liege keine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB vor, nachvollziehbar zu begründen. - BGH, 15.11.1988 - 4 StR 518/88
Neurotische Persönlichkeitsstörung als andere schwere seelische Abartigkeit im …
Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 305/08
Rn. 5 Angesichts der sich aus den Feststellungen ergebenden zahlreichen auffälligen Persönlichkeitsmerkmale, die sich auch im Werdegang und seiner Vordelinquenz niedergeschlagen haben, wäre aber eine kritische Auseinandersetzung mit der Persönlichkeit des Angeklagten und seiner Entwicklung, der Tat selbst und auch dem Nachtatgeschehen (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29) erforderlich gewesen, um die Würdigung, es liege keine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB vor, nachvollziehbar zu begründen.
- BGH, 22.10.2014 - 5 StR 380/14
Urteilsaufhebung im Fall des Bremerhavener Schlachters
Da sich die Urteilsgründe dazu nicht verhalten, ermangelt es der gebotenen umfassenden Würdigung des Zustands des Angeklagten bei der Tat (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2014 - 5 StR 7/14 Rn. 6…, vom 27. November 2008 - 5 StR 526/08 Rn. 10, vom 30. September 2008 - 5 StR 305/08, vom 25. Juli 2006 - 4 StR 141/06, NStZ-RR 2006, 335, 336, vom 28. November 2001 - 5 StR 434/01; Urteil vom 23. Januar 2002 - 5 StR 391/01; jeweils mwN). - BGH, 21.06.2016 - 4 StR 161/16
Schuldunfähigkeit (Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung oder schweren …
Zudem handelte er bei dem ersten Schlag, um die Schreie der Nebenklägerin zu unterbinden, bei den weiteren, zu dem Nasenbeinbruch führenden Gewalthandlungen schlug er aus Wut über die körperliche Gegenwehr der Nebenklägerin und damit ebenfalls aus "einem gewissen Beweggrund' zu (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2008 - 5 StR 305/08, juris Rn. 4). - BGH, 27.11.2008 - 5 StR 526/08
Hinweispflicht bei der strafschärfenden Einbeziehung aus der Hauptverhandlung …
Denn solche Motive oder auch andere offensichtliche und erkennbare Motive im Sinne der Nr. 1 der diagnostischen Leitlinien des ICD-10 zu F 63.1 sind hierzu jedenfalls nicht festgestellt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 30. September 2008 - 5 StR 305/08). - BGH, 20.02.2014 - 5 StR 7/14
Fehlende umfassende Würdigung des Zustands des Angeklagten (mögliche …
Mithin ermangelt es der gebotenen umfassenden Würdigung des Zustands des Angeklagten bei den Taten (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 27. November 2008 - 5 StR 526/08 Rn. 10, vom 30. September 2008 - 5 StR 305/08, vom 25. Juli 2006 - 4 StR 141/06, NStZ-RR 2006, 335, 336, jeweils mwN). - BGH, 22.08.2017 - 5 StR 341/17
Rechtsfehlerhafte Prüfung der Schuldfähigkeit (Fehlen einer umfassenden Würdigung …
Auch in Anbetracht des schweren Krankheitsbildes des Angeklagten ermangelt es der gebotenen umfassenden Würdigung seines Zustands bei den Taten; diese ist demgemäß lückenhaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2014 - 5 StR 7/14;… vom 27. November 2008 - 5 StR 526/08 Rn. 10, vom 30. September 2008 - 5 StR 305/08, vom 25. Juli 2006 - 4 StR 141/06, NStZ-RR 2006, 335, 336, jeweils mwN).
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