Rechtsprechung
| BGH, 11.05.2022 - 5 StR 306/21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 176 Abs. 1 GVG; 261 StPO
Verhältnis von sitzungspolizeilichen Befugnissen und Hausrecht der Gerichtspräsidentschaft; Verwertung nicht ordnungsgemäß eingeführter Tatsachen - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafaussetzung zur Bewährung: Verwertung nicht ordnungsgemäß eingeführter Tatsachen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 56 Abs 2 StGB, § 261 StPO
Strafaussetzung zur Bewährung: Verwertung nicht ordnungsgemäß eingeführter Tatsachen - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 4 StPO, § 261 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 338 Nr. 6 StPO
- Wolters Kluwer
Versagung der Strafaussetzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Strafaussetzung zur Bewährung: Verwertung nicht ordnungsgemäß eingeführter Tatsachen
Kurzfassungen/Presse (4)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verurteilungen wegen verabredeter Brandstiftung zum zweiten Jahrestag der G20-Proteste in Hamburg überwiegend rechtskräftig
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Strengbeweisverfahren/Gerichtskundigkeit - Kein Hinweis auf "Gerichtskundigkeit”
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Corona: Begrenzung der Zuhörerzahl wegen Covid-19 - Ausschluss der Öffentlichkeit?
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Urteile zu Brandstiftung nach Hamburger G20-Gipfel überwiegend rechtskräftig - Urteile zu Brandstiftung nach Hamburger G20-Gipfel überwiegend rechtskräftig
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 20.12.2019 - 615 KLs 17/19
- OLG Hamburg, 13.01.2020 - 2 Ws 3/20
- LG Hamburg, 05.11.2020 - 615 KLs 17/19 G 30/19
- LG Hamburg, 05.11.2020 - 615 KLs 17/19 Js-G 30/19
- LG Hamburg, 05.11.2020 - KLs 4 Js-G 30/19
- BGH, 11.05.2022 - 5 StR 306/21
- LG Hamburg, 24.02.2023 - 632 KLs 10/22 G 30/19
- LG Hamburg, 24.02.2023 - 632 KLs 10/22 Js-G 30/19
- BGH, 08.11.2023 - 5 StR 259/23
Papierfundstellen
- NStZ 2023, 486
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BGH, 28.04.1987 - 5 StR 666/86
Polizeispitzel in der Untersuchungshaft
Auszug aus BGH, 11.05.2022 - 5 StR 306/21
Eine Fernwirkung auf weitere prozessuale Maßnahmen und hieraus gewonnene Erkenntnisse entfaltet ein etwaiges Beweisverwertungsverbot nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 1 StR 316/05, BGHSt 51, 1, 7 ff.; Urteile vom 28. April 1987 - 5 StR 666/86, BGHSt 34, 362, 364; vom 22. Februar 1978 - 2 StR 334/77, BGHSt 27, 355, 357 f.; zu einem - hier nicht einschlägigen - Ausnahmefall BGH, Urteil vom 18. April 1980 - 2 StR 731/79, NJW 1980, 1700). - BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77
Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch …
Auszug aus BGH, 11.05.2022 - 5 StR 306/21
Eine Fernwirkung auf weitere prozessuale Maßnahmen und hieraus gewonnene Erkenntnisse entfaltet ein etwaiges Beweisverwertungsverbot nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 1 StR 316/05, BGHSt 51, 1, 7 ff.; Urteile vom 28. April 1987 - 5 StR 666/86, BGHSt 34, 362, 364; vom 22. Februar 1978 - 2 StR 334/77, BGHSt 27, 355, 357 f.; zu einem - hier nicht einschlägigen - Ausnahmefall BGH, Urteil vom 18. April 1980 - 2 StR 731/79, NJW 1980, 1700). - BGH, 07.03.2006 - 1 StR 316/05
Prüfung der Verwertbarkeit von Zufallserkenntnissen aus einer …
Auszug aus BGH, 11.05.2022 - 5 StR 306/21
Eine Fernwirkung auf weitere prozessuale Maßnahmen und hieraus gewonnene Erkenntnisse entfaltet ein etwaiges Beweisverwertungsverbot nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 1 StR 316/05, BGHSt 51, 1, 7 ff.; Urteile vom 28. April 1987 - 5 StR 666/86, BGHSt 34, 362, 364; vom 22. Februar 1978 - 2 StR 334/77, BGHSt 27, 355, 357 f.; zu einem - hier nicht einschlägigen - Ausnahmefall BGH, Urteil vom 18. April 1980 - 2 StR 731/79, NJW 1980, 1700).
- BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11
Zum Grundsatz der Verfahrensöffentlichkeit - hier: Verbot des Tragens von …
Auszug aus BGH, 11.05.2022 - 5 StR 306/21
Da die Vorsitzende eine eigene Entscheidung getroffen hat, kommt es nicht darauf an, dass der grundsätzliche Vorrang der sitzungspolizeilichen Befugnisse gegenüber dem Hausrecht des Gerichtspräsidenten (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 1972 - 4 StR 71/72, BGHSt 24, 329; Beschluss vom 19. Januar 1982 - 5 StR 166/81; auf diese Entscheidungen Bezug nehmend BVerfG, Beschluss vom 14. März 2012, 2 BvR 2405/11, NJW 2012, 1863) bindende Regelungen der Justizverwaltung zur Kapazität eines Sitzungssaals nicht in jeglicher Hinsicht ausschließt. - BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79
Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten - Berechtigung der …
Auszug aus BGH, 11.05.2022 - 5 StR 306/21
Eine Fernwirkung auf weitere prozessuale Maßnahmen und hieraus gewonnene Erkenntnisse entfaltet ein etwaiges Beweisverwertungsverbot nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 1 StR 316/05, BGHSt 51, 1, 7 ff.; Urteile vom 28. April 1987 - 5 StR 666/86, BGHSt 34, 362, 364; vom 22. Februar 1978 - 2 StR 334/77, BGHSt 27, 355, 357 f.; zu einem - hier nicht einschlägigen - Ausnahmefall BGH, Urteil vom 18. April 1980 - 2 StR 731/79, NJW 1980, 1700). - BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66
Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei …
Auszug aus BGH, 11.05.2022 - 5 StR 306/21
Derartige Anordnungen können die Sitzungsgewalt des Vorsitzenden im Einzelfall durchaus einschränken, um etwa bau- oder gesundheitspolizeilichen Anforderungen, Erfordernissen des Brandschutzes oder Verkehrssicherungspflichten Rechnung zu tragen (vgl. bereits BGH, Urteil vom 10. Juni 1966 - 4 StR 72/66, BGHSt 21, 72 zur Einhaltung gesundheits- oder gewerbepolizeilicher Sicherungsvorschriften bei einer Augenscheinseinnahme). - BGH, 19.01.1982 - 5 StR 166/81
Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit - Verurteilung wegen …
Auszug aus BGH, 11.05.2022 - 5 StR 306/21
Da die Vorsitzende eine eigene Entscheidung getroffen hat, kommt es nicht darauf an, dass der grundsätzliche Vorrang der sitzungspolizeilichen Befugnisse gegenüber dem Hausrecht des Gerichtspräsidenten (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 1972 - 4 StR 71/72, BGHSt 24, 329; Beschluss vom 19. Januar 1982 - 5 StR 166/81; auf diese Entscheidungen Bezug nehmend BVerfG, Beschluss vom 14. März 2012, 2 BvR 2405/11, NJW 2012, 1863) bindende Regelungen der Justizverwaltung zur Kapazität eines Sitzungssaals nicht in jeglicher Hinsicht ausschließt. - BGH, 24.09.2015 - 2 StR 126/15
Inbegriffsrüge (Verwertung von nicht in der Hauptverhandlung gewonnenen und …
Auszug aus BGH, 11.05.2022 - 5 StR 306/21
b) Bei dieser Sachlage macht die Revision mit Recht geltend, das Landgericht habe bei seiner Entscheidung, die Strafaussetzung zu versagen, Tatsachen verwertet, die weder im Strengbeweisverfahren in die Beweisaufnahme eingeführt wurden noch als gerichtskundig dem Urteil zugrunde gelegt werden durften (§ 261 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2015 - 2 StR 126/15). - BGH, 13.04.1972 - 4 StR 71/72
Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Ausschluss der Öffentlichkeit einer …
Auszug aus BGH, 11.05.2022 - 5 StR 306/21
Da die Vorsitzende eine eigene Entscheidung getroffen hat, kommt es nicht darauf an, dass der grundsätzliche Vorrang der sitzungspolizeilichen Befugnisse gegenüber dem Hausrecht des Gerichtspräsidenten (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 1972 - 4 StR 71/72, BGHSt 24, 329; Beschluss vom 19. Januar 1982 - 5 StR 166/81; auf diese Entscheidungen Bezug nehmend BVerfG, Beschluss vom 14. März 2012, 2 BvR 2405/11, NJW 2012, 1863) bindende Regelungen der Justizverwaltung zur Kapazität eines Sitzungssaals nicht in jeglicher Hinsicht ausschließt.
- BGH, 08.11.2023 - 5 StR 259/23
Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten …
Auf die Revision der Angeklagten hat der Senat mit Beschluss vom 11. Mai 2022 (5 StR 306/21) das Urteil auf eine Verfahrensrüge hin mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit eine Strafaussetzung zur Bewährung versagt worden ist. - BGH, 01.04.2025 - 5 StR 119/25
Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zum Wirkstoffgehalt des gehandelten …
Zudem muss ein ausdrücklicher Hinweis auf die Behandlung einer Tatsache als gerichtskundig erteilt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2022 - 5 StR 306/21, NStZ 2023, 486).
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Rechtsprechung
| BGH, 08.11.2023 - 5 StR 259/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 56 Abs. 3 StGB
Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten zur Bewährung (Verteidigung der Rechtsordnung; Gesamtwürdigung; politische Straftaten; demonstrative Begehung; spezielle Generalprävention; Nachahmungseffekt - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverurteilung wegen Verabredung zu einer Brandstiftung: Strafvollstreckung wegen Verteidigung der Rechtsordnung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 56 Abs 3 StGB
Strafverurteilung wegen Verabredung zu einer Brandstiftung: Strafvollstreckung wegen Verteidigung der Rechtsordnung - Wolters Kluwer
Verabredung zum Verbrechen der Brandstiftung; Aussetzung der Strafe zur Bewährung
- rechtsportal.de
Verabredung zum Verbrechen der Brandstiftung; Aussetzung der Strafe zur Bewährung
- rechtsportal.de
Verabredung zum Verbrechen der Brandstiftung; Aussetzung der Strafe zur Bewährung
- datenbank.nwb.de
Strafverurteilung wegen Verabredung zu einer Brandstiftung: Strafvollstreckung wegen Verteidigung der Rechtsordnung
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 20.12.2019 - 615 KLs 17/19
- OLG Hamburg, 13.01.2020 - 2 Ws 3/20
- LG Hamburg, 05.11.2020 - 615 KLs 17/19 G 30/19
- LG Hamburg, 05.11.2020 - 615 KLs 17/19 Js-G 30/19
- LG Hamburg, 05.11.2020 - KLs 4 Js-G 30/19
- BGH, 11.05.2022 - 5 StR 306/21
- LG Hamburg, 24.02.2023 - 632 KLs 10/22 G 30/19
- LG Hamburg, 24.02.2023 - 632 KLs 10/22 Js-G 30/19
- BGH, 08.11.2023 - 5 StR 259/23
Papierfundstellen
- NJW 2024, 1676
- NStZ 2024, 157
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16
Urteil im 2. Kölner "Raser-Fall" im Ausspruch über die Bewährung aufgehoben
Auszug aus BGH, 08.11.2023 - 5 StR 259/23
Auf die weiteren Beanstandungen der Revision zur positiven Legalprognose im Sinne des § 56 Abs. 1 StGB sowie zur Bejahung besonderer Umstände gemäß § 56 Abs. 2 StGB (zu den hier geltenden, nicht allein durch prognostische Gesichtspunkte begründbaren Anforderungen vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 415/16, NJW 2017, 3011) kommt es daher nicht mehr an.Ob die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung gebietet, ist deshalb unter allseitiger Würdigung von Tat und Täter zu entscheiden, wobei generalpräventiven Erwägungen Bedeutung zukommt (BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 415/16, NJW 2017, 3011).
- BGH, 14.11.1984 - 3 StR 449/84
Umfassende Begründung eines Gerichts bei Annahme einer günstigen Sozialprognose …
Auszug aus BGH, 08.11.2023 - 5 StR 259/23
Sie hat damit erkannt, dass die demonstrative Begehung einer Straftat um ihrer allgemeinen Wahrnehmung willen einen direkten Angriff auf den öffentlichen Frieden beinhaltet und die Geltung der Rechtsordnung gezielt infrage stellt (vgl. zur Bedeutung der Verteidigung der Rechtsordnung bei der politischen Agitation dienenden Straftaten BGH, Urteil vom 14. November 1984 - 3 StR 449/84, NStZ 1985, 165).Der "Nachahmungseffekt" für potentielle Täter darf bei der gebotenen Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände deshalb nicht außer Betracht bleiben (BGH, Urteil vom 14. November 1984 - 3 StR 449/84, NStZ 1985, 165).
- BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70
Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung - …
Auszug aus BGH, 08.11.2023 - 5 StR 259/23
Bei der Entscheidung nach § 56 Abs. 3 StGB sind jedoch auch diese Gesichtspunkte zu berücksichtigen, denn zu den durch diese Norm abgesicherten Aufgaben der Strafe gehört es auch, künftigen ähnlichen Rechtsverletzungen potentieller Täter vorzubeugen (spezielle Generalprävention; vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1970 - 1 StR 353/70, BGHSt 24, 40, 44).
- BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16
Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als …
Auszug aus BGH, 08.11.2023 - 5 StR 259/23
Die Aussetzungsentscheidung des Landgerichts weist - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16, NStZ 2016, 670) - Rechtsfehler auf, da bei der Beurteilung der Frage, ob die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung der Strafe gebietet, wesentliche Gesichtspunkte außer Betracht gelassen worden sind. - BGH, 11.05.2022 - 5 StR 306/21
Verurteilungen wegen verabredeter Brandstiftung zum zweiten Jahrestag der …
Auszug aus BGH, 08.11.2023 - 5 StR 259/23
Auf die Revision der Angeklagten hat der Senat mit Beschluss vom 11. Mai 2022 (5 StR 306/21) das Urteil auf eine Verfahrensrüge hin mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit eine Strafaussetzung zur Bewährung versagt worden ist. - BGH, 21.04.2022 - 3 StR 360/21
Gerichtliche Kognitionspflicht und prozessualer Tatbegriff (Tatidentität; …
Auszug aus BGH, 08.11.2023 - 5 StR 259/23
Die zugehörigen Feststellungen sind schon deswegen aufzuheben, weil sie die Angeklagte teilweise belasten und für sie mangels Beschwer nicht mit einem Rechtsmittel angreifbar waren (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 2022 - 3 StR 360/21, NJW 2022, 2349; vom 30. November 2022 - 6 StR 243/22). - BGH, 30.11.2022 - 6 StR 243/22
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (überspannte Anforderungen an …
Auszug aus BGH, 08.11.2023 - 5 StR 259/23
Die zugehörigen Feststellungen sind schon deswegen aufzuheben, weil sie die Angeklagte teilweise belasten und für sie mangels Beschwer nicht mit einem Rechtsmittel angreifbar waren (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 2022 - 3 StR 360/21, NJW 2022, 2349; vom 30. November 2022 - 6 StR 243/22).
- LG Düsseldorf, 16.07.2025 - 9 KLs 10/25
Gewerbsmäßiger Betrug: Islamistischer Influencer "Abdelhamid" muss ins Gefängnis
Ob die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung gebietet, ist unter allseitiger Würdigung von Tat und Täter zu entscheiden, wobei generalpräventiven Erwägungen Bedeutung zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2023 - 5 StR 259/23 = NStZ 2024, 157, 158). - OLG Celle, 09.04.2024 - 2 ORs 29/24
Impfunfähigkeitsbescheinigung: Auch ein richtiges Gesundheitszeugnis kann …
Die zugehörigen Feststellungen sind schon deswegen aufzuheben, weil sie die Angeklagte potentiell belasten und für sie mangels Beschwer nicht mit einem Rechtsmittel angreifbar waren (vgl. BGH, Urteile vom 21.04.2022; Az. 3 StR 360/21, NJW 2022, 2349 [BGH 21.04.2022 - 3 StR 360/21]; vom 08.11.2023, Az. 5 StR 259/23; vom 03.01.2024, Az. 5 StR 406/23). - BGH, 03.01.2024 - 5 StR 406/23
Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfung; Lückenhaftigkeit; Zweifel; …
Die zugehörigen Feststellungen sind schon deswegen aufzuheben, weil sie den Angeklagten potentiell belasten und für ihn mangels Beschwer nicht mit einem Rechtsmittel angreifbar waren (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 2022 - 3 StR 360/21, NJW 2022, 2349; vom 8. November 2023 - 5 StR 259/23).
- BGH, 16.10.2024 - 6 StR 199/24
Freispruch, Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (lückenhafte …
Die zugehörigen Feststellungen sind schon deswegen aufzuheben, weil sie den Angeklagten potentiell belasten und für ihn mangels Beschwer nicht mit einem Rechtsmittel angreifbar waren (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 2022 - 3 StR 360/21, NJW 2022, 2349; vom 8. November 2023 - 5 StR 259/23). - BGH, 28.02.2024 - 5 StR 427/23
Voraussetzungen der erweiterten Einziehung von Taterträgen
Die zugehörigen Feststellungen sind schon deswegen aufzuheben, weil sie den Angeklagten potentiell belasten und für ihn mangels Beschwer nicht mit einem Rechtsmittel angreifbar waren (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 2022 - 3 StR 360/21, NJW 2022, 2349; vom 8. November 2023 - 5 StR 259/23; vom 3. Januar 2024 - 5 StR 406/23). - BGH, 06.06.2024 - 5 StR 624/23
Anforderungen an die Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil; lückenhafte …
Die zugehörigen Feststellungen sind schon deswegen aufzuheben, weil sie die Angeklagten potentiell belasten und für sie mangels Beschwer nicht mit einem Rechtsmittel angreifbar waren (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 2022 - 3 StR 360/21, NJW 2022, 2349; vom 8. November 2023 - 5 StR 259/23). - LG Bonn, 04.03.2026 - 27 KLs 13/23 Ob die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung gebietet, ist dabei unter allseitiger Würdigung von Tat und Täter zu entscheiden, wobei auch generalpräventiven Erwägungen Bedeutung zukommt (BGH NStZ 2024, 157).
- AG Witten, 23.10.2024 - 9 Ls 76/24
Besitzverschaffens kinderpornographischer Inhalte jugendpornographischer Inhalte …
Ob die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung gebietet, ist deshalb unter allseitiger Würdigung von Tat und Täter zu entscheiden, wobei generalpräventiven Erwägungen Bedeutung zukommt (BGH…, Urteil vom 06.07.2017 - Az. 4 StR 415/16 -, Rn. 29, juris; Urteil vom 08.11.2023 - Az. 5 StR 259/23 -, Rn. 22, juris). - AG Witten, 02.05.2025 - 9 Ls 16/24
Gefährlicher Körperverletzung u.a.
Demgegenüber ist es unerheblich, dieselben Strafzumessungstatsachen bei der Strafbemessung im engeren Sinne und der Entscheidung nach § 56 Abs. 3 StGB zu verwerten (BGH…, Urteil vom 06.07.2017 - Az. 4 StR 415/16 -, Rn. 29, juris; Urteil vom 08.11.2023 - Az. 5 StR 259/23 -, Rn. 22, juris; OLG Hamm…, Urteil vom 20.08.2024 - Az. 4 ORs 57/24 -, Rn. 94 f., juris).
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