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Rechtsprechung
   BGH, 31.01.2023 - 5 StR 321/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,2609
BGH, 31.01.2023 - 5 StR 321/22 (https://dejure.org/2023,2609)
BGH, Entscheidung vom 31.01.2023 - 5 StR 321/22 (https://dejure.org/2023,2609)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2023 - 5 StR 321/22 (https://dejure.org/2023,2609)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB; § 74 StGB; § 358 StPO
    Rechtsfehlerhafte Einziehungsentscheidung (Taterträge; Tatmittel; Rechenfehler; Korrektur; Verschlechterungsverbot)

  • openjur.de
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 415/21

    Einziehung von mit Erträgen aus Betäubungsmitteln erworbenen Kryptowährungen …

    Auszug aus BGH, 31.01.2023 - 5 StR 321/22
    Zwar muss ein derartiges Rechenversehen nicht stets einen auf die Revision allein des Angeklagten hin unantastbaren tatbezogenen Vorteil darstellen (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 3 StR 415/21 Rn. 15).
  • BGH, 30.03.2011 - 4 StR 25/11

    Anordnung des Verfalls (mangelnde Feststellungen; aus der Tat erlangt; für die …

    Auszug aus BGH, 31.01.2023 - 5 StR 321/22
    a) Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift - dem Revisionsvorbringen folgend - zutreffend ausgeführt hat, handelte es sich bei den insgesamt 200.000 Euro, die der Angeklagte in den Fällen 9 und 10 der Urteilsgründe von seinen Auftraggebern erhielt und an die Betäubungsmittelverkäufer in Spanien übergab, nicht um Taterträge im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2011 - 4 StR 25/11 Rn. 5), sondern um Tatmittel gemäß § 74 StGB (…Volkmer/Fabricius in Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 33 Rn. 152).
  • BGH, 08.02.2022 - 3 StR 374/21

    Korrektur der Anordnung der Einziehung von Wertersatz

    Auszug aus BGH, 31.01.2023 - 5 StR 321/22
    Einer Verrechnung mit den in den Fällen 9 und 10 der Urteilsgründe zu Unrecht eingezogenen 200.000 Euro steht hier jedoch das tatbezogene Verschlechterungsverbot aus § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO entgegen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 3 StR 374/21 Rn. 7 mwN), weil sich aus der - im Gesamtergebnis fehlerhaften - Berechnung des Landgerichts nicht ergibt, bei welchem der Fälle es sich zugunsten des Angeklagten verrechnet hat.
  • BGH, 18.10.2023 - 1 StR 214/23

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Anwendbarkeit des neuen …

    Im Übrigen stünde das tatbezogen zu prüfende Verschlechterungsverbot nach § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO entgegen (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2022 - 3 StR 374/21 Rn. 7;… vom 11. Januar 2022 - 3 StR 415/21 Rn. 15; vom 31. Januar 2023 - 5 StR 321/22 Rn. 6;… vom 7. Juli 2021 - 2 StR 20/21 Rn. 5 …und vom 12. Mai 2020 - 3 StR 82/20 Rn. 11).
  • BGH, 13.08.2024 - 5 StR 424/23

    Antrag auf Übergang in das objektive Verfahren bei der Einziehung nach …

    Aus den Urteilsgründen, in denen die für jede Tat angesetzten Teilbeträge nicht ausgewiesen sind, ergibt sich jedoch nicht, bei welchem der Fälle sich das Landgericht zugunsten des Angeklagten verrechnet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2023 - 5 StR 321/22).
  • BGH, 19.06.2024 - 5 StR 455/23

    Revisionsvortrag bei Verfahrensrüge wegen Unverwertbarkeit von EncroChat-Daten; …

    Ebenso wenig kommt eine Verrechnung insoweit in Betracht, als das Landgericht bei der Ermittlung des Gesamteinziehungsbetrages zu Gunsten des Angeklagten in Höhe von 13.200 Euro von einem zu geringen Einziehungsbetrag ausgegangen ist, weil sich aus der im Ergebnis fehlerhaften Berechnung des Landgerichts nicht ergibt, bei welchem der Fälle es sich zugunsten des Angeklagten verrechnet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2023 - 5 StR 321/22).
  • BGH, 23.05.2024 - 5 StR 170/23

    Rechtsfehlerfreie Ablehnung der Ladung eines Auslandszeugen

    Dabei hat sie übersehen, dass es sich hier bei dem ihm zum Kauf übergebenen Geldbetrag nicht um Taterträge im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2023 7 8 - 5 StR 321/22), sondern um Tatmittel gemäß § 74 StGB (…Volkmer/Fabricius in Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 33 Rn. 152).
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