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| BGH, 07.09.1993 - 5 StR 327/93 |
Zitiervorschläge
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Verwüstung in der Gaststätte
§ 323a StGB i.V.m. § 255 StGB, § 24 StGB, Rücktritt von der Rauschtat
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Art der schuldlos begangenen Rauschtat als Kriterium für die Bemessung der Schuld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1994, 131
- StV 1994, 304
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82
leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK
Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 5 StR 327/93
Mit dem Generalbundesanwalt entnimmt der Senat dem Gesamtzusammenhang der Urteilsfeststellungen - ungeachtet einzelner mißverständlicher Formulierungen (UA S. 12) - die erforderliche zweifelsfreie Überzeugung des Bezirksgerichts von einem Rausch des Angeklagten (BGHSt 32, 48, 54;… BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Rausch 1 und 3). - BGH, 07.08.1986 - 4 StR 365/86
Strafbarkeit wegen Totschlags im Zustand aufgehobener Hemmungsfähigkeit aufgrund …
Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 5 StR 327/93
Mit dem Generalbundesanwalt entnimmt der Senat dem Gesamtzusammenhang der Urteilsfeststellungen - ungeachtet einzelner mißverständlicher Formulierungen (UA S. 12) - die erforderliche zweifelsfreie Überzeugung des Bezirksgerichts von einem Rausch des Angeklagten (BGHSt 32, 48, 54; BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Rausch 1 und 3). - BGH, 08.12.1992 - 4 StR 562/92
Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Vollrauschs - Schuldspruchreife bei …
Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 5 StR 327/93
Mit dem Generalbundesanwalt entnimmt der Senat dem Gesamtzusammenhang der Urteilsfeststellungen - ungeachtet einzelner mißverständlicher Formulierungen (UA S. 12) - die erforderliche zweifelsfreie Überzeugung des Bezirksgerichts von einem Rausch des Angeklagten (BGHSt 32, 48, 54; BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Rausch 1 und 3).
- BGH, 28.06.2000 - 3 StR 156/00
Annahme von Vorsatz beim Vollrausch; Entsprechende Anwendung der Rücktrittsregeln …
Auch wenn bei einem Vollrausch dem Täter die Herbeiführung des Rausches und nicht die im rauschbedingten Zustand begangene rechtswidrige Tat zum Vorwurf gemacht wird, so sind dennoch die Bestimmungen über den strafbefreienden Rücktritt analog anzuwenden, wenn der mit natürlichem Vorsatz handelnde Täter vom Versuch der Rauschtat freiwillig zurücktritt (…BGHR StGB § 323 aI Rücktritt 1; BGH NStZ 1994, 131 mit Anm. Kusch).
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