Rechtsprechung
| BGH, 10.09.2025 - 5 StR 341/25 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO
Erfolglose Verfahrensrügen (Darstellungsanforderungen; Angriffsrichtung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung der Revisionen mit Anm. zu den Verfahrensrügen - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Berlin I, 13.09.2024 - 540 Ks 1/23
- LG Berlin, 13.09.2024 - 540 Ks 1/23
- BGH, 10.09.2025 - 5 StR 341/25
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.10.2022 - 5 StR 184/22
Berliner Verurteilungen wegen Immobilienbetrugs zum Nachteil eines älteren …
Auszug aus BGH, 10.09.2025 - 5 StR 341/25
Als Ausschöpfungsrüge versagt das Vorbringen schon deswegen, weil sich dem lediglich aneinandergereihten Vortrag mehrerer Gutachten und Alleltabellen (mehr als 400 Seiten) nicht entnehmen lässt, woraus sich die im Urteil vermisste Tatsache konkret ergeben soll (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2022 - 5 StR 184/22). - BGH, 29.06.2021 - 1 StR 287/20
Aufklärungsrüge (Begründungsanforderungen); Inbegriffsrüge (keine umfassende …
Auszug aus BGH, 10.09.2025 - 5 StR 341/25
Mit der Angriffsrichtung einer Aufklärungsrüge wäre die Rüge unzulässig, weil weder konkrete Tatsachen noch Beweismittel bezeichnet werden, derer sich das Gericht hätte bedienen müssen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2021 - 1 StR 287/20 Rn. 14). - BGH, 19.06.2024 - 5 StR 455/23
Revisionsvortrag bei Verfahrensrüge wegen Unverwertbarkeit von EncroChat-Daten; …
Auszug aus BGH, 10.09.2025 - 5 StR 341/25
Der Vortrag, dass Beweismittel offenkundig nicht ausreichend ausgeschöpft worden seien, ersetzt die Beanstandung einer konkreten gerichtlichen Verfahrensweise nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2020 - 5 StR 672/19; vom 19. Juni 2024 - 5 StR 455/23 Rn. 24). - BGH, 04.01.2023 - 5 StR 412/22
Rüge der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung wegen nicht hinreichend …
Auszug aus BGH, 10.09.2025 - 5 StR 341/25
Rn. 10 Die wegen Zurückweisung von Aussetzungsanträgen erhobene Rüge ("§§ 199 Abs. 2, 265 Abs. 4, 337, 338 Nr. 8 StPO; Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 b MRK") ist auch deshalb unzulässig, weil es an der notwendigen Darstellung des Verfahrensgangs unter Mitteilung der konkreten zeitlichen und sonstigen Umstände fehlt, aus denen sich ergibt, warum die der Verteidigung zur Verfügung stehende Zeit zur Sichtung von Aktenbestandteilen nicht ausgereicht haben sollte (zu den Anforderungen vgl. BGH, Beschluss vom 4. Januar 2023 - 5 StR 412/22, NStZ 2024, 59 f.). - BGH, 14.05.2020 - 5 StR 672/19
Revision in Strafsachen: Unzureichende Begründung von Verfahrensrügen
Auszug aus BGH, 10.09.2025 - 5 StR 341/25
Der Vortrag, dass Beweismittel offenkundig nicht ausreichend ausgeschöpft worden seien, ersetzt die Beanstandung einer konkreten gerichtlichen Verfahrensweise nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2020 - 5 StR 672/19;… vom 19. Juni 2024 - 5 StR 455/23 Rn. 24).
- BayObLG, 21.07.2026 - 206 StRR 103/26
Revision, Verfahrensrüge, Beweiswürdigung, Sachverständigengutachten, Ablehnung …
Ein solches Vorgehen genügt den Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Revisionsvortrag nicht (BGH, Beschluss vom 14. Mai 2020, 5 StR 672/19, NStZ 2020, 625; Beschluss vom 10. September 2025, 5 StR 341/25, juris Rn. 9; st. Rspr.). - BGH, 10.02.2026 - 5 StR 432/25 Dies genügt den Vortragsanforderungen nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2025 - 5 StR 341/25).
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