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Rechtsprechung
   BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2001
BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94 (https://dejure.org/1994,2001)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1994 - 5 StR 342/94 (https://dejure.org/1994,2001)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1994 - 5 StR 342/94 (https://dejure.org/1994,2001)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fortgesetzte Handlung - Vergewaltigung - Individualisierung - Schuldspruch - Revision - Einzeltaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 ; StPO § 354

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2617
  • MDR 1994, 988
  • VersR 1994, 1128
  • WM 1994, 2029
  • BB 1994, 1666
  • DB 1994, 2338
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94
    Dieser dem angefochtenen Urteil sicher zu entnehmende Mindestschuldumfang bleibt quantitativ und qualitativ hinter dem von der Strafkammer angenommenen Schuldumfang der Taten zum Nachteil M so weit zurück, daß der Angeklagte durch die - mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]) unvereinbare - Annahme einer einheitlichen fortgesetzten Tat zum Nachteil M beschwert ist.

    b) Die Annahme einer weiteren Tat der fortgesetzten sexuellen Nötigung in 50 Einzelfällen ist zwar rechtsfehlerhaft sowohl hinsichtlich der Annahme einer fortgesetzten Handlung (BGH - Großer Senat für Strafsachen - NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]) als auch hinsichtlich der Zahl der angenommenen Einzelakte, deren Berechnung den gleichen Bedenken unterliegt wie in den Fällen zum Nachteil M. Hierdurch wird der Angeklagte jedoch nicht beschwert.

    Er wird auch zu beachten haben, daß der Übergang von der bisherigen Praxis weitgehender Annahme des Fortsetzungszusammenhanges zur Anwendung der §§ 53, 54 StGB (Tatmehrheit) nicht zur Erhöhung des allgemeinen Strafniveaus, insbesondere im Hinblick auf die tatsächliche Höhe der Freiheitsstrafen, zu führen braucht (BGH - Großer Senat für Strafsachen - NJW 1994, 1663, 1668 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]; BGH, Beschluß vom 16. Mai 1994 - 3 StR 118/94 -), und wird hier zudem im Ergebnis dem beträchtlich verminderten Schuldumfang Rechnung zu tragen haben.

  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94

    Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94
    Zwar erachtet der Senat bei einer erst nach Jahren aufgedeckten Vielzahl sexueller Übergriffe auf ein allein als Beweismittel zur Verfügung stehendes Kind eine Überzeugungsbildung des Tatrichters, die, vom Gesamtbild des Geschehensablaufs ausgehend, zur Festlegung einer Mindestzahl der nicht notwendig näher individualisierten Einzeltaten im Tatzeitraum gelangt, für methodisch geeignet (vgl. Senatsbeschluß vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 -, insoweit in Abgrenzung zu BGH NStZ 1994, 352; vgl. auch BGH, Beschluß vom 16. Mai 1994 - 3 StR 39/94 -).

    Zu ergänzen ist allerdings, da Fortsetzungszusammenhang tatsächlich nicht gegeben ist, wegen der nicht sicher festgestellten weitergehenden Einzeltatvorwürfe auch insoweit ein Teilfreispruch (vgl. Senatsbeschlüssevom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - undvom 18. Mai 1994 - 5 StR 249/94 -).

  • BGH, 25.03.1994 - 3 StR 18/94

    Anforderungen - Feststellungen - Serienstraftat

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94
    Dies unterliegt im vorliegenden Fall durchgreifenden Bedenken schon wegen der Pauschalierung (vgl. BGH NStZ 1994, 352, 353 m.w.N.), insbesondere aber angesichts des verhältnismäßig geringen Ausmaßes der pauschal festgestellten körperlichen Zwangsausübung (Festhalten, grobes Anfassen des Arms) auf die Geschädigte, welche vor ihrem autoritären Vater wegen der Drohung, es "passiere etwas", Angst - nicht in erster Linie um sich selbst, sondern um ihre Mutter, ihre Schwester und ihren Hund - verspürte (UA S. 18 f.).

    Zwar erachtet der Senat bei einer erst nach Jahren aufgedeckten Vielzahl sexueller Übergriffe auf ein allein als Beweismittel zur Verfügung stehendes Kind eine Überzeugungsbildung des Tatrichters, die, vom Gesamtbild des Geschehensablaufs ausgehend, zur Festlegung einer Mindestzahl der nicht notwendig näher individualisierten Einzeltaten im Tatzeitraum gelangt, für methodisch geeignet (vgl. Senatsbeschluß vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 -, insoweit in Abgrenzung zu BGH NStZ 1994, 352; vgl. auch BGH, Beschluß vom 16. Mai 1994 - 3 StR 39/94 -).

  • BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84

    Rücktritt vom Versuch der sexuellen Nötigung

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94
    In den von Mitte 1984 bis Mitte 1992 angenommenen Fällen hat der Angeklagte jeweils den Beischlaf vollzogen; die hiermit verbundenen Sexualhandlungen, welche die Strafkammer insoweit festgestellt hat (UA S. 19), treten gegenüber § 177 StGB zurück (vgl. BGHSt 33, 142, 146 f.;… BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 2, 4, 5).
  • BGH, 16.05.1994 - 3 StR 118/94

    Sexueller Mißbrauch - Fortgesetzte Handlung - Individualisierte Tathandlung

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94
    Er wird auch zu beachten haben, daß der Übergang von der bisherigen Praxis weitgehender Annahme des Fortsetzungszusammenhanges zur Anwendung der §§ 53, 54 StGB (Tatmehrheit) nicht zur Erhöhung des allgemeinen Strafniveaus, insbesondere im Hinblick auf die tatsächliche Höhe der Freiheitsstrafen, zu führen braucht (BGH - Großer Senat für Strafsachen - NJW 1994, 1663, 1668 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]; BGH, Beschluß vom 16. Mai 1994 - 3 StR 118/94 -), und wird hier zudem im Ergebnis dem beträchtlich verminderten Schuldumfang Rechnung zu tragen haben.
  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 356/88

    Anforderungen an das Freiwilligkeits-Merkmal beim Rücktritt vom Versuch der …

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94
    In den von Mitte 1984 bis Mitte 1992 angenommenen Fällen hat der Angeklagte jeweils den Beischlaf vollzogen; die hiermit verbundenen Sexualhandlungen, welche die Strafkammer insoweit festgestellt hat (UA S. 19), treten gegenüber § 177 StGB zurück (vgl. BGHSt 33, 142, 146 f.; BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 2, 4, 5).
  • BGH, 20.08.1992 - 4 StR 302/92

    Anfechtung des Urteils durch den Nebenkläger, mit dem Ziel einer Änderung des …

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94
    In den von Mitte 1984 bis Mitte 1992 angenommenen Fällen hat der Angeklagte jeweils den Beischlaf vollzogen; die hiermit verbundenen Sexualhandlungen, welche die Strafkammer insoweit festgestellt hat (UA S. 19), treten gegenüber § 177 StGB zurück (vgl. BGHSt 33, 142, 146 f.; BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 2, 4, 5).
  • BGH, 18.05.1994 - 5 StR 249/94

    Fortgesetzte Handlung - Sexueller Mißbrauch - Einzelakte - Beschwer des …

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94
    Zu ergänzen ist allerdings, da Fortsetzungszusammenhang tatsächlich nicht gegeben ist, wegen der nicht sicher festgestellten weitergehenden Einzeltatvorwürfe auch insoweit ein Teilfreispruch (vgl. Senatsbeschlüssevom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - undvom 18. Mai 1994 - 5 StR 249/94 -).
  • BGH, 16.05.1994 - 3 StR 39/94

    Sexuelle Nötigung - Fortgesetzte Handlung - Reformatio in peius

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94
    Zwar erachtet der Senat bei einer erst nach Jahren aufgedeckten Vielzahl sexueller Übergriffe auf ein allein als Beweismittel zur Verfügung stehendes Kind eine Überzeugungsbildung des Tatrichters, die, vom Gesamtbild des Geschehensablaufs ausgehend, zur Festlegung einer Mindestzahl der nicht notwendig näher individualisierten Einzeltaten im Tatzeitraum gelangt, für methodisch geeignet (vgl. Senatsbeschluß vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 -, insoweit in Abgrenzung zu BGH NStZ 1994, 352; vgl. auch BGH, Beschluß vom 16. Mai 1994 - 3 StR 39/94 -).
  • BGH, 25.01.1994 - 5 StR 678/93

    Sexuelle Nötigung - Fortgesetzte Handlung - Einzelakt - Revisionsgericht - …

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94
    e) Der Senat sieht mit Rücksicht auf das in Fällen dieser Art überragend wichtige Interesse des Opferschutzes (vgl. auch Senatsbeschlüssevom 25. Januar 1994 - 5 StR 678/93 - undvom 18. Mai 1994 - 5 StR 252/94 -) von einer Aufhebung des Schuldspruchs wegen der Taten zum Nachteil M ab, spricht den Angeklagten der insoweit im einzelnen aus dem Urteil feststellbaren neun Einzeltaten schuldig - woran § 265 StPO nicht hindert, da sich der Angeklagte insoweit nicht wirksamer hätte verteidigen können - und spricht ihn im übrigen wegen des weitergehenden Anklagevorwurfs frei.
  • BGH, 20.01.1993 - 3 StR 540/92

    Gewaltanwendung - Sexuelle Handlung - Tatvorbereitung - Unrechtsgehalt - …

  • BGH, 18.05.1994 - 5 StR 252/94

    Revision - Schuldspruch - Fortsetzungszusammenhang

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Die Revisionsgerichte knüpfen an dieses Anliegen auch bei der Frage der Notwendigkeit der Aufhebung und Zurückweisung an (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 7; § 354 Abs. 1 Sachentscheidung 5; zur verfassungskonformen Auslegung unter Opferschutzgesichtspunkten siehe auch BVerfG - Kammer -, Beschluß vom 27. Februar 2000 - 2 BvL 4/98).
  • BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95

    Schwere räuberische Erpressung - Raub - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Flucht - …

    Daß diese späteren Fahrten nicht individuell bezeichnet, sondern nur zeitlich eingegrenzt und in ihrer Mindestzahl für bestimmte Zeiträume festgestellt wurden, stand ihrer Aburteilung nicht entgegen; Feststellungen dieser Art sind bei gleichartigen Serientaten auch heute noch zulässig (vgl. BGHSt 40, 138, 160 f.; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 6 und 7; BGH NStZ 1995, 78).
  • BGH, 17.04.2007 - 4 StR 34/07

    Vergewaltigung (Serientaten; Feststellung des Einsatzes eines Nötigungsmittels; …

    Auch bei serienmäßig begangenen Vergewaltigungstaten, zumal wenn diese über einen erheblichen Zeitraum (hier: mehr als anderthalb Jahre) begangen werden, bedarf der jeweilige Einsatz des Nötigungsmittels genauer Feststellungen (st. Rspr., vgl. BGHSt 42, 107 f.; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 7).
  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 370/99

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung; Glaubwürdigkeit; Inbegriff der Hauptverhandlung

    Rn. 5 Dabei bedarf keiner Entscheidung, ob mit den im Urteil getroffenen Feststellungen die abgeurteilten zehn Vergewaltigungstaten so konkret und individuell belegt sind, wie dies auch bei Serientaten erforderlich ist (vgl. BGHSt 42, 107; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 7).
  • BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94

    Fortgesetzter sexueller Mißbrauch von Kindern in Tateinheit mit fortgesetztem …

    Soweit der Tatrichter nach dem Gesamtbild des Geschehensablaufs jeweils für einen festliegenden Zeitraum eine Mindestzahl gleichartiger Einzeltaten feststellt, ist dies nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 -, vom 15. Juni 1994 - 4 StR 221/94 - und 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94).
  • BGH, 14.12.2000 - 5 StR 551/00

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Sexueller Mißbrauch eines Schutzbefohlenen; …

    Rn. 2 1. Grundsätzlich nimmt der Senat die Feststellung der Anzahl der einzelnen Taten, die in Fällen von Serientaten der hier vorliegenden Art methodisch unbedenklich ist (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 6 und 7), im Ergebnis - bis auf eine teilweise eingetretene Verjährung der ersten Tatserie (unten 2) und auf einen Fehler des Tatrichters bei der Bestimmung des Beginns der zweiten Tatserie (unten 3) - hin.
  • BGH, 10.05.2005 - 1 StR 75/05

    Verfahrenseinstellung mit Rücksicht auf den Opferschutz; Verweisung nach § 354 …

    Rn. 3 1. Der Senat stellt auf Antrag des Generalbundesanwalts in den Fällen II. 2. b) der Urteilsgründe (im Jahre 2002 begangene fünf Taten des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes zum Nachteil der K.) aus Gründen der Prozeßökonomie und mit Rücksicht auf das in Fällen der vorliegenden Art bedeutsame Interesse des Opferschutzes (vgl. BGHR § 267 StPO Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 7; BGH NStZ 2001, 161) das Verfahren gemäß § 154 Abs. 2 StPO ein.
  • BGH, 24.08.1994 - 1 StR 432/94

    Feststellung einzelner Taten durch Verschaffen der Überzeugung von einer …

    Der Senat (wie auch der 5. Senat in BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - und vom 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94) teilt nicht die Bedenken des 3. Strafsenats (NStZ 1994, 393) und Zschockelt (NStZ 1994, 361, 363) [BGH 23.02.1994 - 2 StR 725/93], unter solchen Umständen sei richterliche Überzeugungsbildung nicht möglich.
  • BGH, 06.09.1994 - 4 StR 485/94

    Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen

    So ist es grundsätzlich methodisch zulässig, wenn der Tatrichter, ausgehend von dem Gesamtbild des Geschehensablaufs, für einen festliegenden Zeitraum die sichere Überzeugung von einer Mindestzahl nicht notwendig durch individuelle Merkmale voneinander unterscheidbarer Einzeltaten gewinnt (vgl. Senatsbeschluß vom 15. Juni 1994 - 4 StR 221/94 - ferner BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - und 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94 -).
  • BGH, 16.11.1999 - 4 StR 528/99

    Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung bei der Vergewaltigung (Anwendung von …

    Auch bei serienmäßig begangenen Vergewaltigungstaten - zumal über einen erheblichen Zeitraum (hier anderthalb Jahre) hinaus - bedarf der jeweilige Einsatz des Nötigungsmittels genauer Feststellung (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 7).
  • BGH, 01.08.1996 - 5 StR 252/96

    Möglichkeit der Feststellung serienmäßigen gewaltsamen Mißbrauchs ohne …

  • BGH, 18.03.1998 - 5 StR 65/98

    Verjährung von in der DDR begangenen Sexualstraftaten

  • BGH, 28.12.1994 - 3 StR 537/94

    Beurkundung - Urkunde - Rechenoperation

  • BGH, 24.07.2001 - 1 StR 286/01

    Versuchter Mord; Besondere Schuldschwere; Schwere Körperverletzung; …

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