Rechtsprechung
| BGH, 10.09.2014 - 5 StR 351/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 257c StPO
Lückenhafte Beweiswürdigung wegen eines Erörterungsmangels (fehlende Prüfung der Glaubhaftigkeit einer belastenden Aussage; unterlassene Erörterung tätergünstiger Indizien); Verbot informeller Absprachen ohne Protokollierung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verständigung im Strafverfahren: Unzulässigkeit informeller Absprachen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 154 Abs 2 StPO, § 257c StPO, § 273 Abs 1a StPO
Verständigung im Strafverfahren: Unzulässigkeit informeller Absprachen - Wolters Kluwer
Richterliche Beweiswürdigung bei einer beabsichtigten mittäterschaftlichen Geldautomatenmanipulation
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 152b Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 4
Richterliche Beweiswürdigung bei einer beabsichtigten mittäterschaftlichen Geldautomatenmanipulation - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 16.12.2013 - 6 KLs 810 Js 42091/13
- BGH, 10.09.2014 - 5 StR 351/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 129
- StV 2015, 153
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
Auszug aus BGH, 10.09.2014 - 5 StR 351/14
Das Landgericht hat bei seinem Vorgehen die gesetzlichen Vorgaben einer Verständigung, wie sie in § 257c StPO statuiert sind, missachtet (zur Unzulässigkeit informeller Absprachen: BVerfGE 133, 168). - BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08
Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung; …
Auszug aus BGH, 10.09.2014 - 5 StR 351/14
Die Beweiswürdigung des Landgerichts hält - auch eingedenk des beschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsumfangs (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401) - sachlich-rechtlicher Überprüfung nicht stand. - BGH, 21.08.2001 - 5 StR 291/01
Pflichtverteidigerwechsel in der Revision; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung …
Auszug aus BGH, 10.09.2014 - 5 StR 351/14
Insoweit kommt es auf den Vollstreckungsstand hinsichtlich der Geldstrafe zum Zeitpunkt des Urteils des Landgerichts Bayreuth vom 8. März 2012 an, weil dort bewusst von einer Einbeziehung der Geldstrafe lediglich deshalb abgesehen worden ist, weil der Angeklagte nach Versäumung der Einspruchsfrist gegen den Strafbefehl Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2001 - 5 StR 291/01, NStZ 2001, 645).
- BGH, 24.05.2017 - 1 StR 598/16
Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang, berauschende …
Nach dem Vortrag der Revision bleibt offen, ob eine Verletzung von § 257c StPO wegen einer sog. informellen Absprache (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 24. September 2013 - 2 StR 267/13, BGHSt 59, 21 ff. und vom 10. September 2014 - 5 StR 351/14, StV 2015, 153) geltend gemacht oder lediglich ein Verstoß gegen die allgemeine Verfahrensfairness (Art. 6 Abs. 1 EMRK) beanstandet werden soll. - BGH, 17.06.2015 - 2 StR 139/14
Mitteilung über Verständigungsgespräche (Anlass der Mitteilungspflicht: alle …
- BGH, 19.07.2017 - 4 StR 536/16
Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche …
Anders als in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. September 2014 (5 StR 351/14, StV 2015, 153), auf den sich die Revision ebenfalls bezieht, äußerte der Vorsitzende sich in diesem Zusammenhang auch nicht zu einer Straferwartung.
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