Rechtsprechung
| BGH, 04.01.2023 - 5 StR 393/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 74 StGB; § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Einziehung von Tatmitteln - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Einziehung eines Messers als Tatmittel
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 30a Abs 2 Nr 2 BtMG, § 74 Abs 1 StGB
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Einziehung eines Messers als Tatmittel - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 33 BtMG, § 74 Abs. 1 StGB, § 74 Abs. 1 Halbsatz 2 StGB, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 74 Abs. 1 Halbsatz 2 Alt. 1 StGB, § 74 Abs. 1 Halbsatz 2 Alt. 2 StGB, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Aufhebung der angeordneten Einziehung mangels Bestimmung der verpackten Waffen zur Begehung der Tat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 74 Abs. 1 Hs. 2 Alt. 1-2
Aufhebung der angeordneten Einziehung mangels Bestimmung der verpackten Waffen zur Begehung der Tat - datenbank.nwb.de
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Einziehung eines Messers als Tatmittel
Verfahrensgang
- LG Berlin, 07.04.2022 - 503 KLs 7/21
- BGH, 04.01.2023 - 5 StR 393/22
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 79
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.12.1956 - 4 StR 406/56
Auszug aus BGH, 04.01.2023 - 5 StR 393/22
Sie waren Tatmittel, weil das mithin gegebene bewusste Beisichführen der Waffe einen die Strafbarkeit erhöhenden Umstand darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1956 - 4 StR 406/56, BGHSt 10, 28, 33;… LK/Lohse, StGB, 13. Aufl., § 74 Rn. 18).
- BGH, 20.07.2023 - 4 StR 32/23
Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Aussage gegen Aussage: Darstellung in …
Nach den Feststellungen und den sie tragenden Beweiserwägungen liegt fern, dass es sich bei dem Mobiltelefon um ein Tatmittel, also um einen Gegenstand handelt, der zur Begehung oder zur Vorbereitung der Tat gebraucht oder bestimmt gewesen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Januar 2023 - 5 StR 393/22, NStZ-RR 2023, 79, 80;… Beschluss vom 3. Juli 2018 - 1 StR 264/18 Rn. 4;… Beschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 StR 362/04 Rn. 3; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1956 - 4 StR 406/56, BGHSt 10, 28, 29).Nach den Feststellungen und den sie tragenden Beweiserwägungen liegt fern, dass es sich bei dem Mobiltelefon um ein Tatmittel, also um einen Gegenstand handelt, der zur Begehung oder zur Vorbereitung der Tat gebraucht oder bestimmt gewesen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Januar 2023 - 5 StR 393/22, NStZ-RR 2023, 79, 80;… Beschluss vom 3. Juli 2018 - 1 StR 264/18 Rn. 4;… Beschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 StR 362/04 Rn. 3; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1956 - 4 StR 406/56, BGHSt 10, 28, 29).
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