Rechtsprechung
| BGH, 07.12.1965 - 5 StR 411/65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verletzung gerichtlicher Sachaufklärungspflichten - Vernehmung eines Zeugen - Vermeidbarkeit eines Irrtums über die Verbindlichkeit eines militärischen Befehls
- junsv.nl
Deportation von mindestens 6700 jüdischen Männern, Frauen und Kindern aus Wlodawa, die anschliessend im KL Sobibor vergast oder nahe Wlodawa erschossen wurden. Einzelerschiessung mehrerer Juden, meist wegen Verstosses gegen die Verordnung über Aufenthaltsbeschränkungen ...
Verfahrensgang
- LG Hannover, 29.10.1964 - 2 Ks 4/63
- BGH, 07.12.1965 - 5 StR 411/65
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.11.1964 - 2 StR 71/64
Tötung von insgesamt mindestens 150.000 jüdischen Männern, Frauen und Kindern …
Auszug aus BGH, 07.12.1965 - 5 StR 411/65
Wer sich darauf beruft, durch unwiderstehliche Drohung oder durch allgemeinen Notstand (§§ 52, 54 StGB) zu einer Straftat genötigt worden zu sein, ist nur entschuldigt, wenn er sich nach dem Maß aller seiner Kräfte bemüht hat, der Gefahr auf andere, die Straftat vermeidende Weise zu entgehen (vgl. außer der im Urteil angeführten nicht veröffentlichten Entscheidung 5 StR 344/63 vom 8. Oktober 1963 ferner BGHSt 18, 311 und die ebenfalls nichtveröffentlichte Entscheidung BGH 2 StR 71/64 vom 25. November 1964). - BGH, 29.03.1963 - 4 StR 500/62
Prüfung der Fähigkeit des Zeugen zum Begreifen des Wesens eines Eids durch den …
Auszug aus BGH, 07.12.1965 - 5 StR 411/65
Wer sich darauf beruft, durch unwiderstehliche Drohung oder durch allgemeinen Notstand (§§ 52, 54 StGB) zu einer Straftat genötigt worden zu sein, ist nur entschuldigt, wenn er sich nach dem Maß aller seiner Kräfte bemüht hat, der Gefahr auf andere, die Straftat vermeidende Weise zu entgehen (vgl. außer der im Urteil angeführten nicht veröffentlichten Entscheidung 5 StR 344/63 vom 8. Oktober 1963 ferner BGHSt 18, 311 und die ebenfalls nichtveröffentlichte Entscheidung BGH 2 StR 71/64 vom 25. November 1964). - BGH, 08.10.1963 - 5 StR 344/63
Deportation der jüdischen Bevölkerung von Krakau, Miechow, Przemysl, Rzeszow und …
Auszug aus BGH, 07.12.1965 - 5 StR 411/65
Wer sich darauf beruft, durch unwiderstehliche Drohung oder durch allgemeinen Notstand (§§ 52, 54 StGB) zu einer Straftat genötigt worden zu sein, ist nur entschuldigt, wenn er sich nach dem Maß aller seiner Kräfte bemüht hat, der Gefahr auf andere, die Straftat vermeidende Weise zu entgehen (vgl. außer der im Urteil angeführten nicht veröffentlichten Entscheidung 5 StR 344/63 vom 8. Oktober 1963 ferner BGHSt 18, 311 und die ebenfalls nichtveröffentlichte Entscheidung BGH 2 StR 71/64 vom 25. November 1964). - BGH, 22.02.1955 - 5 StR 633/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.12.1965 - 5 StR 411/65
Obwohl nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO eine richterliche Vernehmungsniederschrift grundsätzlich verlesen werden darf, kann der erkennende Richter im Einzelfall allerdings die Pflicht haben, den Zeugen noch einmal persönlich zu vernehmen, wenn dies angesichts der Bedeutung der Beweisfrage und unter Berücksichtigung der Hinderungsgründe erforderlich erscheint (vgl. BGH 3 StR 629/53 vom 24. Juni 1954 und 5 StR 633/54 vom 22. Februar 1955). - BGH, 24.06.1954 - 3 StR 629/53
Erschiessung jüdischer und nicht-jüdischer Polen, teils im Rahmen einer …
Auszug aus BGH, 07.12.1965 - 5 StR 411/65
Obwohl nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO eine richterliche Vernehmungsniederschrift grundsätzlich verlesen werden darf, kann der erkennende Richter im Einzelfall allerdings die Pflicht haben, den Zeugen noch einmal persönlich zu vernehmen, wenn dies angesichts der Bedeutung der Beweisfrage und unter Berücksichtigung der Hinderungsgründe erforderlich erscheint (vgl. BGH 3 StR 629/53 vom 24. Juni 1954 und 5 StR 633/54 vom 22. Februar 1955).
- LG Hamburg, 09.02.1968 - 147 Ks 2/67
Tötung der bei der Enterdung von Massengräbern in Weissrussland und Ostpolen …
Zwar würde ein solcher Irrtum vorliegen, wenn ein Tatbeteiligter, der eine als verbrecherisch erkannte Anordnung befolgt, diese trotz ihres verbrecherischen Inhalts als für ihn selbst rechtlich bindend ansieht und seine eigene Mitwirkung deshalb für gerechtfertigt hält (Urteile des BGH vom 29.Januar 1952 - 1 StR 563/51 - = BGHSt 2, 234 ff., 236, vom 14.Oktober 1952 - 1 StR 791/51 - = BGHSt 3, 271 ff., 274, vom 19.Dezember 1952 - 1 StR 2/52 - = BGHSt 3, 357 ff., 364/365, vom 28.Mai 1963 - 1 StR 540/62 - S.5 , insoweit in BGHSt 18, 367 ff. nicht abgedruckt, und vom 7.Dezember 1965 - 5 StR 411/65 -, S.10/11 , zitiert bei Hanack, JZ 1967, 337).All dies entspricht der ständigen Rechtsprechung auch des BGH, der das Schwurgericht beitritt (vgl. etwa die erwähnten Urteile vom 6.November 1951, vom 29.März 1963 und vom 14.Dezember 1965 sowie die weiteren vom 14.Januar 1964 - 1 StR 498/63 - = NJW 1964, 730 f., Nr. 12, vom 25.November 1964 - 2 StR 71/64 -, S.20/21 , zitiert bei Hanack, JZ 1967, 334/335, vom 7.Dezember 1965 - 5 StR 411/65 -, S.11 und vom 15.November 1966 - 1 StR 447/66 -, S.5 ).
- LG Frankfurt/Main, 06.02.1973 - 4 Ks 1/71
Massenerschiessung von 5000 sowjetischen Kommissaren im Wald von Huisinka bei …
Die blosse Vorstellung, eine solche Gefahr habe im Falle der Nichtausführung der Befehle allgemein gedroht, genügt nicht (BGH, Urteil vom 14.10.1952 - 1 StR 791/51 - ; BGH, Urteil vom 7.12.1965 - 5 StR 411/65 ; BGHSt 3, 271; BGH 5 StR 308/69; Urteil vom 7.4.1970 S.13 ).Die ausserdem, wie die Beweisaufnahme ergeben hat, bei jedem Polizeiangehörigen damals vorhandene unbestimmte Vorstellung, eine Befehlsverweigerung sei unmöglich, zwecklos oder gefährlich, rechtfertigt die Anwendung der §§ 52 und 54 StGB nicht (BGH Urteil vom 7.12.1965 - 5 StR 411/65 ).
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