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Rechtsprechung
   BGH, 28.02.2024 - 5 StR 413/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,11934
BGH, 28.02.2024 - 5 StR 413/23 (https://dejure.org/2024,11934)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2024 - 5 StR 413/23 (https://dejure.org/2024,11934)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2024 - 5 StR 413/23 (https://dejure.org/2024,11934)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 6 StPO; § 171b GVG; § 174 GVG
    Absoluter Revisionsgrund bei Verstoß gegen Vorschriften über den Ausschluss der Öffentlichkeit (erneute Zeugenvernehmung; neuer Beschluss; restriktive Interpretation des absoluten Revisionsgrundes)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Beschränkung der Öffentlichkeit durch nichtöffentliche Vernehmung einer Nebenklägerin ohne Beschluss

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 248 StPO, § 338 Nr 6 StPO, § 174 Abs 1 S 2 GVG, § 174 Abs 1 S 3 GVG
    Beschränkung der Öffentlichkeit durch nichtöffentliche Vernehmung einer Nebenklägerin ohne Beschluss

  • IWW

    § 338 Nr. 6 StPO, § ... 174 Abs. 1 Satz 2 GVG, § 171b Abs. 1, 2 GVG, § 169 GVG, §§ 171 ff. GVG, § 248 StPO, § 174 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG, § 171b Abs. 2 Satz 3 GVG, § 171b Abs. 2 GVG, § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG, § 171b Abs. 3 Satz 1 GVG, § 171b Abs. 1 GVG, § 171b Abs. 1 Satz 1 und 2 GVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzeswidrige Beschränkung der Öffentlichkeit der Hauptverhandlungstag

  • datenbank.nwb.de

    Beschränkung der Öffentlichkeit durch nichtöffentliche Vernehmung einer Nebenklägerin ohne Beschluss

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: (Erneuter) Ausschluss der Öffentlichkeit - Erneute Vernehmung eines Zeugen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2024, 762
  • StV 2025, 89
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 605/18

    Absolute Revisionsgründe (Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung: …

    Auszug aus BGH, 28.02.2024 - 5 StR 413/23
    Voraussetzung hierfür ist aber, dass auf der Grundlage eines sicher feststehenden Verfahrensablaufs eine unzulässige Beschränkung der Öffentlichkeit auszuschließen ist und der Ausschlussgrund für alle Verfahrensbeteiligten und die Öffentlichkeit eindeutig zu erkennen war (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2019 - 4 StR 605/18, BGHSt 64, 64, 67).

    b) Für den Fall des Fehlens des von § 174 Abs. 1 Satz 2 GVG vorgeschrieben Gerichtsbeschlusses hat der Bundesgerichtshof eine restriktive Auslegung des § 338 Nr. 6 StPO bislang nur für den Ausschluss der Öffentlichkeit für die Schlussanträge (§ 171b Abs. 2 Satz 3 GVG) angenommen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2019 - 4 StR 605/18, BGHSt 64, 64, 67 ff.).

    Diese Folge steht ab dem Öffentlichkeitsausschluss für alle Verfahrensbeteiligten und die Öffentlichkeit fest (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2019 - 4 StR 605/18, BGHSt 64, 64, 68).

  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus BGH, 28.02.2024 - 5 StR 413/23
    Mit Blick auf die hohe Bedeutung der Öffentlichkeitsmaxime im demokratischen Rechtsstaat (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. Januar 2001 - 1 BvR 2623/95, NJW 2001, 1633, 1635) ist daher nicht zu rechtfertigen, die Vorschrift des § 338 Nr. 6 StPO auch für die Fälle des zwingenden Ausschlusses nach § 171b Abs. 3 Satz 1 GVG restriktiv anzuwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 2 StR 188/20, NStZ 2021, 760).
  • BGH, 26.09.2019 - 5 StR 206/19

    Keine wirksame Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch bei …

    Auszug aus BGH, 28.02.2024 - 5 StR 413/23
    Anders als § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG setzt sie schon einen hierauf gerichteten Antrag voraus, was - wie der hier zu entscheidende Fall zeigt - eine Auslegung von Prozesserklärungen der Personen erfordern kann, deren Lebensbereich von der Verhandlung betroffen ist (vgl. zur Auslegungsfähigkeit von Prozesserklärungen BGH, Beschlüsse vom 26. September 2019 - 5 StR 206/19, StraFo 2020, 72, 74; vom 10. Juli 1984 - 1 StR 13/84, BGHSt 32, 394, 400).
  • BGH, 21.01.2021 - 2 StR 188/20

    Absolute Revisionsgründe (Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des …

    Auszug aus BGH, 28.02.2024 - 5 StR 413/23
    Mit Blick auf die hohe Bedeutung der Öffentlichkeitsmaxime im demokratischen Rechtsstaat (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. Januar 2001 - 1 BvR 2623/95, NJW 2001, 1633, 1635) ist daher nicht zu rechtfertigen, die Vorschrift des § 338 Nr. 6 StPO auch für die Fälle des zwingenden Ausschlusses nach § 171b Abs. 3 Satz 1 GVG restriktiv anzuwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 2 StR 188/20, NStZ 2021, 760).
  • BGH, 09.06.1999 - 1 StR 325/98

    Verfahren über den Ausschluß der Öffentlichkeit

    Auszug aus BGH, 28.02.2024 - 5 StR 413/23
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schadet es nicht, wenn das Gericht - unter den genannten Voraussetzungen - in dem die Öffentlichkeit ausschließenden Beschluss (§ 174 Abs. 1 Satz 2 GVG) entgegen § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG keinen Grund hierfür angibt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 1999 - 1 StR 325/98, BGHSt 45, 117, 119 f.).
  • BGH, 09.04.2013 - 5 StR 612/12

    Rechtsfehlerhafte Annahme des Verhinderungsfalls des ordentlichen Vorsitzenden; …

    Auszug aus BGH, 28.02.2024 - 5 StR 413/23
    Der erforderliche neue Beschluss kann nicht durch eine Anordnung des Vorsitzenden ersetzt werden, in der auf einen vorangegangenen, die Öffentlichkeit ausschließenden, Beschluss Bezug genommen wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2018 - 5 StR 159/18, NStZ 2018, 679; vom 9. April 2013 - 5 StR 612/12, NStZ 2013, 479, 480).
  • BGH, 30.10.2007 - 3 StR 410/07

    Öffentlichkeit des Verfahrens (Ausschluss; Gerichtsbeschluss; Anordnung des …

    Auszug aus BGH, 28.02.2024 - 5 StR 413/23
    Denn eine solche Ausnahme kann nur in ganz engen zeitlichen Grenzen in Betracht kommen, etwa wenn die Entlassung des Zeugen sofort zurückgenommen und sich die erneute Vernehmung zusammen mit der vorausgegangenen als eine einheitliche Vernehmung darstellt (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 17. August 2011 - 5 StR 263/11; vom 30. Oktober 2007 - 3 StR 410/07, NStZ 2008, 476, 477).
  • BGH, 17.08.2011 - 5 StR 263/11

    Öffentlichkeit des Verfahrens (Ausschließung bei der neuerlichen Vernehmung eines …

    Auszug aus BGH, 28.02.2024 - 5 StR 413/23
    Denn eine solche Ausnahme kann nur in ganz engen zeitlichen Grenzen in Betracht kommen, etwa wenn die Entlassung des Zeugen sofort zurückgenommen und sich die erneute Vernehmung zusammen mit der vorausgegangenen als eine einheitliche Vernehmung darstellt (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 17. August 2011 - 5 StR 263/11; vom 30. Oktober 2007 - 3 StR 410/07, NStZ 2008, 476, 477).
  • BGH, 09.05.2018 - 2 StR 543/17

    Auswirkungen eines Verstoßes gegen die Regeln über die Öffentlichkeit

    Auszug aus BGH, 28.02.2024 - 5 StR 413/23
    Selbst wenn es angesichts der Besonderheiten des hier zu beurteilenden Verfahrensgeschehens nicht nahegelegen haben mag, dass die Strafkammer in ihrer Gesamtheit eine andere Entscheidung als ihr Vorsitzender getroffen hätte, handelt es sich bei dem gesetzlich vorgesehenen Beschlusserfordernis nicht um eine "bloße Förmlichkeit" (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 9. Mai 2018 - 2 StR 543/17 Rn. 10, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 7).
  • BGH, 05.06.2018 - 5 StR 159/18

    Erneute Vernehmung eines Zeugen unter Ausschluss der Öffentlichkeit (neuer …

    Auszug aus BGH, 28.02.2024 - 5 StR 413/23
    Der erforderliche neue Beschluss kann nicht durch eine Anordnung des Vorsitzenden ersetzt werden, in der auf einen vorangegangenen, die Öffentlichkeit ausschließenden, Beschluss Bezug genommen wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2018 - 5 StR 159/18, NStZ 2018, 679; vom 9. April 2013 - 5 StR 612/12, NStZ 2013, 479, 480).
  • BGH, 10.07.1984 - 1 StR 13/84

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde - Anforderungen an …

  • BGH, 27.03.2025 - 5 StR 567/24

    Urteil im sogenannten "Hamburger Stadtpark-Verfahren" rechtskräftig

    Für einen Ausschluss der Öffentlichkeit entspricht es ohnehin ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass in diesem Fall eine erneute Entscheidung des Gerichts gemäß § 174 Abs. 1 Satz 2 GVG erforderlich ist (BGH, Urteil vom 28. Februar 2024 - 5 StR 413/23, NStZ 2024, 762; Beschluss vom 3. März 2009 - 3 StR 584/08, NStZ-RR 2009, 213, 214 mwN).
  • BGH, 09.07.2025 - 3 StR 194/25

    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen …

    Rn. 9 Dies fügt sich zudem in die Rechtsprechung zum Ausschluss der Öffentlichkeit ein, nach der darüber bei erneuter Vernehmung eines bereits entlassenen Zeugen ein gesonderter Beschluss erforderlich ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 3 StR 410/07, BGHR GVG § 174 Abs. 1 Satz 1 Ausschluss 3 Rn. 4;… Urteile vom 20. Juli 1976 - 1 StR 335/76, WKRS 1976, 12163 Rn. 11; vom 28. Februar 2024 - 5 StR 413/23, NStZ 2024, 762 Rn. 7).

    Ein solcher kann nicht durch eine Anordnung des Vorsitzenden ersetzt werden, in der auf einen vorangegangenen Beschluss Bezug genommen wird (s. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2024 - 5 StR 413/23, NStZ 2024, 762 Rn. 7 mwN).

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