Rechtsprechung
| BGH, 13.12.2011 - 5 StR 423/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 21 StGB; § 67 StGB
Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Erörterungsmangel; Suchtdruck; Persönlichkeitsstörung); Bemessung des Vorwegvollzugs - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Überprüfung der Schuldfähigkeit bei Verurteilung wegen Anschaffungskriminalität zwecks Finanzierung eines Drogenkonsums; Notwendigkeit einer Prüfung des Vorliegens einer rauschunabhängigen Minderung der Schuldfähigkeit wegen hohen Suchtdrucks bzw. ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 20; StGB § 21; StGB § 243 Abs. 1 Nr. 1
Anforderungen an eine Überprüfung der Schuldfähigkeit bei Verurteilung wegen Anschaffungskriminalität zwecks Finanzierung eines Drogenkonsums; Notwendigkeit einer Prüfung des Vorliegens einer rauschunabhängigen Minderung der Schuldfähigkeit wegen hohen Suchtdrucks bzw. ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.04.1991 - 4 StR 121/91
Anrechnung der Untersuchungshaft bei teilweisem Vorwegvollzug der Strafe
Auszug aus BGH, 13.12.2011 - 5 StR 423/11
Hinsichtlich des Ausspruchs über den Vorwegvollzug eines Teils der Strafe vor der Maßregel und seiner Bemessung weist der Senat auf folgendes hin: Die erlittene Untersuchungshaft ist gemäß § 51 StGB von der Vollstreckungsbehörde auf den nach § 67 Abs. 2 StGB vorweg zu vollstreckenden Strafteil anzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 1991 - 4 StR 121/91, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweise 8); dieser ist daher im Urteilstenor grundsätzlich nicht um die Dauer der bisherigen Untersuchungshaft zu kürzen. - BGH, 31.10.2007 - 2 StR 354/07
Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe vor der Maßregel (Erledigung durch …
Auszug aus BGH, 13.12.2011 - 5 StR 423/11
Die Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt hat allerdings zu unterbleiben, wenn sich der mögliche Vorwegvollzug durch die vom Angeklagten seit seiner Festnahme erlittene Polizei- und Untersuchungshaft bereits erledigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - 2 StR 354/07, NStZ 2008, 212, 213). - BGH, 25.07.2001 - 5 StR 287/01
Verminderte Schuldfähigkeit; Schwere andere seelische Abartigkeit (erforderliche …
Auszug aus BGH, 13.12.2011 - 5 StR 423/11
Insbesondere hinsichtlich der begangenen Brandstiftung, in der die Strafkammer ein "Handlungsmuster" (UA S. 23) des Angeklagten erblickt, hätte Anlass für eine solche Prüfung bestanden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2001 - 5 StR 287/01 - und vom 17. Oktober 1995 - 5 StR 530/95). - BGH, 17.10.1995 - 5 StR 530/95
Unzureichende Begründung der verminderten Schuldfähigkeit - Seelische Abartigkeit …
Auszug aus BGH, 13.12.2011 - 5 StR 423/11
Insbesondere hinsichtlich der begangenen Brandstiftung, in der die Strafkammer ein "Handlungsmuster" (UA S. 23) des Angeklagten erblickt, hätte Anlass für eine solche Prüfung bestanden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2001 - 5 StR 287/01 - und vom 17. Oktober 1995 - 5 StR 530/95).
- BGH, 27.03.2019 - 4 StR 541/18
Auskunftsverweigerungsrecht (Anwendung bei im Ausland begangenen Taten; …
Der Ausspruch über den Vorwegvollzug eines Teils der Strafe vor der Maßregel kann nicht bestehen bleiben, weil für eine Anordnung nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB in Fällen, in denen - wie hier - ein möglicher Vorwegvollzug durch die erlittene Untersuchungshaft zum Entscheidungszeitpunkt bereits erledigt ist, kein Raum bleibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2011 - 5 StR 423/11 Rn. 6; vom 31. Oktober 2007 - 2 StR 354/07, NStZ 2008, 212;… vgl. Fischer, StGB, 66. Aufl., § 67 Rn. 9a). - BGH, 25.01.2018 - 5 StR 582/17
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge …
Mangels Feststellungen zur voraussichtlichen Therapiedauer, kann der Senat nicht prüfen, ob sich der Vorwegvollzug durch die vom Angeklagten erlittene Untersuchungshaft erledigt und die Anordnung des Vollzugs eines Teils der Freiheitsstrafe vor der Maßregelvollstreckung deshalb zu unterbleiben hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 5 StR 423/11 mwN). - BGH, 06.03.2019 - 3 StR 594/18
Erledigung des Vorwegvollzugs durch erlittene Auslieferungs- und …
Das Landgericht hat jedoch nicht bedacht, dass die Anordnung eines möglichen Vorwegvollzugs der verhängten Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt dann unterbleibt, wenn sich dieser - wie hier - zum Urteilszeitpunkt durch die von dem Angeklagten seit seiner Festnahme erlittene Auslieferungs- und Untersuchungshaft bereits vollständig erledigt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2011 - 5 StR 423/11, juris Rn. 6 und vom 23. Januar 2018 - 5 StR 625/17, StraFo 2018, 79 f.).
- BGH, 20.03.2012 - 1 StR 64/12
Sicherungsverwahrung: Berücksichtung zulässigen Verteidigungsverhaltens des …
Rn. 7 Es kommt deshalb nicht darauf an, dass das Landgericht rechtsfehlerhaft die Zeit der erlittenen Untersuchungshaft von der Dauer des Vorwegvollzugs der Unterbringung gemäß § 64 StGB abgezogen hat (vgl. hierzu u.a. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 5 StR 423/11 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - 2 StR 376/11; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 4 StR 17/11 jeweils mwN;… auch Fischer, StGB, 59. Aufl., Rn. 9a zu § 67 StGB). - BGH, 23.01.2018 - 5 StR 625/17
Reihenfolge der Strafvollstreckung: Anordnung des Vorwegvollzugs einer …
Die Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt hat allerdings zu unterbleiben, wenn sich - wie hier - der Vorwegvollzug durch die vom Angeklagten seit seiner Festnahme erlittene Polizei- und Untersuchungshaft im Urteilszeitpunkt bereits erledigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 5 StR 423/11). - BGH, 11.11.2021 - 4 StR 420/21
Anordnung eines Vorwegvollzugs der Strafe vor der Maßregel
Der Ausspruch über den Vorwegvollzug eines Teils der Strafe vor der Maßregel kann nicht bestehen bleiben, weil für eine Anordnung nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB in Fällen, in denen ? wie hier ? ein möglicher Vorwegvollzug durch die erlittene Untersuchungshaft zum Entscheidungszeitpunkt bereits erledigt ist, kein Raum bleibt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 2019 ? 4 StR 541/18 Rn. 2; vom 13. Dezember 2011 ? 5 StR 423/11 Rn. 6; vom 31. Oktober 2007 ? 2 StR 354/07, NStZ 2008, 212;… vgl. Fischer, StGB, 68. Aufl., § 67 Rn. 9a). - BGH, 10.06.2021 - 2 StR 134/21
Vorwegvollzug (Erledigung durch vorherige Untersuchungshaft); …
Das Landgericht hat jedoch nicht bedacht, dass die Anordnung eines möglichen Vorwegvollzugs der verhängten Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt dann unterbleibt, wenn sich dieser - wie hier - zum Urteilszeitpunkt durch die von dem Angeklagten seit seiner Festnahme erlittene Untersuchungshaft bereits vollständig erledigt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2011 - 5 StR 423/11, juris Rn. 6, und vom 23. Januar 2018 - 5 StR 625/17, StraFO 2018, 79 f.). - LG Hamburg, 11.12.2019 - 627 KLs 40/18
Verurteilung von Heranwachsenden zu Jugendstrafen wegen schwerer räuberischen …
Die Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt hat allerdings zu unterbleiben, wenn sich der mögliche Vorwegvollzug durch die von dem Angeklagten seit seiner Festnahme erlittene Polizei- und Untersuchungshaft bereits erledigt hat (vgl. BGH, BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 5 StR 423/11, Beschluss vom 31. Oktober 2007- 2 StR 354/07 - zit. nach juris).
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