Rechtsprechung
| BGH, 09.12.2008 - 5 StR 426/08 (1) |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Art. 6 EMRK; Art. 103 Abs. 1 GG; § 356a StPO
Unbegründete Anhörungsrüge; Begründungsanforderungen an eine letztinstanzliche Revisionsentscheidung vor dem Hintergrund des Antragsverfahrens (rechtliches Gehör; faires Verfahren) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Begründungsdefizite eines Senatsbeschlusses als Gehörsverletzung; Bedeutung des Schweigens des Senats auf Rechtsausführungen in der Gegenerklärung des Verteidigers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 119
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BGH, 09.12.2008 - 5 StR 426/08
Dies rechtfertigt nicht die Annahme, der Senat hätte das Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen (vgl. BVerfGE 96, 205, 216 f.; BVerfG - Kammer - StraFo 2007, 463). - BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07
Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das …
Auszug aus BGH, 09.12.2008 - 5 StR 426/08
Dies rechtfertigt nicht die Annahme, der Senat hätte das Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen (vgl. BVerfGE 96, 205, 216 f.; BVerfG - Kammer - StraFo 2007, 463). - BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …
Auszug aus BGH, 09.12.2008 - 5 StR 426/08
Rn. 5 3. Eine weitergehende Begründungspflicht für die letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidung bestand nicht (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; 65, 293, 295;… BVerfG StraFo aaO).
- BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision
- BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02
Gewährung rechtlichen Gehörs im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO, wenn …
Auszug aus BGH, 09.12.2008 - 5 StR 426/08
Das Schweigen des Senats auf Rechtsausführungen in der Gegenerklärung des Verteidigers offenbart nach der Sachlogik des revisionsgerichtlichen Beschlussverfahrens vielmehr, dass der neue Vortrag ungeeignet gewesen ist, die vom Generalbundesanwalt begründete Erfolglosigkeit der erhobenen Revisionsrügen zu entkräften (vgl. auch BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7). - BGH, 02.09.2008 - 5 StR 74/08
Keine Begründungspflicht bei Revisionsverwerfung
Auszug aus BGH, 09.12.2008 - 5 StR 426/08
Rn. 3 1. Mit der Formulierung "nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet" hat der Senat den in dieser Vorschrift vorausgesetzten begründeten Antrag des Generalbundesanwalts vom 9. September 2008 in Bezug genommen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2008 - 5 StR 74/08).
- BGH, 08.04.2009 - 5 StR 40/09
Rechtliches Gehör im Revisionsrechtszug (Überraschungsentscheidung); Obliegenheit …
Das Schweigen des Senats auf Rechtsausführungen in der Gegenerklärung des Verteidigers offenbart nach der Sachlogik des revisionsgerichtlichen Beschlussverfahrens vielmehr, dass der neue Vortrag ungeeignet gewesen ist, die vom Generalbundesanwalt begründete Erfolglosigkeit der erhobenen Revisionsrügen zu entkräften (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 426/08 und 13. Februar 2009 - 2 StR 479/08).Solches verkennt die wahrzunehmende und wahrgenommene Sorgfalt und Verantwortung in der Praxis revisionsgerichtlicher Beschlussentscheidungen (BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 426/08).
- BGH, 05.01.2021 - 5 StR 175/20
Nachholung rechtlichen Gehörs durch die Anhörungsrüge
Vielmehr war insoweit eine Begründung des Senats - auch unter Berücksichtigung der Gegenerklärung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2015 - 5 StR 491/14 und vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 426/08) - nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 1 StR 497/07). - BGH, 13.02.2009 - 2 StR 479/08
Unbegründete Anhörungsrüge; beschränkte Begründungspflicht
Rn. 2 Mit der Formulierung "unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO" hat der Senat den in dieser Vorschrift vorausgesetzten begründeten Antrag des Generalbundesanwalts vom 21. Oktober 2008 in Bezug genommen (vgl. BGH, Beschl. vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 426/08). - VerfG Brandenburg, 21.02.2020 - VfGBbg 72/18
Subsidiarität; Rechtswegerschöpfung; Unvollständige Anhörungsrüge; …
Es kann folglich auch offen bleiben, ob selbst die unterbliebene Erwähnung einer Gegenerklärung im Verwerfungsbeschluss überhaupt geeignet wäre, eine Verletzung des rechtlichen Gehörs zu begründen (dazu BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 426/08 -, NStZ-RR 2009, 119). - BGH, 10.02.2010 - 2 StR 423/09
Unbegründete Anhörungsrüge
Das Schweigen des Senats auf Rechtsausführungen in der Gegenerklärung des Verteidigers offenbart nach der Sachlogik des revisionsgerichtlichen Beschlussverfahrens vielmehr, dass der neue Vortrag ungeeignet gewesen ist, die vom Generalbundesanwalt ausführlich begründete Erfolglosigkeit der erhobenen Revisionsrüge zu entkräften (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 252; BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 426/08 und 13. Februar 2009 - 2 StR 479/08).
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Rechtsprechung
| BGH, 30.10.2008 - 5 StR 426/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
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§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Revision eines Angeklagten
- ra.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.10.2006 - 5 StR 382/06
Anrechnung in Curacao erlittener Untersuchungshaft im Verhältnis 1:3
Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 5 StR 426/08
Auf den Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2006 - 5 StR 382/06 wird Bezug genommen.
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