Rechtsprechung
| BGH, 11.05.2015 - 3 StR 115/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 403 StPO
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers bei Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Bemessung des Schmerzensgeldes im Adhäsionsverfahren: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 403 StPO, § 406 StPO, § 253 Abs 2 BGB
Bemessung des Schmerzensgeldes im Adhäsionsverfahren: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Nr. 3 StGB, § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB, § 265 StPO, § 349 Abs. 5 StPO
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Schädiger und Geschädigtem bei der Bemessung des Schmerzensgelds; Strafbarkeit wegen Wohnungseinbruchdiebstahls mit Waffen sowie wegen gefährlicher Körperverletzung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafbarkeit wegen Wohnungseinbruchdiebstahls mit Waffen sowie wegen gefährlicher Körperverletzung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Fehlerhafte Tenorierung
Verfahrensgang
- LG Bückeburg, 21.11.2014 - 4 KLs 9/14
- BGH, 11.05.2015 - 3 StR 115/15
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 98
- NStZ-RR 2015, 319
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.03.2015 - 3 ARs 29/14
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Schädiger und Geschädigtem …
Auszug aus BGH, 11.05.2015 - 3 StR 115/15
Daran hält der Senat indes nicht mehr fest (hierzu im Einzelnen Beschluss vom 5. März 2015 - 3 ARs 29/14, juris). - BGH, 02.09.2014 - 3 StR 346/14
Entscheidung über die Zubilligung einer Entschädigung im Beschlusswege bei im …
Auszug aus BGH, 11.05.2015 - 3 StR 115/15
Der allein den Adhäsionsausspruch betreffende Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts zwingt den Senat nicht, die Revision des Angeklagten gemäß § 349 Abs. 5 StPO durch Urteil zu verwerfen (BGH, Beschluss vom 2. September 2014 - 3 StR 346/14, NStZ-RR 2014, 350, 351). - BGH, 04.12.2013 - 4 StR 367/13
Tenorierung beim qualifizierten Diebstahl (Wohnungseinbruchsdiebstahl; Diebstahl …
Auszug aus BGH, 11.05.2015 - 3 StR 115/15
Dies ist in der Urteilsformel durch die rechtliche Bezeichnung der Tat als "Wohnungseinbruchdiebstahl mit Waffen' zum Ausdruck zu bringen (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 4 StR 367/13, juris Rn. 2).
- BGH, 29.08.2018 - 5 StR 371/18
Tenorierung bei Verurteilung wegen qualifizierten Wohnungseinbruchsdiebstahls …
Zwar mag das tateinheitliche Zusammentreffen der Tatbestände des § 244 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StGB als "Wohnungseinbruchdiebstahl mit Waffen' zu tenorieren sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 2013 - 4 StR 367/13; vom 11. Mai 2015 - 3 StR 115/15, NStZ 2016, 98, und vom 5. Juli 2018 - 5 StR 176/18). - BGH, 05.07.2018 - 5 StR 176/18
Tenorierung bei Verwirklichung mehrerer Diebstahlsqualifikationen; konkrete …
Die Verwirklichung zweier Qualifikationen kann in der Urteilsformel durch die rechtliche Bezeichnung "Wohnungseinbruchdiebstahl mit Waffen" zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 2013 - 4 StR 367/13, und vom 11. Mai 2015 - 3 StR 115/15, NStZ 2016, 98). - BGH, 29.08.2019 - 5 StR 293/19
Verwerfung der Revision als unbegründet hinsichtlich des …
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 8. November 2018 wird mit den Maßgaben als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte des Wohnungseinbruchdiebstahls mit Waffen schuldig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2015 - 3 StR 115/15, NStZ 2016, 98) und der Freispruch entfällt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 11.11.2015 - 5 StR 437/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 267 StPO
Kein Teilfreispruch bei lediglich abweichender konkurrenzrechtlicher Beurteilung gegenüber der Anklage - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit der Maßgabe des Entfallens des Teilfreispruchs
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung der Revision als unbegründet mit der Maßgabe des Entfallens des Teilfreispruchs - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 23.01.2024 - 1 StR 189/23
Gefährlichkeitszusammenhang: Verursachung des Tods durch während der …
Soweit die tatmehrheitlich abgeurteilte unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) im Schuldspruch entfällt, kommt ein Teilfreispruch nicht in Betracht, da sämtliche dem Angeklagten in der zur Hauptverhandlung zugelassenen Anklage als tateinheitlich begangen zur Last gelegten Tatvorwürfe erwiesen sind und ein Angeklagter wegen desselben Tatgeschehens nicht zugleich verurteilt und freigesprochen werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 2004 - 4 StR 415/03; vom 11. November 2015 - 5 StR 437/15 Rn. 2 …und vom 12. Oktober 2017 - 4 StR 302/17 Rn. 3). - BGH, 12.10.2017 - 4 StR 302/17
Versuchte Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern; Einbeziehung …
Der Teilfreispruch muss aus Gründen der Klarstellung entfallen, da ein Angeklagter wegen desselben Tatgeschehens nicht zugleich verurteilt und freigesprochen werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 2004 - 4 StR 415/03, in NStZ 2004, 554 nicht abgedruckt; vom 11. November 2015 - 5 StR 437/15 Rn. 2). - BGH, 07.12.2021 - 4 StR 384/21
Entfallen des Teilfreispruchs aus Gründen der Klarstellung
Der Teilfreispruch muss aus Gründen der Klarstellung entfallen, da ein Angeklagter wegen desselben Tatgeschehens nicht zugleich verurteilt und freigesprochen werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 2004 - 4 StR 415/03 und vom 11. November 2015 - 5 StR 437/15).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".