Rechtsprechung
| BGH, 15.04.2008 - 5 StR 44/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 15 StGB; § 24 StGB; § 212 StGB; § 21 StGB; § 244 Abs. 2 StPO
Bedingter Tötungsvorsatz; Rücktritt vom unbeendeten Versuch; verminderte Schuldfähigkeit (Aufklärungspflicht; Hinzuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen; ungewöhnliche Diskrepanzen zwischen Tatbild und Täterpersönlichkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Verneinung der Voraussetzungen der verminderten Steuerungsfähigkeit i.S.v. § 21 Strafgesetzbuch (StGB) durch den Tatrichter ohne Inanspruchnahme sachverständiger Hilfe bei Kapitalverbrechen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 20 § 21; StPO § 244 Abs. 2
Schuldfähigkeitsuntersuchung in Kaptalstrafsachen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 165
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.11.2006 - 5 StR 329/06
Keine Revisionsbegründung über neue Erkenntnisse; Verletzung der …
Auszug aus BGH, 15.04.2008 - 5 StR 44/08
Rn. 8 Einen auf eine relevante Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit zielenden Beweisantrag hat der Angeklagte - anders als im Fall des weiteren vom Generalbundesanwalt herangezogenen Senatsurteils vom 30. August 2007 - 5 StR 193/07 (…BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 13) - ebenso wenig zum Gegenstand seiner Revision gemacht wie eine dahingehende Aufklärungsrüge (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 29. November 2006 - 5 StR 329/06, NStZ-RR 2007, 83). - BGH, 05.03.2008 - 1 StR 648/07
Aufklärungspflicht und Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen in …
Auszug aus BGH, 15.04.2008 - 5 StR 44/08
Indes hätte auch insoweit gegolten, dass das Tatgericht in Kapitalstrafsachen nicht stets - so absehbar auch nicht unbedingt im vorliegenden Fall - aus Gründen der Aufklärungspflicht zur Hinzuziehung eines Schuldfähigkeitsgutachters verpflichtet ist (vgl. den zur Veröffentlichung in BGHR bestimmten Beschluss des 1. Strafsenats vom 5. März 2008 - 1 StR 648/07). - BGH, 30.08.2007 - 5 StR 193/07
Totschlag; regelmäßig bei Tötungsdelikten nahe liegende Hinzuziehung eines …
Auszug aus BGH, 15.04.2008 - 5 StR 44/08
Rn. 8 Einen auf eine relevante Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit zielenden Beweisantrag hat der Angeklagte - anders als im Fall des weiteren vom Generalbundesanwalt herangezogenen Senatsurteils vom 30. August 2007 - 5 StR 193/07 (BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 13) - ebenso wenig zum Gegenstand seiner Revision gemacht wie eine dahingehende Aufklärungsrüge (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 29. November 2006 - 5 StR 329/06, NStZ-RR 2007, 83). - BGH, 30.08.2007 - 5 StR 197/07
Totschlag; Jugendstrafe; Erörterungsmangel bezüglich verminderter …
Auszug aus BGH, 15.04.2008 - 5 StR 44/08
Unter diesen Voraussetzungen liegt ersichtlich kein Fall vor, in dem sich aus ungewöhnlichen Diskrepanzen zwischen Tatbild und Täterpersönlichkeit schon sachlichrechtlich entgegenstehende Anhaltspunkte ergeben hätten, die dem Schwurgericht eine eigene Beurteilung der Schuldfähigkeit ohne sachverständige Hilfe nicht erlaubt hätten, wie es bei der Fallgestaltung gegeben war, die dem Senatsurteil vom 30. August 2007 - 5 StR 197/07 (BGHR StGB § 21 Sachverständiger 13) zugrunde lag, in dem der Generalbundesanwalt Anlass zu einem Terminsantrag gefunden hat.
- BGH, 27.05.2009 - 5 StR 164/09
BGH bestätigt Urteil wegen versuchten Vergiftungsmordes in Kloster Lehnin …
Im Blick auf den Strafausspruch sieht der Senat in dem besonders gelagerten Fall noch keinen Anlass, ohne jede entsprechende Beanstandung allein auf die Sachrüge die Annahme uneingeschränkter Schuldfähigkeit ohne Beiziehung eines Sachverständigen zu beanstanden (vgl. dazu allerdings BGHR StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 21). - BGH, 27.05.2009 - 5 StR 156/09
Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags (eigene Sachkunde); …
Der Senat weist aber darauf hin, dass die Hinzuziehung eines Sachverständigen vorzugswürdig gewesen wäre (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 21).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".