Rechtsprechung
| BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06, 5 StR 339/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 66a StGB; § 66 StGB; § 46 StGB
Unzureichender Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (zeitlich maßgebliche Tatumstände; Auswirkung der angeordneten Sicherungserwahrung auf die Strafzumessung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 66a Abs. 1; ; StGB § 177
- Wolters Kluwer
Zurückverweisung der Sache wegen fehlender Anordnung der Sicherungsverwahrung; Verhängung der Anordnung der Sicherungsverwahrung mit dem Urteilsspruch; Therapiebereitschaft eines Angeklagten als Einwand gegen eine fortdauernde Gefährlichkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1 § 66 a Abs. 1
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 401
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (8)
- BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71
Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen …
Auszug aus BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06
Dabei ist unbeachtet geblieben, dass vom Revisionsgericht nach § 353 Abs. 2 StPO aufgehobene Feststellungen dem neuen Urteil nicht zugrunde gelegt werden dürfen (vgl. BGHSt 24, 274, 275;… BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04); denn sonst behandelt sie der Tatrichter entgegen dem ihn bindenden Urteilsspruch des Revisionsgerichts als nicht aufgehoben. - BGH, 16.02.2000 - 3 StR 24/00
Urteilsbegründung; Teilrechtskraft eines Urteils
Auszug aus BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06
Dabei ist unbeachtet geblieben, dass vom Revisionsgericht nach § 353 Abs. 2 StPO aufgehobene Feststellungen dem neuen Urteil nicht zugrunde gelegt werden dürfen (vgl. BGHSt 24, 274, 275; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04); denn sonst behandelt sie der Tatrichter entgegen dem ihn bindenden Urteilsspruch des Revisionsgerichts als nicht aufgehoben. - BGH, 19.07.2005 - 4 StR 184/05
Erörterungsmängel bei der Ablehnung einer Sicherungsverwahrung (Zeitpunkt und …
- BGH, 05.10.1988 - 3 StR 406/88
Fraglicher Verzicht auf die Maßregeln der Sicherungsvewahrung in besonderen …
Auszug aus BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06
Auch darf der Tatrichter dabei die voraussichtlichen Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs berücksichtigen, soweit dieser eine Haltungsänderung erwarten lässt (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 2 Gefährlichkeit 1). - BGH, 26.05.2004 - 4 StR 149/04
Bindungswirkung (Umfang; Teilrechtskraft); unzulässige Bezugnahme auf die …
Auszug aus BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06
Dabei ist unbeachtet geblieben, dass vom Revisionsgericht nach § 353 Abs. 2 StPO aufgehobene Feststellungen dem neuen Urteil nicht zugrunde gelegt werden dürfen (vgl. BGHSt 24, 274, 275;… BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04); denn sonst behandelt sie der Tatrichter entgegen dem ihn bindenden Urteilsspruch des Revisionsgerichts als nicht aufgehoben. - BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71
Voraussetzungen für die Einstufung als gefährlicher Hangtäter - Verhütung …
Auszug aus BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06
Zwar ist der rechtliche Ausgangspunkt zutreffend, dass hinsichtlich der materiellen Voraussetzung der Gefährlichkeit für die Allgemeinheit nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB, auf welche in § 66 Abs. 2 und Abs. 3 StGB verwiesen wird, auf den Zeitpunkt der Aburteilung abzustellen ist (st. Rspr., vgl. BGHSt 24, 160, 164;… Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 66 Rdn. 25). - BGH, 10.05.1995 - 2 StR 160/95
Aufhebung des Strafausspruchs - Aufhebung der Feststellungen - Verminderte …
Auszug aus BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06
Dabei ist unbeachtet geblieben, dass vom Revisionsgericht nach § 353 Abs. 2 StPO aufgehobene Feststellungen dem neuen Urteil nicht zugrunde gelegt werden dürfen (vgl. BGHSt 24, 274, 275; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04); denn sonst behandelt sie der Tatrichter entgegen dem ihn bindenden Urteilsspruch des Revisionsgerichts als nicht aufgehoben. - BGH, 14.05.1993 - 3 StR 176/93
Vom Revisionsgericht aufgehobene Feststellungen als Grundlage für ein neues …
Auszug aus BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06
Dabei ist unbeachtet geblieben, dass vom Revisionsgericht nach § 353 Abs. 2 StPO aufgehobene Feststellungen dem neuen Urteil nicht zugrunde gelegt werden dürfen (vgl. BGHSt 24, 274, 275; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04); denn sonst behandelt sie der Tatrichter entgegen dem ihn bindenden Urteilsspruch des Revisionsgerichts als nicht aufgehoben.
- LG Münster, 09.03.2021 - 121 KLs 1/20
Urteil im Missbrauchskomplex Münster - Neun Jahre Haft
Eine Erwartung des Tatrichters, dass der Angeklagte während der Haftzeit eine Therapie erfolgreich durchstehen werde, genügt zwar grundsätzlich nicht, um eine ungünstige Prognose auszuschließen - auch wenn es sich nicht nur um eine theoretische, sondern konkrete Erwartung handelt (vgl. BGH, Urteil vom 13.03.2007 - 5 StR 499/06 -, juris). - BGH, 22.04.2026 - 2 StR 470/25
Verurteilung wegen Gewalttaten im Aachener Rotlichtbezirk auf die Revision der …
Zukünftige Veränderungen können zwar berücksichtigt werden, wenn sie Haltungsänderungen erwarten lassen (…vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 140/04, NStZ 2005, 211 Rn. 4, und vom 13. März 2007 - 5 StR 499/06, NStZ 2007, 401). - BGH, 03.02.2011 - 3 StR 466/10
Sicherungsverwahrung (Ermessensentscheidung des Tatrichters; maßgeblicher …
Nur denkbare positive Veränderungen und Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug reichen nicht aus (BGH, Urteil vom 5. Februar 1985 - 1 StR 833/84, NStZ 1985, 261; BGH, Urteil vom 13. März 2007 - 5 StR 499/06, NStZ 2007, 401).
- BGH, 22.04.2009 - 2 StR 43/09
Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung …
Zutreffend hat sie für die von ihr bejahte Gefährlichkeit des Angeklagten auf den Zeitpunkt der Hauptverhandlung abgestellt (std. Rspr.; vgl. u. a. BGH NStZ-RR 2004, 202; 2005, 337; NStZ 2007, 401).Zwar sind diese Umstände bei der Ermessensausübung zu berücksichtigen (std. Rspr., vgl. BGH NStZ 1985, 261; 2004, 438; 2007, 401;… StV 2008, 139, 140 Rdn. 8).
- BGH, 26.03.2026 - 4 StR 620/25
Aufhebung des Urteils u.a. wegen mit zugehörigen Feststellungen auf Revision des …
Zudem ist eine - hier nur "grundsätzlich" bestehende - Therapiebereitschaft des Angeklagten lediglich ein erstes Zeichen von Umkehr, aber kein entscheidender Einwand gegen eine fortdauernde Gefährlichkeit (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2007 - 5 StR 499/06, juris Rn. 4). - BGH, 05.09.2008 - 2 StR 265/08
Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (maßgeblicher Zeitpunkt für die …
Maßgeblich für die Beurteilung der Gefährlichkeit ist nicht der Zeitpunkt der späteren Entlassung des Angeklagten aus dem Strafvollzug, sondern der Zeitpunkt der Aburteilung (vgl. BGH NStZ 2006, 278, 279; 2007, 401; s. auch NStZ-RR 2004, 202, 203;… Fischer StGB 55. Aufl. § 66 Rdn. 36 m.w.N.). - BGH, 25.11.2010 - 3 StR 382/10
Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose; hohes Alter des Angeklagten; …
Beanstandungsfrei hat die Strafkammer dabei für die von ihr bejahte Gefährlichkeit des Angeklagten auf den Zeitpunkt der Hauptverhandlung abgestellt (BGH, Beschluss vom 13. März 2007 - 5 StR 499/06, NStZ 2007, 401;… Rissing-van Saan/Peglau in LK, 12. Aufl., § 66 Rn. 207 mwN). - BGH, 17.02.2011 - 3 StR 394/10
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Nachverfahren); vorbehaltene …
Eine bloße Hoffnung auf eine Verringerung der Gefährlichkeit während des Strafvollzugs steht ihrer aktuellen Feststellung nicht entgegen; denkbare, nur erhoffte Haltungsänderungen durch eine therapeutische Behandlung bleiben daher regelmäßig der Prüfung gemäß § 67c Abs. 1 Satz 1 StGB vorbehalten (BGH, Beschluss vom 5. September 2008 - 2 StR 265/08, NStZ 2009, 27 f.; BGH, Urteil vom 13. März 2007 - 5 StR 499/06, NStZ 2007, 401;… Fischer, StGB, 58. Aufl., § 66 Rn. 36). - BGH, 05.09.2008 - 2 StR 237/08
Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; Aufgeben: Erreichung eines …
Rn. 9 d) Soweit erneut eine Anordnung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung in Betracht kommt, wird das Landgericht zu beachten haben, dass für die Beurteilung der Gefährlichkeit des Angeklagten der Zeitpunkt der Aburteilung maßgeblich ist (vgl. BGH NStZ 2006, 278, 279; 2007, 401; s. auch NStZ-RR 2004, 202, 203;… Fischer aaO § 66 Rdn. 36 m.w.N.). - LG Düsseldorf, 16.11.2009 - 6 KLs 1/09 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose ist die Aburteilung des Angeklagten (BGH, Urteil vom 13.03.2007, 5 StR 499/06).
- BGH, 01.02.2011 - 3 StR 439/10
Sicherungsverwahrung (Verhältnismäßigkeit; elektronische Fußfessel; Weisungen in …
- LG Mainz, 02.02.2010 - 3112 Js 18410/09
Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit …
- LG Bonn, 28.11.2024 - 50 KLs 9/24
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