Rechtsprechung
| BGH, 22.05.2019 - 5 StR 499/18 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 153a StPO
Endgültige Einstellung des Verfahrens - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Vorläufige Einstellung des Strafverfahrens durch das Revisionsgericht: Endgültige Einstellung nach Erfüllung der Auflagen durch den Angeklagten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 153a Abs 2 StPO
Vorläufige Einstellung des Strafverfahrens durch das Revisionsgericht: Endgültige Einstellung nach Erfüllung der Auflagen durch den Angeklagten - IWW
§ 153a Abs. 2 StPO, § 467 Abs. 1 StPO, § 467 Abs. 5 StPO, § 3 StrEG, § 2 Abs. 2 Nr. 4 StrEG
- Wolters Kluwer
Einstellung eines Verfahrens nach Erfüllung der vom Gericht gestellten Auflagen
- Wolters Kluwer
Einstellung eines Verfahrens nach Erfüllung der vom Gericht gestellten Auflagen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 153a Abs. 2 ; StPO § 467 Abs. 1
Einstellung eines Verfahrens nach Erfüllung der vom Gericht gestellten Auflagen - datenbank.nwb.de
Vorläufige Einstellung des Strafverfahrens durch das Revisionsgericht: Endgültige Einstellung nach Erfüllung der Auflagen durch den Angeklagten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Einstellung nach § 153a StPO
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 31.01.2018 - 16 KLs 20/16
- BGH, 10.01.2019 - 5 StR 499/18
- BGH, 03.04.2019 - 5 StR 499/18
- BGH, 22.05.2019 - 5 StR 499/18
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Rechtsprechung
| BGH, 10.01.2019 - 5 StR 499/18 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
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§ 344 StPO; § 345 StPO
Umfang der Revision (Auslegung der Erklärungen des Rechtsmittelführers; Berücksichtigung von Rechtskenntnissen; keine Erweiterung der Revision nach Ablauf der Einlegungsfrist) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Revision im Strafverfahren: Erweiterung auf andere Verfahrensbeteiligte nach Ablauf der Einlegungsfrist
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 341 StPO
Revision im Strafverfahren: Erweiterung auf andere Verfahrensbeteiligte nach Ablauf der Einlegungsfrist - IWW
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Revision betreffend eines Nebenbeteiligten; Anforderungen an eine wirksame Revisionseinlegung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Revision betreffend eines Nebenbeteiligten; Anforderungen an eine wirksame Revisionseinlegung
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2
Zulässigkeit einer Revision betreffend eines Nebenbeteiligten; Anforderungen an eine wirksame Revisionseinlegung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Erweiterung der Revision nach Ablauf der Einlegungsfrist nicht zulässig
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 31.01.2018 - 16 KLs 20/16
- BGH, 10.01.2019 - 5 StR 499/18
- BGH, 03.04.2019 - 5 StR 499/18
- BGH, 22.05.2019 - 5 StR 499/18
Wird zitiert von ... (5)
- LG Marburg, 07.04.2025 - 7b StVK 46/24 Denn entsprechend des Rechtsgedankens des § 300 StPO ist bei der Beurteilung einer Erklärung generell entscheidend auf das erkennbar mit ihr verfolgte Ziel abzustellen (vgl. BGH Beschluss vom 10.01.2019 - 5 StR 499/18, BeckRS 2019, 1966).
- BGH, 28.11.2023 - 1 StR 308/23
Unzulässige Revisionseinlegung (erforderliche Angabe, auf welche …
Im Interesse der Rechtsklarheit muss sich indes schon aus der Einlegungsschrift eindeutig ergeben, auf welche Verfahrensbeteiligten und welche Entscheidungsteile sich das Rechtsmittel bezieht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2019 - 1 StR 49/19 Rn. 5 und vom 10. Januar 2019 - 5 StR 499/18 Rn. 4). - BGH, 07.05.2019 - 1 StR 49/19
Verwerfung der Revision als unzulässig
Im Interesse der Rechtsklarheit muss sich schon aus der Einlegungsschrift eindeutig ergeben, auf welche Verfahrensbeteiligte und welche Entscheidungsteile sich das Rechtsmittel bezieht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 5 StR 499/18). - LG Potsdam, 13.02.2025 - 25 Qs 46/24
Rechtsmittel, Antrag, Auslegung, Einspruch, Strafbefehl, E-Mail
Für die Auslegung bzw. Umdeutung sind die Rechtskenntnisse des Erklärenden beachtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 5 StR 499/18 -, Rn. 4, juris). - LG Hechingen, 28.03.2022 - 3 Qs 7/22
Beschwerde, Anfechtungswille
Für die Auslegung der Erklärung sind zudem die Rechtskenntnisse des Erklärenden beachtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 5 StR 499/18, BeckRS 2019, 1966).
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Rechtsprechung
| BGH, 03.04.2019 - 5 StR 499/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 203 StPO
Auflösung anderweitiger Rechtshängigkeit durch ein Gericht mit höherer sachlicher Zuständigkeit - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 473 Abs. 1 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Verfahrenshindernis
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Verfahrenshindernis - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 31.01.2018 - 16 KLs 20/16
- BGH, 10.01.2019 - 5 StR 499/18
- BGH, 03.04.2019 - 5 StR 499/18
- BGH, 22.05.2019 - 5 StR 499/18
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.08.2005 - 1 StR 140/05
Verwertungsverbot für Selbstgespräch im Krankenzimmer
Auszug aus BGH, 03.04.2019 - 5 StR 499/18
b) Nach der sogenannten Mühlenteichtheorie (vgl. hierzu näher Roxin/Schäfer/Widmaier StV 2006, 655; Roxin NStZ 2007, 616, 618) hindert die rechtswidrige Erhebung von Beweisen deren Verwertung zu Gunsten eines Angeklagten zwar nicht (vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 10. August 2005 - 1 StR 140/05, BGHSt 50, 206, 215). - BGH, 27.04.1989 - 1 StR 632/88
Strafbarkeit wegen Betrugs - Werbung von Kapitalanlegern als Kommanditisten mit …
Auszug aus BGH, 03.04.2019 - 5 StR 499/18
Eine doppelte Rechtshängigkeit wurde hierdurch nicht begründet (vgl. zur Auflösung anderweitiger Rechtshängigkeit durch ein Gericht mit höherer sachlicher Zuständigkeit auch BGH, Beschluss vom 27. April 1989 - 1 StR 632/88, NJW 1989, 2403).
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