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Rechtsprechung
   BGH, 15.03.2022 - 5 StR 513/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,6756
BGH, 15.03.2022 - 5 StR 513/21 (https://dejure.org/2022,6756)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2022 - 5 StR 513/21 (https://dejure.org/2022,6756)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2022 - 5 StR 513/21 (https://dejure.org/2022,6756)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB
    Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    §§ 460, 462 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO, § 53 Abs. 1, § 54 Abs. 1 Satz 2, § 55 StGB

  • Wolters Kluwer

    Zäsurwirkung des Strafbefehl mangels Erledigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 354 Abs. 1b S. 1; StPO § 354 Abs. 2
    Zäsurwirkung des Strafbefehl mangels Erledigung

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.08.2014 - 3 StR 245/14

    Gesamtstrafenbildung (Einbeziehung von Einzelstrafen; Erledigungszeitpunkt; …

    Auszug aus BGH, 15.03.2022 - 5 StR 513/21
    Der dann gegebenenfalls erforderliche Härteausgleich kann im Verfahren nach §§ 460, 462 StPO durchgeführt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2014 - 3 StR 245/14, NStZ-RR 2015, 20).
  • BGH, 05.06.2024 - 2 StR 397/23

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung)

    Das Nachverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO wäre nur dann ausgeschlossen, wenn sämtliche Strafen, die für eine Gesamtstrafenbildung in Betracht kommen, vollständig vollstreckt, verjährt oder erlassen sind, sodass nur noch über den Härteausgleich zu entscheiden wäre (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. August 2014 - 3 StR 245/14, NStZ-RR 2015, 20 Rn. 2, und vom 15. März 2022 - 5 StR 513/21, Rn. 2).
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