Rechtsprechung
| BGH, 15.03.2022 - 5 StR 513/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 55 StGB
Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch - bundesgerichtshof.de
- IWW
§§ 460, 462 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO, § 53 Abs. 1, § 54 Abs. 1 Satz 2, § 55 StGB
- Wolters Kluwer
Zäsurwirkung des Strafbefehl mangels Erledigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 354 Abs. 1b S. 1; StPO § 354 Abs. 2
Zäsurwirkung des Strafbefehl mangels Erledigung
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 27.09.2021 - 625 KLs 4/21
- BGH, 15.03.2022 - 5 StR 513/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.08.2014 - 3 StR 245/14
Gesamtstrafenbildung (Einbeziehung von Einzelstrafen; Erledigungszeitpunkt; …
- BGH, 05.06.2024 - 2 StR 397/23
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung)
Das Nachverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO wäre nur dann ausgeschlossen, wenn sämtliche Strafen, die für eine Gesamtstrafenbildung in Betracht kommen, vollständig vollstreckt, verjährt oder erlassen sind, sodass nur noch über den Härteausgleich zu entscheiden wäre (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. August 2014 - 3 StR 245/14, NStZ-RR 2015, 20 Rn. 2, und vom 15. März 2022 - 5 StR 513/21, Rn. 2).
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