Rechtsprechung
| BGH, 21.05.2024 - 5 StR 53/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 34 KCanG
Verurteilung wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetz - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verurteilung nach dem Konsumcannabisgesetz bei Handeltreiben mit Cannabis
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 Abs 1 S 1 StGB, § 29 BtMG, § 29a Abs 1 BtMG, § 34 Abs 1 Nr 1 KCanG, § 34 Abs 1 Nr 4 KCanG
Verurteilung nach dem Konsumcannabisgesetz bei Handeltreiben mit Cannabis - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 2 Abs. 3 StGB, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 2 Abs. 1 Nr. 4, § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG, § 52 Abs. 1 StGB, § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b KCanG, § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG, § 354a StPO, § 265 StPO, § 34 Abs. 3 KCanG, § 29a Abs. 1 BtMG, § 52 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Neuregelung zum Umgang mit Konsumcannabis; Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- datenbank.nwb.de
Verurteilung nach dem Konsumcannabisgesetz bei Handeltreiben mit Cannabis
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 23.08.2023 - 9 KLs 713 Js 1142/22
- BGH, 21.05.2024 - 5 StR 53/24
Papierfundstellen
- StV 2024, 586
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.04.2024 - 5 StR 153/24
Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis nach Inkrafttreten des Gesetzes zum …
Auszug aus BGH, 21.05.2024 - 5 StR 53/24
Denn am 1. April 2024 ist das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG) in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 109), was der Senat nach § 2 Abs. 3 StGB zu berücksichtigen hat; nach der Neuregelung unterfällt jeglicher Umgang mit Cannabis nicht mehr dem BtMG, sondern allein dem - hier milderen - KCanG (BGH, Beschluss vom 24. April 2024 - 5 StR 136/24; vgl. insoweit zur nicht geringen Menge und zur Tenorierung BGH, Beschluss vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24). - BGH, 24.04.2024 - 5 StR 136/24
Schuldspruchänderung bei Verurteilung wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit …
Auszug aus BGH, 21.05.2024 - 5 StR 53/24
Denn am 1. April 2024 ist das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG) in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 109), was der Senat nach § 2 Abs. 3 StGB zu berücksichtigen hat; nach der Neuregelung unterfällt jeglicher Umgang mit Cannabis nicht mehr dem BtMG, sondern allein dem - hier milderen - KCanG (BGH, Beschluss vom 24. April 2024 - 5 StR 136/24; vgl. insoweit zur nicht geringen Menge und zur Tenorierung BGH, Beschluss vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24).
- BGH, 20.02.2025 - 5 StR 134/24
Für den illegalen Handel bestimmtes Ketamin als Arzneimittel; Vorrang des …
Der Umgang mit Cannabis unterfällt danach nicht mehr dem BtMG, sondern allein dem - hier milderen - KCanG (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2024 - 5 StR 53/24, StV 2024, 586). - BGH, 11.06.2024 - 3 StR 158/24
Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenhandel mit Cannabis in nicht geringer Menge; …
Deshalb erfüllt er bei dessen Transport ebenso wie bei demjenigen anderer Betäubungsmittel nur den Tatbestand des Besitzes (vgl. für den Cannabiskurier nach dem KCanG BGH, Beschlüsse vom 29. April 2024 - 6 StR 102/24, juris; vom 21. Mai 2024 - 5 StR 53/24, juris Rn. 3; für den Cannabisbunkerhalter BGH…, Beschluss vom 6. Mai 2024 - 5 StR 550/23, juris Rn. 9). - BGH, 08.10.2024 - 5 StR 362/24
Änderung von Schudspruch und Strafausspruch bei Verurteilung wegen Handeltreibens …
Der Umgang mit Cannabis unterfällt danach nicht mehr dem BtMG, sondern allein dem - hier milderen - KCanG (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2024 - 5 StR 53/24, StV 2024, 586).
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