Rechtsprechung
| BGH, 25.02.2025 - 5 StR 555/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 73a Abs. 1 StGB; § 73c Satz 1 StGB
Erweiterte Wertersatzeinziehung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, §§ 73a, 73c StGB, § 73a StGB, § 73a Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Schuldspruch wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ... - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Berlin I, 28.05.2024 - 546 KLs 2/24
- LG Berlin, 28.05.2024 - 254 Js 351/23
- BGH, 25.02.2025 - 5 StR 555/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.08.2023 - 3 StR 412/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Urteilstenor; Strafzumessungsgründe; …
Auszug aus BGH, 25.02.2025 - 5 StR 555/24
Denn es genügt, dass der betreffende Wert - sei es auch in Gestalt eines Surrogats - bei Begehung der Anlasstaten noch Bestandteil ihres Vermögens war (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22 Rn. 33, NZWiSt 2024, 187; BGH, Beschluss vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21 Rn.14, wistra 2022, 83). - BGH, 21.09.2021 - 3 StR 158/21
Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Subsidiarität; Wertersatz; Surrogat; …
Auszug aus BGH, 25.02.2025 - 5 StR 555/24
Denn es genügt, dass der betreffende Wert - sei es auch in Gestalt eines Surrogats - bei Begehung der Anlasstaten noch Bestandteil ihres Vermögens war (vgl. BGH…, Urteil vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22 Rn. 33, NZWiSt 2024, 187; BGH, Beschluss vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21 Rn.14, wistra 2022, 83). - BGH, 17.04.2019 - 5 StR 603/18
Keine Erstreckung der erweiterten Einziehung auf Surrogate (fehlende gesetzliche …
Auszug aus BGH, 25.02.2025 - 5 StR 555/24
Zwar hat die Strafkammer nicht erkennbar bedacht, dass bei der erweiterten Einziehung nicht unmittelbar an das aus dem Fahrzeugverkauf stammende Bargeld angeknüpft werden konnte, da § 73a StGB die erweiterte Einziehung von Surrogaten nicht zulässt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2024 - 5 StR 508/23; vom 17. April 2019 - 5 StR 603/18). - BGH, 13.02.2024 - 5 StR 508/23
Keine erweiterte Einziehung des Surrogats
Auszug aus BGH, 25.02.2025 - 5 StR 555/24
Zwar hat die Strafkammer nicht erkennbar bedacht, dass bei der erweiterten Einziehung nicht unmittelbar an das aus dem Fahrzeugverkauf stammende Bargeld angeknüpft werden konnte, da § 73a StGB die erweiterte Einziehung von Surrogaten nicht zulässt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2024 - 5 StR 508/23; vom 17. April 2019 - 5 StR 603/18).
- BGH, 19.05.2025 - 4 ARs 3/25
Antwort auf einen Anfragebeschluss des 5. Senats; erweiterte Einziehung von durch …
Rn. 5 1. In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73a, § 73c StGB erfordert, dass das Erlangte, dessen gegenständliche Einziehung im Sinne des § 73c StGB unmöglich ist, bei Begehung der Anlasstat gegenständlich oder wenigstens in Form eines Surrogats (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2025 - 5 StR 555/24 Rn. 7 mwN) im Vermögen des Angeklagten vorhanden gewesen ist (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2025 - 5 StR 555/24 Rn. 7;… Urteil vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22 Rn. 31;… Beschluss vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23 Rn. 13;… Beschluss vom 8. März 2022 - 3 StR 238/21 Rn. 14;… Beschluss vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20 Rn. 7;… Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20 Rn. 8 ff.;… Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 312/21 Rn. 12; jeweils mwN).Wird es hingegen vor Urteilserlass bei der Justizkasse eingezahlt, so wäre das Gericht an der Einziehung eines der Bargeldsumme entsprechenden Geldwertes gehindert, falls es diesen Nachweis nicht führen könnte; auch die Einziehung eines Auszahlungsanspruchs gegen die Justizkasse wäre dann nicht möglich, weil sie sich auf ein Surrogat richten würde, wofür § 73a StGB keine Rechtsgrundlage bietet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2025 - 5 StR 555/24 Rn. 7;… vom 17. April 2019 - 5 StR 603/18 Rn. 4).
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