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Rechtsprechung
   BGH, 26.11.2008 - 5 StR 556/08, alt: 5 StR 543/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9855
BGH, 26.11.2008 - 5 StR 556/08, alt: 5 StR 543/07 (https://dejure.org/2008,9855)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2008 - 5 StR 556/08, alt: 5 StR 543/07 (https://dejure.org/2008,9855)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2008 - 5 StR 556/08, alt: 5 StR 543/07 (https://dejure.org/2008,9855)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 263 StGB; § 56 StGB; § 354 Abs. 2 Satz 1 zweite Alternative StPO
    Strafzumessung beim Betrug (erneute Aufhebung des Strafausspruches; gleiche Strafe trotz Fortfall eines Regelbeispiels); unzureichende Begründung der Versagung einer Bewährung

  • openjur.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.2007 - 5 StR 543/07

    Grundsätze der Auslegung der Gewerbsmäßigkeit (besonders schwerer Fall des …

    Auszug aus BGH, 26.11.2008 - 5 StR 556/08
    Rn. 2 Der Senat hatte durch Beschluss vom 19. Dezember 2007 das Urteil im ersten Rechtsgang wegen Betrugs in 18 Fällen zwar im Schuldspruch bestätigt, jedoch im gesamten Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben (BGH StV 2008, 357).
  • BGH, 11.06.2008 - 5 StR 194/08

    Steuerhehlerei (Wertungsfehler bei der Strafzumessung nach Aufhebung einer …

    Auszug aus BGH, 26.11.2008 - 5 StR 556/08
    Die Urteilsgründe lassen nicht erkennen, warum das Landgericht hier trotz des reduzierten Schuldgehalts zu denselben Strafen gelangt ist (vgl. BGH wistra 2008, 386, 387; BGH NStZ 1982, 507).
  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 296/82

    Aufhebung einer Verurteilung und Neuverurteilung wegen eines geringeren Vergehens …

    Auszug aus BGH, 26.11.2008 - 5 StR 556/08
    Die Urteilsgründe lassen nicht erkennen, warum das Landgericht hier trotz des reduzierten Schuldgehalts zu denselben Strafen gelangt ist (vgl. BGH wistra 2008, 386, 387; BGH NStZ 1982, 507).
  • BGH, 27.11.2012 - 3 StR 439/12

    Strafzumessung bei der Jugendstrafe (Begründungsanforderungen bei Verhängung …

    Wird ein Urteil auf ein Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten aufgehoben und trifft der neue Tatrichter Feststellungen, welche die Tat in einem wesentlich milderen Licht erscheinen lassen, hält er aber dennoch eine gleich hohe Strafe für erforderlich, so hat er nach ständiger Rechtsprechung seine Entscheidung eingehend zu begründen; denn die ursprüngliche Bewertung der Tat und die Strafzumessung in der aufgehobenen Entscheidung sind zwar kein Maßstab für die neue Strafzumessung, jedoch hat der Angeklagte einen Anspruch darauf, zu erfahren, warum er für ein wesentlich geringeres Vergehen nun gleich hoch bestraft wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 2008 - 5 StR 556/08, StraFo 2009, 118; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 194/08, wistra 2008, 386, 387; vom 10. Oktober 1990 - 2 StR 446/90, StV 1991, 19; vom 20. April 1989 - 4 StR 149/89, StV 1989, 341; vom 20. August 1982 - 2 StR 296/82, NStZ 1982, 507; OLG Bamberg, Beschluss vom 2. November 2011 - 3 Ss 104/11, NStZ-RR 2012, 138, 139; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. Juni 2000 - 2 Ss 289/00, NStZ-RR 2001, 16).
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