Rechtsprechung
| BGH, 25.11.1975 - 5 StR 597/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Wirkungen des Ausbleibens einer gerichtlichen Prüfung der Gründe einer unwahren Aussage bei der Vernehmung eines Angeklagten - Wirkungen einer aufgrund der Abwendung der Gefahr einer eigenen Bestrafung vorgenommenen unwahren Aussage - Wirkungen der strafschärfenden ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.04.1962 - 4 StR 32/62
Ehescheidungsklage - §§ 153, 26, 13 StGB, Garantenstellung
Auszug aus BGH, 25.11.1975 - 5 StR 597/75
Sie sind bei der Aufstellung des gesetzlichen Strafrahmens bereits berücksichtigt worden und dürfen daher nicht strafschärfend verwertet werden (BGHSt 17, 321, 324).
- BGH, 04.07.1979 - 3 StR 195/79
Verbot der Doppelverwertung von Strafzumessungstatsachen
Denn die gegenüber den Tatbeständen der §§ 223 a und 224 StGB gesteigerte Gefährlichkeit der beabsichtigten schweren Körperverletzung, die als Strafgrund dem § 225 StGB mit zugrunde liegt, darf nach dem Grundgedanken des § 46 Abs. 3 StGB nicht nochmals zur Strafschärfung bei der Straffestsetzung herangezogen werden (vgl. BGHSt 17, 321, 324 [BGH 06.04.1962 - 4 StR 32/62]; BGH, Beschlüsse vom 25. November 1975 - 5 StR 597/75 -, 29. Juni 1977 - 3 StR 219/77 - und 15. Februar 1978 - 3 StR 19/78 - Stree in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl. § 46 Rdn 46).
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